Stell dir vor, Gollum von Herr der Ringe wäre ein absolut unerfahrener Schmuckhändler, der seinen «Schatz» – den mächtigen Ring aus Gold – in die Schweiz bringen möchte. Er müsste sich dann an die Edelmetallkontrollgesetzgebung halten, die den Handel mit solchen Waren regelt. Du möchtest auch Ware aus Silber, Platin, Gold, Palladium oder einfach Modeschmuck in die Schweiz exportieren? Dann bist Du hier genau richtig! Wir erklären Dir, wie Du den Ring ans Ziel bringst, ohne in Schwierigkeiten beim Zoll zu geraten.
Die Edelmetallkontrolle betrifft grundsätzlich jede und jeden, der Schmuck oder andere Dinge in die Schweiz einführen möchte, die Edelmetalle enthalten. Beachte, dass sehr genau hingeschaut wird! Auch sehr geringe Anteile sind relevant, sie müssen ohne Wenn und Aber vermerkt werden.
Tatsächlich bist Du aber allein durch diese Beschreibung im Zweifel in Erklärungsnot und musst Dich mit der Edelmetallkontrollgesetzgebung auseinandersetzen (welch ein elegantes Wortgebilde). Denn «GOLD»-farben bietet bereits einen Anhaltspunkt für den Schweizer Zollalgorithmus, Deine Ware als edelmetallverdächtig zu kennzeichnen.
Egal, was Du versenden willst, das Ergebnis einer falschen Voranmeldung ist immer das Gleiche: Die Ware wird zurückgehalten, kommt verspätet oder nie an, die Kundinnen und Kunden sind sauer, müssen vielleicht noch zusätzliche Zollgebühren entrichten, Du bist sauer, vielleicht sind Deine Geschäftspartner sauer. Und wofür das alles?
Gollums «Schatz» wäre ganz sicher von der Edelmetallkontrolle betroffen, denn es gibt vier Metalle, die im Gesetz explizit aufgelistet werden. Das sind Gold, Silber, Platin und Palladium. Dabei geht es nicht nur um reine Edelmetallwaren, sondern auch um Waren, die mit diesen Edelmetallen überzogen sind – auch bekannt als Plaquéwaren.
Es gibt auch andere Warengruppen, bei denen die Zuordnung weniger klar ist. Damit Du ein Gefühl dafür bekommst, was alles von der Edelmetallkontrolle in der Schweiz betroffen sein kann, geben wir Dir ein paar Beispiele:
Wie Du der Liste entnehmen kannst, handelt es sich um äußerst unterschiedliche Warenbereiche, sogar Elektronik kann betroffen sein!
Daher, gerade wenn Du eine Anfängerin oder Anfänger in der Branche bist, solltest Du Dich über alle Schweizer Zollbestimmungen informieren, bevor Du die Ware versendest. Das ist insbesondere so, weil Du als Neuling noch keinen positiven Trackrecord hast. Du bist kein geprüfter Händler, sodass Du noch nicht mit einem Vertrauensvorschuss rechnen kannst. So ist eine «strengere» Behandlung wahrscheinlicher, denn ungeprüfter Neuzugang wird besonders akribisch geprüft.
Du hast nun gelernt:
Wie das Wort Edelmetallkontrollgesetzgebung verrät, sprechen wir hier von einem ganz schön umfangreichen, ausufernden und komplexen Bereich, für dessen adäquates Verständnis man mindestens zehn Jahre lang studiert haben muss.
Daher widmen wir uns in diesem Artikel den praktischen Seiten dieses Anliegens. In diesem Abschnitt wird uns interessieren, welche formalen Bestandteile Dein Export abdecken muss, um nicht in der Ablage S (s wie suspekt) zu landen.
