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Incoterms DDP und DAP

Falsche Incoterms kosten Dich Umsatz: In diesem Artikel erfährst Du, worin sich Incoterms DDP und DAP unterscheiden – und wie Du als Schweizer Händler:in die richtige Wahl für Deinen Onlineshop triffst.
Annett Lüpke - Product Consultant  |  07.07.2026  |  Lesedauer 15 Min
Zwei Hände, welche eine Checkliste halten, auf der Checkliste steht Verzollung
Inhaltsverzeichnis

Warum Incoterms im Cross-Border E-Commerce entscheidend sind

Du hast Deinen Onlineshop optimiert, die Versandkosten im Griff und eine gute Produktpalette – doch Deine internationalen Bestellungen laufen trotzdem nicht rund. Kund:innen in Deutschland, Österreich oder Frankreich brechen den Checkout ab, beschweren sich über unerwartete Nachzahlungen oder hinterlassen schlechte Bewertungen nach dem Paketempfang. Der Grund ist oft nicht das Produkt, sondern die Wahl des falschen Incoterms.

Vergleich zwischen DAP und DDP: Links erhält ein Mann ein Paket vom Zusteller und prüft Zoll- oder Steuerdokumente; rechts nimmt eine Frau ein Paket direkt und entspannt vom Zusteller entgegen.

Incoterms entscheiden darüber, wer im internationalen Warenverkehr welche Kosten trägt, wer die Zollformalitäten übernimmt und wo das Risiko auf die Käufer:in übergeht. Für Onlineshops, die grenzüberschreitend an Privatkunden liefern, sind zwei Incoterms besonders relevant: DAP (Delivery at Place) und DDP (Delivered Duty Paid). Die Entscheidung zwischen diesen beiden ist keine reine Logistikfrage – sie beeinflusst Deine Conversion Rate, Dein Kundenerlebnis und letztendlich Deinen Umsatz direkt.

 


Was sind Incoterms? – Kurz & verständlich

Incoterms steht für „International Commercial Terms” – internationale Handelsklauseln, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelt wurden. Sie definieren die Rechte und Pflichten von Verkäufer:in und Käufer:in beim internationalen Warenhandel.

Incoterms regeln konkret:

  • Wer die Transportkosten trägt

  • Wer Zoll- und Steuerabgaben übernimmt

  • Wer welche Formalitäten erledigt

  • Ab welchem Punkt das Risiko von Verkäufer:in auf Käufer:in übergeht

Aktuell gibt es elf Incoterms (Stand: Incoterms 2020). Für Onlineshops, die grenzüberschreitend an Privatkunden liefern, sind vor allem zwei Klauseln relevant: DAP und DDP. Andere Incoterms wie FOB, CIF oder EXW sind primär für klassischen B2B-Handel, Containerverkehr oder Abholkonstellationen konzipiert und im E-Commerce mit Privatkunden kaum praxistauglich.


Wichtig zu wissen

Incoterms sind freiwillige Klauseln – sie entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie im Kaufvertrag oder in den Lieferbedingungen ausdrücklich vereinbart werden. Im E-Commerce mit Privatkunden bedeutet das: Wenn Du in Deinem Shop keine klare Aussage zu DDP oder DAP machst, entstehen Missverständnisse bei Zoll, Einfuhrabgaben und Zustellung – und damit unzufriedene Kund:innen. 

Wichtig zu wissen

Incoterms sind freiwillige Klauseln – sie entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie im Kaufvertrag oder in den Lieferbedingungen ausdrücklich vereinbart werden. Im E-Commerce mit Privatkunden bedeutet das: Wenn Du in Deinem Shop keine klare Aussage zu DDP oder DAP machst, entstehen Missverständnisse bei Zoll, Einfuhrabgaben und Zustellung – und damit unzufriedene Kund:innen. 

 


Incoterm DAP erklärt: Delivery at Place

Definition

DAP steht für „Delivery at Place”. Bei DAP liefern Verkäufer:innen die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Die Transportkosten sind also inklusive. Nicht inbegriffen ist die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland: Einfuhrabgaben (z. B. Einfuhrumsatzsteuer, allfällige Zölle) und Zollformalitäten gehen vollständig zu Lasten der Käufer:innen – also Deiner Kund:innen.

Wer bezahlt bei DAP – und was das bedeutet

Konkret bedeutet DAP für Deine Kund:innen: Sobald im Zielland Einfuhrabgaben anfallen, werden sie beim Empfang der Sendung zur Kasse gebeten – entweder an der Haustür oder bei der Abholung beim Zusteller. Im Fachjargon nennt man das COD-Verfahren („Collect on Delivery”).

