Wer seine Produkte ins Ausland verschickt, bezahlt (E-Commerce) Umsatzsteuern. Hier erfährst Du, wie Du Deine Kundinnen und Kunden von lästigen Gebühren befreist – und was in den verschiedenen Ländern gilt.
Wie offen ein Markt für Cross Border E-Commerce ist, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Die Einfuhrbestimmungen eines Landes spielen dabei eine große Rolle. Aber auch welche Umsatzsteuern Dich erwarten, wenn Du in ein anderes Land exportieren möchtest?
In den meisten Ländern gibt es einen sogenannten De-minimis-Schwellenwert für die Einfuhrsteuer. Darunter versteht man den Betrag einer Bestellung, der so gering ist, dass darauf keine Mehrwertsteuer fällig wird. Also eine Freigrenze für die Mehrwertsteuer.
Diese Mehrwertsteuer-Freigrenzen sind ungemein wichtig für den Export in andere Länder. Kennst Du die jeweilige Umsatzsteuer-Freigrenze Deines Ziellandes, kannst Du bei richtiger Verzollung viel Geld sparen.
De-minimis-Schwellen gibt es aber nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für Zollabgaben. Dieser Blog dreht sich jedoch der Einfachheit halber vorerst um die Einfuhrsteuer.
Generell gilt:
Es gibt aber noch weitere Gründe, weshalb Du von hohen Freigrenzen im Zielland deines Konsumenten profitieren kannst.
Sparpotenzial gibt es nicht nur bei der Mehrwertsteuer. Bei der Verzollung fallen für den Empfänger nämlich Zollgebühren und Einfuhrsteuern an. Diese Versandart nennt sich DAP-Versand.
Du kennst den Unterschied zwischen DAP und DDP noch nicht? Es handelt sich dabei um Incoterms, die zwei verschiedene Arten der Verzollung beschreiben. Hier haben wir den passenden Blog zum Thema für Dich.
Verärgere Deine Kundinnen und Kunden nicht: So einfach gehts
Im Allgemeinen ist zu sagen, dass DAP-Sendungen die Kundschaft meist verärgern. Diese muss nämlich die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren direkt an der Haustüre beim Postboten bezahlen. Ist niemand zuhause, kommt es oft zu mühsamen Lieferverzögerungen oder einem Extragang zur Poststelle.
Für die Kundschaft ist es ohnehin schon ärgerlich, dass sie –ggfs. ohne vorherige Information durch den Onlineshop- nun noch zusätzlich neben der Mehrwertsteuer auch die Verzollungsgebühr berappen muss. Das sorgt des Öfteren für Unverständnis und Unzufriedenheit.
Liegt der Wert des Produkts jedoch unter der Mehrwertsteuer-Freigrenze, entfallen diese Gebühren. Der Kunde, die Kundin ärgert sich nicht – und kauft vielleicht auch das nächste Mal in Deinem Onlineshop ein. Wer also günstige Ware verkauft, sollte auf den DAP-Versand setzen. Wenn keine Gebühren anfallen, können die Sendungen in der Regel schneller durch den Zoll, was ein weiterer Vorteil ist.
Die Berechnung der Gesamtkosten ist manchmal etwas kompliziert, da teilweise neben der Mehrwertsteuer, den Verzollungsgebühren auch noch Zollabgaben bezahlt werden müssen. Dafür gibt es verschiedenste Kalkulatoren, sogenannte Total Landed Cost Calculators.
Wie bereits erwähnt, ist der DAP-Versand nicht die einzige Lösung: Entscheidest Du Dich für den DDP-Versand, wickelst Du alle Formalitäten selbst ab. Natürlich kannst Du die Gebühren dem Endkunden, der Endkundin weiterverrechnen. Bei dieser Versandart ist die Kundschaft oft zufriedener, da keine überraschenden Kosten auf sie zukommen.
Du willst wissen, wie viel Dich die DDP-Verzollung kostet? Finde es mithilfe unseres Optimizer 4.0 heraus.
Um herauszufinden, ob Du von den Freigrenzen profitierst oder nicht, kannst Du Dir folgende Fragen stellen:
Die Höhe der Mehrwertsteuer hängt von Deinem Warenwert ab. Doch was ist damit überhaupt gemeint? Der Warenwert ist nicht nur der reine Verkaufspreis Deines Produktes. Für Sendungen in die Schweiz berechnet er sich wie folgt:
Wie du siehst sind im relevanten Mehrwertsteuerwert neben dem Nettowert der Produkte auch noch die Verzollungsgebühr, die Importabgaben und die Transportkosten drin. Darauf wird dann die MwSt. gezahlt.