Eine der bekanntesten Freigehaltsangaben dürfte wohl 925 bei Silber sein, das sogenannte «Sterlingsilber». Die 925 bedeutet, dass die Legierung aus 92,5% reinem Silber besteht. Diese Legierung ist beispielsweise recht konventionell und daher für den Zoll relativ einfach handhabbar. Zertifiziertes Material für Edelmetallwaren bietet Vorteile wie einfachere und schnellere Prüfprozesse, geringere Gebühren und mehr Vertrauen bei den Kunden. Es erleichtert den Exportprozess und erhöht die Akzeptanz der Waren auf dem Schweizer Markt.
Diese Marke zeigt an, wer für die Zusammensetzung und Kennzeichnung des Produkts verantwortlich ist. Sie muss beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle in der Schweiz angemeldet werden. Die Registrierung kostet 800 CHF und hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren.
Du kannst Dir die Marke als eine Bildsignatur vorstellen, die bedeutet, dass Du Verantwortung für Deine Edelmetallware übernimmst. Das Aussehen der Marke kannst Du relativ frei wählen, es gibt kaum formale Vorschriften. Es kann beispielsweise ein Bild von einem Vogel, Schlüssel oder Schiff sein. Beispiele für akzeptierte Verantwortlichkeitsmarken findest du auf der Seite des Schweizer Zoll.
Anschließend muss die Marke in Form einer schwarzweißen Abbildung bzw. auch als Abdruck auf Messingplättchen einwandfrei abgebildet und dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle vorgelegt werden.
Abgesehen von der Verantwortlichkeitsmarke müssen Waren mit Edelmetallgehalt mit dem sogenannten «Bernhardinerkopf» versehen werden. Der «Bernhardinerkopf» ist ein wichtiger Stempel auf Edelmetallwaren, der Qualität und Echtheit garantiert. Er ist ein Zeichen dafür, dass Du die gesetzlichen Vorschriften einhältst. Für Dich als Händler ist es wichtig, diesen Stempel korrekt anzubringen, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und den Erfolg auf dem Markt zu fördern.
Außerdem werden sie mit der «Gemeinsamen Punze» gekennzeichnet, die im Rahmen der «Wiener Konvention» die Ausfuhr in weitere Staaten, die am Abkommen teilnehmen, erleichtern soll. Wie funktioniert nun die amtliche Prüfung Schritt für Schritt?
Je nach Warenwert fallen Zölle und Steuerbeträge an, die bei der Einfuhr entrichtet werden müssen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen, sodass eine umfassende Absprache mit einem Zollexperten Deines Vertrauens zu empfehlen ist. Diesen Punkt behandeln wir im Weiteren ausführlicher.
Auch wenn Deine Ware kein Edelmetall enthält, aber auf relevante Merkmale für die Edelmetallkontrolle verweisen könnte (hier wäre insbesondere Modeschmuck o. ä. zu nennen, das farblich auf Edelmetalle verweist; das könnten gold- oder silberfarbene Elemente sein), ist die Vorbereitung auf die Auseinandersetzung mit der Edelmetallkontrolle für Dich relevant. Je besser Du Dich vorbereitest und entsprechende Nachweise erbringen kannst, desto reibungsloser verläuft die Verzollung.
Beachte auch andere Besonderheiten der Verzollung in die Schweiz.
Abgesehen von der Edelmetallkontrolle gelten auch andere Schweizer Zollbesonderheiten, die Du dringend beachten solltest. Darunter fallen Unterschiede zwischen dem DAP- und DDP-Verfahren. Du willst Schweizer Kundinnen und Kunden für Dich gewinnen, Probleme vermeiden und zugleich die Gewinne steigern? Hier kommt eine kurze Erklärung.
Gollum hat sich in Deinem Shop einen goldenen Ring bestellt (als gespaltene Persönlichkeit ist er Händler und Shopper in einem!) und wartet in den Höhlen von Mordor ganz sehnsüchtig auf seinen «Schatz». Er kann die Lieferung kaum abwarten, allerdings hast Du Dich nicht um eine ordentliche Verzollung gekümmert, weswegen sie sich verzögert. Gollums «Schatz» landet erstmal beim Zoll. Dort wird er mit 50 CHF für die Anmeldung für Edelmetallkontrolle belastet, die Gollum später zusätzlich entrichten muss.