Beispiel aus der Praxis: Du bist Schweizer Onlinehändler:in und versendest eine Bestellung im Wert von CHF 150 an eine Kundin in München. Mit DAP lieferst Du bis vor die Haustür. Je nach Warenursprung und anwendbarem Freihandelsabkommen können Zölle anfallen oder entfallen. In der Regel muss die Kundin aber die deutsche Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Verzollungs- oder Auslagegebühren beim Zusteller nachzahlen – ohne dass sie das beim Checkout erwartet hat. Das Ergebnis: Frust, schlechte Bewertung, kein Wiederkauf.

DAP ist im B2C-Export aus der Schweiz nicht die Standardempfehlung

Es kann nur in ausgewählten Fällen funktionieren, wenn Kund:innen den zusätzlichen Aufwand bewusst akzeptieren:

  • Du bietest einzigartige oder innovative Ware an, bei der Kund:innen bereit sind, Einfuhrabgaben und Zustellaufwand zu akzeptieren

  • Du lieferst an B2B-Kund:innen, die Importprozesse selbst abwickeln können

Du kommunizierst DAP, mögliche Zusatzkosten und Zustellprozesse im Shop klar und unmissverständlich


Incoterm DDP erklärt: Delivered Duty Paid

Definition

DDP steht für „Delivered Duty Paid” und ist der umfassendste Incoterm überhaupt: Verkäufer:innen übernehmen alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung an den benannten Bestimmungsort im Importland – inklusive aller Zoll- und Steuerabgaben sowie sämtlicher Formalitäten. Kurz gesagt: DDP fühlt sich für Deine Kund:innen wie eine nationale Lieferung an. Sie bezahlen beim Checkout den finalen Endpreis und erhalten die Ware ohne Nachzahlung bei der Zustellung.

Wer bezahlt bei DDP – und was das bedeutet

Bei DDP trägst Du als Händler:in die Verantwortung dafür, dass alle im Zielland anfallenden Einfuhrabgaben korrekt abgewickelt werden: Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Zölle je nach Freihandelsabkommen und Ursprung der Ware sowie allfällige Handlinggebühren. Diese Kosten kannst Du in Deine Produktpreise oder einen transparenten Shipping-Zuschlag einkalkulieren.

Für die konkrete DDP-Abwicklung gibt es zwei Hauptwege:

  • DDP mit MwSt.-Registrierung im Empfangsland: entweder eine volle MwSt.-Registrierung pro Empfängerland oder ein erleichtertes Verfahren wie IOSS für die EU, UK VAT für Grossbritannien oder eine vergleichbare Registrierung z. B. für Norwegen. In diesem Fall führst Du die lokale MwSt. direkt auf der Kund:innenrechnung auf und an die Steuerbehörde ab.

  • DDP ohne eigene MwSt.-Registrierung: Dein Dienstleister übernimmt die Einfuhrabgaben und verrechnet diese an Dich zurück. Du kalkulierst die Kosten entsprechend in Deine Verkaufspreise ein.

Praktisches Beispiel: Du bist Schweizer Händler:in und versendest ein Paket im Wert von netto EUR 120 — ohne Portokosten und lokale MwSt. — an eine Kundin in Deutschland. Mit DDP bzw. einer IOSS-Lösung sorgst Du dafür, dass die deutsche MwSt. bereits beim Verkauf berücksichtigt und korrekt abgeführt wird. Da der reine Netto-Warenwert unter EUR 150 liegt, kann IOSS für die MwSt.-Abwicklung genutzt werden. Das heisst: Der Bruttoverkaufspreis inklusive Portokosten und lokaler MwSt. darf insgesamt über EUR 150 liegen. Nur der reine Nettoverkaufspreis darf bei IOSS maximal EUR 150 betragen. Mögliche Änderungen bei der heutigen Zollfreigrenze solltest Du im Blick behalten. Deine Kundin empfängt das Paket ohne Nachzahlung – das Ergebnis: ein transparenter Kaufprozess, weniger Zustellprobleme und eine höhere Wahrscheinlichkeit für positive Bewertungen.