Da sich die Einfuhrbestimmungen von Land zu Land unterscheiden, konzentrieren wir uns hier auf die Schweiz und später auf die EU. Da sich die Gesetzeslage des Öfteren ändert, sind die folgenden Angaben ohne Gewähr.
In der Schweiz fallen keine Mehrwertsteuer-Abgaben an, wenn der errechnete und zu bezahlende MwSt.-Betrag tiefer als 5 CHF pro Zolldeklaration ausfällt. Dasselbe gilt für Zollbeträge, solange diese Abgaben unter 5 CHF pro Zolldeklaration liegen. Wichtig ist hier noch zu wissen, dass die Zollabgaben auf das Bruttogewicht deiner Sendung und nicht auf den Warenwert erhoben werden.
Aber aufgepasst: Bis anhin haben wir immer das Wort Freigrenze benutzt. Streng genommen handelt es sich aber um einen Freibetrag, der wegen der geringen Höhe nicht erhoben wird. Wenn also die 5 CHF überschritten werden, dann werden die gesamten Steuerabgaben fällig.
Beim Import in die Schweiz gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteueransätze:
Bei einem Freibetrag von 5 CHF bedeutet dies, dass der Warenoberwert bei 65 CHF (bei 7,7 %) oder 200 CHF (bei 2,5 %) liegt, bis zu dem keine Mehrwertsteuer anfällt.
Aber Achtung, seit der Teilrevision des MwSt.-Gesetzes in der Schweiz (01.01.2019) ist auch die neue Versandhandelsregelung in Kraft getreten.
Hierbei müssen ausländische Versandhändler, die einen Jahresumsatz von 100’000 CHF mit dieser Art von Kleinwaren (Waren mit einem geringen Wert, die unter die MwSt-Freigrenzen fallen) in der Schweiz machen, sich in der Schweiz registrieren und werden fortan mehrwertsteuerpflichtig. Genauere Informationen dazu findest Du auf der Seite der Post: Versandhandelsreglung in der Schweiz.
Du möchtest in die Schweiz liefern, aber Dir fehlen noch die Fakten dazu? Unser Switzerland E-Commerce-Report liefert Dir die Informationen, die Du benötigst.
Bestellt ein Kunde oder eine Kundin beispielsweise in Deutschland Kleidung für 70 CHF (Einkaufspreis + Transportkosten), sähen die Kosten folgendermaßen aus:
Alle relevanten Kosten für die Postverzollung in die Schweiz findest du hier auf dieser Website über die Verzollung.
Der Grundpreis der Verzollung in die Schweiz ist je nach Herkunftsland unterschiedlich. Waren aus Italien, Frankreich, Österreich und Deutschland werden zu einem vergünstigten Preis von 11.50 CHF verzollt. Aus allen anderen Ländern kostet die Verzollung 16 CHF.
In der Tabelle oben siehst Du, dass die zu zahlende Steuer nur 5.39 CHF beträgt, während sich der Preis für das Handling auf 13.60 CHF beläuft (11.50 CHF + 2.10 CHF). Muss der Kunde, die Kundin diese Gebühr unerwartet bezahlen, sorgt dies meist für Ärger. Bei diesem Warenwert empfiehlt sich also der DDP-Versand oder zumindest die vorgängige Aufklärung des Kunden. Beachte, dass hier zusätzlich noch die Zollabgaben auf das Bruttogewicht zu bezahlen sind.
Die Import Einzelverzollung mit der DDP-Verzollungslösung der Post bietet für Versandhändler Kostenvorteile. Hast Du Interesse? Dann erfahre mehr über Dein optimales Export-Setup, mit dem Optimizer 4.0.
Wie Du das Bruttogewicht kleinhältst und damit Zollabgaben vermeiden kannst, erfährst Du in unserem Blog!
Im Moment gelten noch die folgenden Bestimmungen:
Unternehmen aus der EU, die in andere EU-Staaten exportieren, können bis zu einer gewissen Lieferschwelle Waren versenden, ohne dass eine Registrierung im Zielland des Konsumenten nötig ist. Die E-Commerce-Umsatzsteuern musst Du in diesem Fall im eigenen Land bezahlen.
Wird die Lieferschwelle überschritten, muss sich das Unternehmen im Zielland steuerrechtlich registrieren lassen.