Ärgerlich für ihn, da sein «Schatz» ebenso 50 CHF kostet, also genauso viel wie die Gebühr, die anfällt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gollum Deinen Laden weiterempfiehlt, sinkt damit rapide gegen Null. Vielleicht ist er sogar so verärgert, dass er die Annahme des Pakets verweigert und nie wieder bei Dir bestellt. Vielleicht hinterlässt er Dir auch eine schlechte Bewertung und rät allen anderen, die er kennt, von einer Bestellung in Deinem Shop ab. Ein unschönes Szenario.
Diesmal hat Gollum bei Dir einen goldenen Ring bestellt. Du hast Dich im Vorfeld darum gekümmert, dass alle nötigen Informationen teilautomatisiert an den Zoll gesendet werden. Wenn Daten fehlen, wendet sich der Zoll gleich an Dich oder den Spediteur, mit dem Du zusammenarbeitest. Gollum kriegt von all dem nichts mit und bekommt seinen Ring ganz unkompliziert ohne zusätzliche Kosten geliefert. Er ist glücklich über seinen «Schatz» und empfiehlt Deinen Shop an alle Orks, Hobbits und Zwerge, die er kennt. Ein ideales Szenario!
Organisiere am besten von Anfang an ein DDP-Verfahren, bei dem Schweizer Kundinnen und Kunden nichts vom Zoll mitkriegen, von einer pünktlichen Lieferung profitieren und dadurch zunehmend Vertrauen in Deinen Shop aufbauen. Spare zugleich unnötige Arbeit und Ärger. Anstatt stundenlang verzweifelt im Netz nach Infos zur Verordnung über die Zolltarifgesetzgebung zu suchen, kannst Du Tauben füttern oder andere schöne Dinge machen.
Falls Du Dich fragst, ob der ganze Aufwand sich überhaupt lohnt, können wir Dir gleich sagen: Ja, er lohnt sich! Die Schweiz bietet einen äußerst lukrativen Absatzmarkt und ist eine wahre Cross Border E-Commerce Perle mitten in Europa.
Abgesehen von den Feingehaltsangaben, Verantwortlichkeitsmarken und anderen abenteuerlichen Voraussetzungen brauchst Du natürlich noch ein paar andere Dokumente, um den Schweizer Zoll gnädig zu stimmen. Im folgenden Abschnitt gehen wir die wesentlichen Dokumente durch, damit Du einen Überblick darüber bekommst.
In der Handelsrechnung müssen alle relevanten Informationen zu Deiner Ware sowie zu Dir und Deinen Kunden stehen. Eventuelle Rabatte und Frachtkosten musst Du ebenso angeben.
In einfachen Worten: Eine Warenverkehrsbescheinigung ist ein Nachweis darüber, woher die Waren kommen, damit die Zollbehörden ihre Regeln und Vorschriften korrekt anwenden können. Für Dich besonders relevant: Die richtige Bescheinigung kann für einen ermäßigten Zollsatz sorgen!
Die Einfuhranmeldung ist ein Prozess, bei dem Du den Zollbehörden mitteilst, welche Waren Du in ein Land einführst, und die Ausfuhranmeldung ist ein Prozess, bei dem Du den Zollbehörden mitteilst, welche Waren Du aus einem Land exportierst. Für Dich ist es am besten, wenn Du beide Anmeldungen automatisiert durchführst. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Spediteur an, um das Fehlerrisiko zu verringern.
Außerdem solltest Du eine ausführliche und korrekte Verpackungsliste beilegen, die den Zollbeamtinnen und Zollbeamten die Kontrolle erleichtert. Hier bietet sich die digitale Datenerfassung und –verarbeitung aus einleuchtenden Gründen ein. Ziel ist immer, Fehlerquellen vorzubeugen, weil jeder Fehler die Lieferung gefährdet und jede Verzögerung Kunden verärgert.
Wenn Du als E-Commerce-Händler in die Schweiz verkaufen willst (oder überhaupt verkaufen willst), kommst Du um das Thema Steuern nicht herum. Also widmen wir unsere Aufmerksamkeit den Basics der Steuer- und Zollgebühren.