DDP und IOSS: Das Zusammenspiel beim Export aus der Schweiz

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in der EU das IOSS-System (Import One-Stop-Shop). Für Schweizer Händler:innen, die regelmässig Waren mit einem Netto-Warenwert bis EUR 150 (ohne Porto und MwSt.) in die EU versenden, ermöglicht IOSS eine effiziente Vorabzahlung der EU-MwSt. Das erleichtert die DDP-Abwicklung erheblich: Die Steuer wird zentral abgeführt, der Empfang wird zum Selbstläufer.

Für Sendungen mit einem Netto-Warenwert über EUR 150 ist eine volle, klassische Einfuhrverzollung notwendig – auch diese lässt sich mit dem richtigen Logistikpartner reibungslos gestalten.


DDP vs. DAP – Der direkte Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium

DAP – Delivery at Place

DDP – Delivered Duty Paid

Bedeutung

Geliefert bis zum Bestimmungsort

Geliefert, verzollt – alles inklusive

Wer bezahlt Porto

Verkäufer:in

Verkäufer:in

Wer bezahlt Einfuhrgebühren?

Käufer:in (Empfänger)

Verkäufer:in (Händler:in)

Wer übernimmt Zollformalitäten?

Verkäufer:in

Verkäufer:in

Kundenerlebnis

Potenziell schlechter (Nachzahlung)

Nahtlos wie nationale Bestellung

Risiko Kaufabbruch

Hoch (unerwartete Kosten)

Gering (transparenter Endpreis)

Conversion Rate

Niedriger

Höher

Operative Komplexität (Händler:in)

Niedrig

Mittel bis hoch

Kosten für Händler:in

Geringer

Höher (kalkulierbar)

Sendungsrückhaltung an Grenze

Möglich

Deutlich seltener, aber nicht ausgeschlossen

Must have für Skalierung

Nein

Ja

 


Warum Du mit DDP mehr verkaufst

Der Checkout-Effekt: Transparenz schlägt Überraschung

Im E-Commerce gibt es eine eiserne Regel: Unerwartete Kosten im oder nach dem Checkout töten die Conversion. Studien (z. B. Baymard Institute) zeigen, dass „Unexpected costs” einer der häufigsten Gründe für Kaufabbrüche sind. Bei DAP passiert genau das: Deine Kund:innen klicken auf „Bestellen”, sehen einen Endpreis – und erhalten Tage später eine Nachzahlungsaufforderung vom Zusteller oder müssen direkt an der Haustür zahlen.

Mit DDP ist der Preis, den Deine Kund:innen beim Checkout sehen, der Preis, den sie zahlen. Punkt. Das schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die Währung im internationalen E-Commerce.

Conversion Rate

Wenn Du DDP aktiv im Shop, in Ads und Produktbeschreibungen kommunizierst, kann sich das messbar auf Deine Performance auswirken:

  • Höhere Klickrate (CTR) bei Google Ads und Social-Media-Ads, weil Deine Botschaft gezielt auf einen Pain Point eingeht

  • Geringere Abbruchrate im Checkout, weil keine versteckten Kosten auftauchen

  • Höhere Wiederkaufrate, weil das Einkaufserlebnis dem einer nationalen Bestellung entspricht

Bessere Empfehlungsrate (Net Promoter Score) und mehr positive Rezensionen

Kundenerlebnis: Der Unterschied zwischen "zugestellt" und "begeistert"

Beim Kundenerlebnis entscheidet oft der Zustellmoment. Eine Sendung, die ohne Nachzahlung, Rückfrage oder Gang zur Abholstelle ankommt, wirkt zuverlässig und professionell. Genau hier zahlt DDP auf Vertrauen und Wiederkauf ein: Der internationale Kauf fühlt sich für Deine Kund:innen nicht wie Importaufwand an, sondern wie eine normale Onlinebestellung.

DDP als Marketingargument

DDP ist nicht nur eine Logistiklösung – es ist ein Wettbewerbsvorteil, den Du aktiv vermarkten kannst:

  • Erwähne in Deinen Lieferbedingungen explizit: „Alle Steuern und Zölle inklusive”

  • Setze auf Deiner Produktseite ein Trust-Badge wie „Versand inklusive Verzollung”

  • Nutze die Information in Deinen Google Ads: „Keine Nachzahlung – Steuern inklusive”

  • Integriere DDP-Botschaften in Deine E-Mail-Flows und Post-Purchase-Kommunikation


DDP im operativen Alltag: Herausforderungen & Lösungen

Herausforderung 1: Die richtige Verzollungsmethode wählen

DDP kann je nach Zielmarkt, Warenwert und Sendungsvolumen unterschiedlich umgesetzt werden. Möglich sind eine MwSt.-Registrierung im Empfangsland, vereinfachte Verfahren wie IOSS für EU-Sendungen bis EUR 150 Netto-Warenwert oder eine Dienstleisterlösung, bei der Dein Logistikpartner die Einfuhrabgaben übernimmt und an Dich weiterverrechnet.