Beispiel: Eine deutsche Firma verschickt Waren im Wert von 20’000 € an Privatkunden in Österreich. Die Umsätze werden mit der deutschen Umsatzsteuer abgerechnet! Eine steuerliche Registrierung in Österreich ist nicht vonnöten.
Um keine E-Commerce-Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, wenn Du ein Produkt aus einem Nicht-EU Land in ein EU-Land verschickst, gibt es einen simplen Trick: Lass Dich einfach im Transitland, also dort, wo die erste EU-Grenze überschritten wird, steuerrechtlich registrieren.
Durch die Registrierung lassen sich die Pakete vom Transitland in den Rest der EU verschicken: die sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung. Solange keine Lieferschwelle überschritten wird, ist keine weitere Registrierung in einem anderen EU-Land nötig. Die Lieferschwelle wird pro Jahr berechnet: Sie liegt zwischen 35'000 und 100'000 €. Diese Regelung gilt aber nur für den B2C-Versand.
Der große Vorteil an dieser Lösung ist die Liquidität. Da die Erwerbssteuer erst später bezahlt werden muss, ist die Zahlungsfähigkeit zu keinem Zeitpunkt ein Problem.
Brummt Dir vor lauter rechtlicher Bestimmungen der Schädel? Schreib uns eine Nachricht auf WhatsApp, und wir können gemeinsam herausfinden wie Du die Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenzen zu Deinem Vorteil nutzen kannst.
Am 1. Juli 2021 ist in der EU die Mehrwertsteuer-Reform in Kraft getreten. Was bedeutet das für Dich?
Die (oben aufgeführten) individuellen Schwellenwerte der einzelnen Länder werden abgeschafft. Künftig gilt ein einheitlicher Wert von 10'000 € pro Jahr für EU Unternehmen. Bis zu diesem Betrag kannst Du also Deine Produkte ohne Registrierung innerhalb der EU verschicken.
Wichtig: Der vereinheitlichte Schwellenwert gilt nicht pro Land, sondern für die ganze EU! Wird er überschritten, musst Du Dich beim sogenannten One Stop Shop (OSS) deines EU-Landes registrieren (dort wo du dein Geschäft hast). Deine Bestellungen versiehst du mit der jeweiligen MwSt des Ziellandes und führst diese MwSt. monatlich/quartalsweise konsolidiert an die OSS Steuerbehörde deines OSS-EU Landes ab. So wird die Umsatzsteuer in dasjenige Land transferiert, in dem Deine Lieferung ankommt.
Für Onlinehändler aus der Schweiz bedeutet die Reform, dass es künftig nicht mehr möglich ist, sich in nur einem EU-Land zu registrieren. Seit dem 1. Juli muss man sich in allen EU-Zielländern anmelden – es wird auch keine Mehrwertsteuer-Freigrenze mehr geben.
Das ist auf den ersten Blick keine gute Nachricht. Es gibt aber voraussichtlich eine Lösung: Onlinehändler aus der Schweiz können beim sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) mitmachen.
Norwegen ist zwar nicht in der EU, dafür aber ein EFTA-Mitglied. Auch da gibt es Änderungen im Mehrwertsteuer-System:
Bisher fielen bei Importen bis zu einem Wert von 350 norwegischen Kronen (umgerechnet rund 35 CHF) die Mehrwert- und Verbrauchssteuer sowie die Zollgebühren weg. Diese Befreiung wurde aber komplett aufgehoben und gilt seit dem 1. April 2020 nicht mehr.
Wer weiterhin Ware von niedrigem Wert nach Norwegen verschickt, kann sich für das VOEC-Programm registrieren. Damit ist man in Norwegen angemeldet und bezahlt auf diesem Weg die Mehrwertsteuer. Möglich ist das, wenn der Warenwert nicht höher ist als 3000 norwegische Kronen (rund 300 CHF) ist.
Ohne die entsprechende Registrierung wird die Ware ganz normal an der Grenze verzollt. Dabei kommt jedoch eine Gebühr für die Zollabfertigung dazu und je nachdem verzögert sich die Lieferung.
Weitere Informationen findest Du auf der Website der norwegischen Steuerverwaltung.
In der folgenden Übersicht findest Du die wichtigsten Mehrwertsteuer-Freigrenzen für Länder außerhalb der EU:
Du hast Interesse am grenzüberschreitenden Versand, weißt aber noch nicht, welche Versandlösung für Dich die richtige ist? Buche jetzt Deinen Beratungstermin. Wir helfen Dir gerne weiter!