Du bist E-Commerce-Händler und möchtest ein paar schicke Krokodillederstiefel, Schachfiguren aus Elfenbein, seltene Orchideenarten, Korallenketten oder andere exotische Dinge in die Schweiz importieren? Aber Du hast bereits das Gefühl, dass es nicht einfach wird, weil Dir irgendwelche komplizierten Verordnungen der Schweizer Zollbehörden oder andere besondere Bestimmungen einen Strich durch die Rechnung machen könnten?
Damit liegst Du richtig! Als E-Commerce-Händler musst Du das CITES Fauna und CITES Flora Abkommen berücksichtigen. «CITES? Hat das irgendwas mit Websites zu tun?», fragst Du Dich vielleicht.
Erstens: Nein. Zweitens: In diesem Blogbeitrag lüften wir für Dich die Geheimnisse rund um das CITES-Abkommen, erklären, was es ist, wie Du Deinen Cross-Border E-Commerce in die Schweiz seriös und effizient organisieren kannst und, welche besonderen Bestimmungen Du beachten musst, um die Zollbehörden zufriedenzustellen.
Du verkaufst Deine Produkte bereits grenzüberschreitend und möchtest künftig auch Kunden in der schönen Schweiz beliefern? Oder tust Du das sogar schon? Dann weisst Du ja bereits, dass die Verzollung Deiner Waren recht kompliziert sein kann.
Die richtige Versandlösung kann nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch die Komplexität der Zollverfahren massiv reduzieren. So profitierst Du gleich mehrfach von einer optimierten Logistik.
Klingt das alles nach einer Herausforderung? Keine Sorge, wir sind hier um Dir zu helfen. Starte den Chat auf WhatsApp, um die komplizierten Zollbestimmungen in einen reibungslosen Prozess zu verwandeln. Lass uns die Herausforderungen gemeinsam meistern!
Im wilden Dschungel der Bürokratie und Zollverordnungen lebt eine ganz besondere Konvention, die den Namen CITES trägt. 1973 hat sie das Licht der Welt erblickt. Ihr Geburtsname in voller Länge lautet «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora» und sie hat mittlerweile fast alle Länder der Welt von sich überzeugt. So handelt es sich um ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt, um sie vor Wilderern und anderen Gefahren für die Nachwelt zu bewahren.
Auch du als E-Commerce-Händler bist sicherlich daran interessiert, süße Papageien und putzige Schildkröten vor dem Aussterben zu schützen, daher ist es für Dich essentiell, das CITES-Abkommen und seine Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel in die Schweiz zu durchdringen. Über 5000 Tierarten und über 28 000 Pflanzenarten werden inzwischen vom CITES-Abkommen gehütet, sodass Du unbedingt prüfen solltest, ob es auch Deine Ware betrifft.
Aber das gute Gewissen und ein guter Ruf sind nicht die einzigen Gründe, sich mit den CITES-Verordnungen zu befassen. Solltest Du das CITES-Abkommen nicht beachten, bekommst Du schnell Ärger mit den Zollbehörden, Probleme bei der Verzollung Deiner Ware und schlussendlich Schwierigkeiten mit pünktlicher Zustellung beim Kunden. So kann der grenzüberschreitende Import in die Schweiz zu einem Höllentrip werden, der an Deinen Nerven und Deinem Portemonnaie zehrt.
Damit Dir das nicht passiert, schauen wir uns an, wie und wo Du die Genehmigung und andere Unterlagen bekommst, die mit der Schweizer CITES-Verordnung konform sein und, welche besonderen Bestimmungen für den CITES Flora und CITES Fauna Cross-Border E-Commerce gelten.
Die Schweizer CITES-Verordnung hat einen Zweck: die Nutzung von wildlebenden und bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass es auch in 100 Jahren noch Krokodile, Nashörner und Papageien gibt. Daher müssen Waren, die entsprechende Tier- und Pflanzenarten beinhalten, beim Import in die Schweiz ordentlich zertifiziert werden.
Die CITES-Regulierungen erstrecken sich über drei Anhänge. Anhang 1 stellt die höchste Schutzstufe (bzw. appendix i) dar und listet rund 1000 Tierarten, die einem grundsätzlichen Handelsverbot unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Elefanten (damit erledigen sich schonmal Schachfiguren aus Elfenbein!), Nashörner, bestimmte Edelhölzer und einige Orchideenarten. In Anhang 2 und 3 (appendix ii und appendix iii) gelistete Arten wie Kakteen, Krokodile, Wölfe, ein Großteil der Papageienarten usw. dürfen ausschließlich zertifiziert und kontrolliert gehandelt werden.