Wichtig für den Export in die EU: Eine Mehrwertsteuerfreigrenze gibt es nicht mehr. Auch die heutige Zollfreigrenze bis EUR 150 Netto-Warenwert steht vor der Abschaffung – umso wichtiger ist eine skalierbare DDP-Lösung. Sammelverzollungen im Export sind möglich; je nach Volumen und Produktportfolio gibt es passende Modelle.

Grafik zum Vergleich einzelner und konsolidierter Sendungen: Links werden mehrere Pakete jeweils separat mit eigenen Dokumenten durch den Zoll abgewickelt; rechts werden mehrere Pakete gebündelt, mit einem Dokument durch den Zoll geführt und sparen Zeit und Kosten.

Herausforderung 2: Datenpflege und Systemintegration

DDP funktioniert nur, wenn Dein Zollagent oder Logistikdienstleister die richtigen Exportstammdaten erhält. Diese Daten sind das Fundament für einen reibungslosen Export. Das bedeutet: Du musst in Deinem Shop bzw. PIM (Product Information Management) für alle Artikel folgende Informationen hinterlegen :

  • HS-Code (Zolltarifnummer)

  • Ursprungsland der Ware

  • Korrekte Produktbeschreibung auf Englisch

  • Netto-Warenwert in der relevanten Landeswährung

  • Nettogewicht

Über eine API-Schnittstelle oder einen CSV-Export an Deinen Logistikpartner lässt sich dieser Prozess weitgehend automatisieren. Die initiale Einrichtung kostet Zeit – zahlt sich aber schnell aus.

Herausforderung 3: Kostenberechnung und Preisanpassung

DDP bedeutet für Dich als Händler:in einen höheren Initialaufwand: Du musst Einfuhrabgaben, Verzollungskosten, Dienstleistergebühren und mögliche Registrierungsmodelle sauber kalkulieren und in Deine Preis- oder Versandlogik integrieren. Für ein wachsendes Cross-Border-Geschäft ist dieser Aufwand der richtige Weg, weil er planbare Prozesse und skalierbare Preislogiken ermöglicht.

Die konkreten Kosten hängen von Zielmarkt, Warenwert, Produktkategorie, Versandmodell, Sendungsvolumen und Dienstleister ab und sollten individuell kalkuliert werden. Bei höheren Volumen sind in der Regel deutlich bessere Konditionen verhandelbar.

Gerade in der Startphase kann es sinnvoll sein, nicht alle Zusatzkosten vollständig an Deine Kund:innen weiterzugeben. Stattdessen kannst Du einen Teil über Deine Marge, Dein Marketingbudget oder ein Markteintrittsbudget abfedern. So senkst Du die Einstiegshürde, baust Volumen auf und schaffst die Grundlage für bessere Konditionen bei Deinem Versanddienstleister.

Rechenbeispiel: Du versendest als Schweizer Händler:in 80 Pakete pro Monat nach Deutschland mit einem durchschnittlichen Netto-Warenwert von EUR 120. Über IOSS führst Du die deutsche MwSt. von 19 % bereits beim Verkauf ab, welche für Dich somit neutral ist – das entspricht rund EUR 22.80 pro Bestellung. Zusätzlich kalkulierst Du eine administrative DDP-Gebühr Deines Dienstleisters von z. B. EUR 1.40 pro Sendung in Deine Verkaufspreise ein. Das ergibt monatliche Admin-Kosten von rund EUR 112 – für Dich kalkulierbar und für Deine Kund:innen ohne Nachzahlung bei der Zustellung. Im Vergleich zu DAP ist das deutlich kundenfreundlicher: Dort müsste die Kundin oder der Kunde an der Haustüre zusätzlich zur MwSt. von rund EUR 22.80 oft noch eine Handlinggebühr von durchschnittlich ca. EUR 6.00 bezahlen – also insgesamt rund EUR 28.80 bei Empfang. Mit IOSS/DDP vermeidest Du diese Überraschungskosten und schaffst ein transparenteres Kundenerlebnis – ein Win-Win für Händler:in und Kund:in.