Grundsätzlich fällt beim Export von Edelmetallen eine Mehrwertsteuer von 7,7% an. Sie basiert auf dem Wert Deiner Ware.
Zusätzlich zur Mehrwertsteuer können auch Zollabgaben anfallen. Die genauen Tarife hängen von der Art der Ware und dem Herkunftsland ab. Du solltest also prüfen, welche Zolltarife für Deine Ware gelten. Außerdem musst du eine Zollanmeldung einreichen. Das wird normalerweise von einem Spediteur oder Zollagenten erledigt, der sich um alles kümmert.
Sowohl für die gesamte Dokumentation als auch für Zoll- und Steuerangelegenheiten gibt es Anbieter, die Dir die gesamte Arbeit abnehmen. Als Händler musst Du Deine Ware nur noch labeln und versenden. Das Beste daran: Du wirst das Gefühl haben, Deine Ware wie bei einem einfachen, nationalen Versand vorzubereiten! Alle lästigen Vorbereitungen werden im positivsten Sinne dieser Metapher hinter Deinem Rücken getroffen. Du musst nur ganz zu Beginn Deiner Geschäftstätigkeit für eine ordentliche Integration Deiner Abläufe sorgen, um Dich nie wieder darum sorgen zu müssen!
Du möchtest eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs für ein besseres Verständnis haben? Wir zeigen Dir, wie der Export in die Schweiz für Händler von Schmuck und Accessoires klappt!
Du hast Dich vielleicht zwischendurch gefragt: Gibt es Freigrenzen oder Ausnahmen bei der Einfuhr von Edelmetallen in die Schweiz? Ja, es gibt welche, aber sie haben nicht unbedingt etwas mit E-Commerce zu tun. Sie gelten etwa bei persönlicher Einfuhr unter CHF 300, Geschenksendungen bis CHF 100 oder als Umzugsgut. Manche Kunstgegenstände könnten ebenfalls befreit sein.
Wie gesagt, diese Ausnahmen haben wenig mit E-Commerce zu tun. Du solltest also keine Hoffnungen hegen, auch wenn Du nur in kleinen Margen importieren willst.
Wir haben mit Gollum angefangen, wir werden mit Gollum aufhören. Nun ist er kein unerfahrener E-Commerce-Händler mehr, sondern weiß, worauf es bei der Vorverzollung von Edelmetallen ankommt und warum sie für ihn auch dann relevant wäre, wenn sein «Schatz» bloß vergoldet wäre. Wie würde er nun vorgehen, wenn er auf dieser Grundlage sein Geschäft vergrößern wollen würde?
Um erfolgreich zu sein, würde er erstmal schauen, wo und was am besten ankommt. Er würde sich dann mit den Regeln vor Ort vertraut machen und sicherstellen, dass auch andere an seinem «Schatz» interessiert sind.
Dann würde er für schnellen Versand sorgen, den DDP-Versand organisieren und für einen reibungslosen Ablauf bei der Vorverzollung und Lieferung mit erfahrenen Leuten zusammenarbeiten.
Finanzen und Steuern? Gollum würde vielleicht einen Steuerberater beauftragen, sich um Ordnung in seinen Unterlagen zu kümmern. Am Ende würde Gollum seinen Kunden tollen Service bieten und dafür sorgen, dass sie nicht nur bei der Lieferung, sondern auch bei der Retoure keine Schwierigkeiten mit dem Zoll kriegen. So könnte er sein Geschäft in der Schweiz locker vergrößern.
Und wenn Gollum das kann, dann kannst Du das auch! Gehen wir nochmal zusammen durch, was Du in diesem Artikel gelernt hast.
Wenn Du in die Schweiz verkaufen möchtest, musst Du Dir über einige Dinge im Klaren sein:
Du hast weitere Fragen? Oder möchtest sichergehen, dass Du gut auf die Edelmetallkontrolle vorbereitet bist?