Um das Ganze etwas zusammenzufassen: Beim Import von CITES-Waren in die Schweiz kommt es darauf an, dass Du gut informiert, gut organisiert und gut vernetzt bist.
Stellen wir uns vor, Du möchtest gerne Krokodilledertaschen aus Ghana in die Schweiz importieren.
Abgesehen vom Artenschutz, der eine komplexe Angelegenheit ist, musst Du Dich um die Organisation effizienter und ordentlicher Verzollung kümmern. Ein Verzollungsprozess würde mehr oder weniger folgendermaßen ablaufen:
Wahrscheinlich möchtest Du Deine Krokodilledertaschen mehr als einmal in die Schweiz importieren und mit ihnen regelmäßig Cross-Border E-Commerce betreiben. Dann wird das ständige Einholen von Genehmigungen ziemlich lästig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen gewerbsmäßigen CITES-Import anzumelden und eine Dauereinfuhrgenehmigung zu beantragen. Auf diese Weise könntest du zwei Jahre lang Krokodilledertaschen importieren, ohne jedes mal eine neue Genehmigung einzuholen!
Abgesehen von grundsätzlichen Verboten (Anhang 1) wie im Falle von Shatoosh-Schals oder Elfenbein, die nahezu ausnahmslos nicht importiert werden dürfen, gibt es für einige zugelassene Waren besondere Bestimmungen. So kann es sein, dass Du für die Einfuhr zusätzliche Genehmigungen brauchst oder nur eine begrenzte Menge zu bestimmten Jahreszeiten importieren darfst.
Wenn wir jeden möglichen Regelfall mit Ausnahmen durchgehen würden, würde der Blogbeitrag unendlich lang ausfallen. Daher musst Du abhängig von Deinem konkreten Fall passende und aktuelle Bestimmungen heraussuchen. Grundsätzlich gilt: Du musst nachweisen können, welchen Ursprung bzw. Herkunft Deine Ware hat und ob Du berechtigt bist, über sie zu verfügen.
Um den ganzen Prozess geschmeidig und effizient zu gestalten, ist es eine gute Idee, einen erfahrenen Zollagenten oder Spediteur zu beauftragen, der dir bei der Einhaltung der Vorschriften und der Abwicklung der Verzollungsprozesse hilft.
Damit entlastest Du Dich und vermeidest Fehler. Wenn Du mit einem Experten zusammenarbeitest, musst Du ihm lediglich folgende Informationen zukommen lassen:
Sollte ein CITES-erfahrener Experte feststellen, dass es sich bei Deinem Produkt um ein CITES-kritisches Produkt handelt, kann er mit Dir sinnvolle Maßnahmen ausarbeiten. Eine sinnvolle Maßnahme kann sein, das Produkt für die Schweiz zu sperren, weil sich der ganze Zirkus nicht lohnt.
Sollte es sich um Dein Kerngeschäft oder einen wesentlichen Bestandteil Deines Shops handeln, kannst Du ein entsprechendes Genehmigungsverfahren in die Wege leiten. Auch hier empfehlen wir Dir eine kompetente Unterstützung an Bord zu holen, um Schwierigkeiten bei der Logistik zu vermeiden sowie Chancen und kalkulierbare Risiken von Anfang an zu berücksichtigen.
Du hast sicher gemerkt, dass das Thema umfangreich ist und daher viele Herausforderungen für CITES-Laien zu bieten hat. Hier sind unsere Empfehlungen für Dich, um gravierende Fehler zu vermeiden.
Um das Ganze etwas zusammenzufassen: Beim Import von CITES-Waren in die Schweiz kommt es darauf an, dass Du gut informiert, gut organisiert und gut vernetzt bist.
Natürlich kann es auch bei der besten Vorbereitung der Welt zu Fehlern bei der Verzollung kommen. Bei der Vielzahl an Herausforderungen, die wir nicht vollständig auflisten können, sind diese drei typisch:
Lass Dich von den Vorgaben nicht verunsichern! Der Cross-Border E-Commerce mit CITES-Waren kann sich lohnen, es ist sozusagen nur eine Frage der Technik und einer cleveren Strategie! Und denk immer dran: Die CITES-Verordnung ist nicht da, um Dich zu ärgern, sondern, um bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen. Ein CO2-neutraler Versand in die Schweiz macht Deine Logistik noch nachhaltiger und trägt zusätzlich zum Umweltschutz bei.
Wenn Du exotische Waren in die Schweiz importieren möchtest, kannst du der CITES-Konvention als E-Commerce-Händler nützliche Seiten abgewinnen. Abgesehen davon, dass Du erstmal legal handelst und Strafen vermeidest, kannst Du lukrative Nischenmärkte mit wenig Konkurrenz erschließen. Gerade der Schweizer Markt ist äußerst profitabel und bietet im Luxussegment einzigartige Absatzmöglichkeiten.