Herausforderung 4: Retouren bei DDP

Eine oft unterschätzte Frage: Was passiert, wenn Kund:innen aus dem Ausland eine DDP-Sendung aus der Schweiz retournieren? Grundsätzlich brauchst Du auch beim Rücktransport einen sauberen Prozess für die Wiedereinfuhr in die Schweiz und für die mögliche Korrektur oder Rückforderung der bereits abgeführten MwSt. im Zielland. Arbeite hier mit Deinem Logistikpartner oder Steuerpartner eine klare Retourenlösung aus – idealerweise mit vorbereiteten Retourenlabels, sauberer Zuordnung zur ursprünglichen Bestellung und klar kommunizierten Prozessen für Deine Kund:innen.


Wann DAP trotzdem sinnvoll sein kann

DAP ist im B2C-Export aus der Schweiz nicht die Standardempfehlung. Es gibt aber Situationen, in denen DAP als bewusste Ausnahme funktionieren kann:

Einzigartige oder innovative Produkte

Wenn Du Produkte verkaufst, bei denen Kund:innen bereit sind, den Importaufwand auf sich zu nehmen – etwa weil die Ware sonst kaum verfügbar ist –, kann DAP eine Option sein. Voraussetzung: Du kommunizierst Zusatzkosten und Zustellprozess transparent.

B2B-Geschäft

Im B2B-E-Commerce ist DAP häufiger akzeptiert als im B2C-Geschäft, weil Geschäftskund:innen Zoll- und Einfuhrprozesse oft kennen und die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen können. Trotzdem ist DDP auch im B2B-Versand nicht zu unterschätzen – insbesondere bei Kundengeschenken, Mustern, Reparaturen oder Filialbelieferungen, bei denen ein reibungsloser Empfang entscheidend ist. Bei Lieferungen an EU-Geschäftskund:innen sollte zudem stets die EORI-Nummer des Empfängers angegeben werden, damit der Verzollungsprozess sauber abgewickelt werden kann.

Markteinstieg

Auch beim Markteinstieg gilt: Für B2C-Lieferungen aus der Schweiz ist DDP grundsätzlich ein Muss und unsere klare Empfehlung. DAP ist keine einfache Übergangslösung, sondern nur dann vertretbar, wenn Du Dich bewusst dagegen entscheidest und die zusätzlichen Kosten sowie den Aufwand für Kund:innen im Shop klar kommunizierst.

Nischenprodukte mit hohem Warenwert

Bei sehr hochpreisigen Produkten (z. B. Kunst, Luxusgüter, Industriekomponenten), bei denen Käufer:innen die Zollabwicklung erwarten und selbst vornehmen möchten, kann DAP passen. Auch hier gilt: Kommuniziere das transparent in Deinem Shop.


Best Practices für Onlinehändler:innen im Cross-Border E-Commerce

1. Kläre Deinen Incoterm vor dem Launch in einen neuen Markt

Bevor Du aktiv in einen neuen Markt wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder ein anderes EU-Land einsteigst, entscheide bewusst, welchen Incoterm Du verwendest. Analysiere Deinen durchschnittlichen Warenkorb, die anfallenden Einfuhrabgaben im Zielmarkt, Deine Margensituation sowie relevante Versanddaten wie Bruttogewicht und Versandkartonmasse. Eine unscharfe Incoterm-Strategie ist teurer als eine klare.

2. Kommuniziere aktiv im Shop

Mach DDP zu einem sichtbaren Verkaufsargument. Platziere den Hinweis „Alle Steuern und Zölle inklusive” auf der Produktseite, im Checkout und in der Auftragsbestätigung. Kund:innen, die das sehen, konvertieren schneller und beschweren sich seltener.

3. Pflege Deine Produktdaten

Saubere Exportstammdaten sind die Grundlage jeder DDP-Abwicklung. Stelle sicher, dass Deine Produktdaten zentral – idealerweise im PIM – gepflegt, aktuell und für Deinen Logistikpartner verwertbar sind. Das verbessert nicht nur die Verzollung, sondern auch die Qualität Deiner Lieferpapiere.

4. Wähle den richtigen Logistikpartner

DDP-Verzollung funktioniert nur mit einem Partner, der die Prozesse beherrscht. Prüfe Preis-Leistung, mögliche Zuschläge, effektive Gewichts- oder Volumengewichtsabrechnung, transparente Kostenstruktur, Webshop- oder API-Anbindung, Erfahrung im E-Commerce-Volumengeschäft und klare SLAs (Service Level Agreements) für Verzollungszeiten.

Du überlegst, ob Dein aktueller Logistikpartner DDP-fähig ist? Unser Praxis-Leitfaden zum Logistikpartner-Wechsel zeigt, worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt.