Hältst Du Dich an die Schutzbestimmungen und kannst eine nachweislich legitimierte Genehmigung vorweisen, signalisierst Du Deinen Kundinnen und Kunden, dass Du ein verantwortungsbewusster Händler bist, dem man vertrauen kann. Der nachhaltige und bewusste Handel zeigt, dass Du offenlegst, woher Deine Ware kommt, wovon Dein Image nur profitieren kann.
Und nicht nur Dein Image: Je besser sich ein positives Image in der Nische etabliert, desto wahrscheinlicher werden höhere Umsätze aufgrund exzellenter Kundenbindung. Dazu gehört die Mund-zu-Mund-Propaganda, Wiederholungskäufe und bessere Ratings bei Suchmaschinen.
Last but not least vermeidest Du durch eine ausgiebige Vorbereitung der Verzollung Verzögerungen, Rücksendungen oder Beschlagnahmungen durch die Schweizer Zollbehörden. Das optimiert nicht nur Deine Servicequalität und Lieferzeiten, sondern spart immense Opportunitätskosten und Ärger ein. Außerdem kannst Du in der gleichen Zeit größere Mengen absetzen, wodurch Dein Cross-Border E-Commerce-Handel effizienter und gewinnbringender wird.
Wenn Du CITES Flora und/oder CITES Fauna Waren in die Schweiz importierst, musst Du abgesehen von der Mehrwertsteuer unterschiedliche Gebühren entrichten. Sie werden bei CITES Flora und CITES Fauna Warengruppen unterschiedlich festgesetzt.
Wenn Du CITES-Pflanzen wie beispielsweise Orchideen aus Nicht-EU-Ländern in die Schweiz importieren möchtest, musst Du eine Grund- und eine Zusatzgebühr entrichten. Die Grundgebühr liegt bei 50 CHF pro Pflanzengesundheitszeugnis. Die Zusatzgebühr richtet sich nach der Anzahl der Artikel.
Eine Orchidee (ein Artikel) mit einem Pflanzengesundheitszeugnis würde beispielsweise 60
Du musst aber nicht unbedingt lebende Pflanzen importieren, um die CITES Flora-Gebühr entrichten zu müssen. Falls Du beispielsweise Pullover mit CITES-geschützten Edelholzknöpfen verkaufst, wird die Gebühr ebenso fällig.
Außerdem müssen lebende Pflanzen physisch kontrolliert werden, wobei die Prüfung zusätzliche Gebühren von 60 CHF verursacht. Eine Dokumentenprüfung ohne physische Kontrolle beträgt 30 CHF. Die Gebühren sind nicht in der Zollanmeldung enthalten und werden erst im Nachhinein hinzuaddiert.
Die Gebühren für die Inspektion von Tieren und tierischen Produkten bei der Verzollung von CITES-Fauna-Produkten werden von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), festgelegt. Die Inspektionsgebühren können je nach Art des Produkts, der Größe der Sendung und dem erforderlichen Inspektionsaufwand variieren.
Auch die Größe der Sendung, die Anzahl der betroffenen Tiere oder tierischen Produkte, das Gewicht und die Anzahl der verschiedenen CITES-Arten können die Inspektionsgebühren beeinflussen.
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Tests oder Analysen durchzuführen, um die Einhaltung der CITES- und nationalen Vorschriften zu überprüfen. Das kann beispielsweise Rindfleisch aus Ländern ohne Verbot von wachstumsfördernden Hormonen betreffen. Die Kosten für solche Tests oder Analysen können die Inspektionsgebühren erhöhen.
Außerdem können die zuständigen Behörden zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Anträgen, die Ausstellung von Bewilligungen oder Zertifikaten und die Abwicklung von Inspektionen erheben.
Die genauen Gebühren für die Inspektion von Tieren und tierischen Produkten bei der Verzollung von CITES-Fauna-Produkten beim Import in die Schweiz können massiv variieren. Informiere Dich daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde oder setze Dich mit Deinem CITES-zuständigen Spediteur zusammen.
Zuerst einmal: Gratulation! Du hast Dich mit diesem umfangreichen und komplexen Thema auseinandergesetzt und bist nun schlauer als vorher.
Du hast gerade erfahren, wie E-Commerce-Händler exotische Tiere und Pflanzen CITES-konform in die Schweiz importieren können. Hier die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
Jetzt bist du bestens informiert und gewappnet, um als E-Commerce-Händler CITES-konform durchzustarten!
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