5. Nutze IOSS für den Export aus der Schweiz

Wenn Du regelmässig Waren bis EUR 150 Netto-Warenwert (ohne lokale MwSt. und Porto) in EU-Länder versendest, registriere Dich beim IOSS. Das vereinfacht die MwSt.-Abwicklung erheblich, beschleunigt den Zollprozess an der EU-Grenze und verhindert Verzögerungen. Weitere Infos findest Du in unserem Blog zu OSS und IOSS.

6. Teste und optimiere Deinen Checkout

Messe, wie sich Incoterm-Botschaften auf Deine Conversion Rate auswirken. A/B-teste Formulierungen wie „Versandkostenfrei und keine zusätzlichen Abgaben” vs. „Steuern und Abgaben inklusive”. Kleine Texte an der richtigen Stelle können grosse Wirkung haben.

7. Plane Deine Retourenstrategie

Retouren sind im Cross-Border-E-Commerce ein oft unterschätzter Kostentreiber. Mit DDP brauchst Du eine klare Retourenlösung: Wer trägt die Rückversandkosten? Wie wird die vorab gezahlte Steuer zurückgefordert? Ein gut dokumentierter Retourenprozess schützt Dich vor bösen Überraschungen.

Export aus der Schweiz (z.B. nach DE, AT, FR, IT)

Schweizer Händler:innen, die in EU-Länder exportieren, müssen sich mit der EU-Mehrwertsteuerpflicht auseinandersetzen. Seit Juli 2021 gilt: Die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen wurde abgeschafft – jede Sendung ist grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Für B2C-Sendungen aus der Schweiz in die EU ist DDP grundsätzlich die klare Empfehlung. Bei Sendungen bis EUR 150 Netto-Warenwert kann IOSS eine effiziente Lösung sein, um die EU-MwSt. bereits beim Verkauf abzuwickeln und Nachzahlungen bei der Zustellung zu vermeiden.

Besonders im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind die Erwartungen an reibungslose Liefererlebnisse hoch. DAP mit Nachzahlung an der Haustür oder per Rechnung wird hier deutlich schlechter toleriert als in Märkten ausserhalb der EU.

Beachte für Sendungen unter EUR 150 nach Frankreich die neue TPC-Gebühr ab März 2026. Mehr dazu in unserem Blog EU-Zollreform 2026: Neue TPC-Gebühr für Sendungen nach Frankreich.

Export in Nicht-EU-Länder (UK, Norwegen u. a.)

Für Märkte ausserhalb der EU bleibt DDP ebenfalls die empfohlene Strategie für B2C-Lieferungen. Für Grossbritannien bietet sich eine UK-VAT-Registrierung an, für Norwegen die VOEC-Registrierung. So bezahlst Du als Händler:in die Einfuhrumsatzsteuer direkt – Deine Kund:innen erhalten die Ware ohne Nachzahlung.


Fazit: Der richtige Incoterm als Wachstumstreiber

Die Wahl zwischen DDP und DAP ist keine technische Detailfrage – sie ist eine strategische Entscheidung, die Deinen Geschäftserfolg im Cross-Border-E-Commerce direkt beeinflusst.

DAP kann kurzfristig günstiger und weniger aufwändig erscheinen, weil Du als Händler:in keine Einfuhrgebühren trägst. Doch diese vermeintliche Ersparnis zahlst Du mit Kaufabbrüchen, schlechten Bewertungen, höherer Retourenquote und entgangenen Wiederkäufen. Der echte Preis von DAP ist unsichtbar – aber er existiert.

DDP erfordert höheren Initialaufwand in Datenpflege, Kalkulation und Abwicklung. Dafür schaffst Du einen skalierbaren Prozess und ein verlässliches Einkaufserlebnis – gerade bei B2C-Lieferungen aus der Schweiz ins Ausland.

Die konkrete Empfehlung: Wenn Du als Schweizer Händler:in an Privatkund:innen im Ausland lieferst, ist DDP grundsätzlich Deine Standardlösung. DAP kommt nur als bewusste Ausnahme infrage – z. B. bei B2B-Konstellationen, einzigartigen Produkten oder Nischen mit hohem Warenwert – und immer mit transparenter Kommunikation gegenüber Deinen Kund:innen.

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • DAP = Lieferung bis zum Bestimmungsort; Kund:innen tragen Einfuhrabgaben (MwSt., ggf. Zölle, Handling) selbst
  • DDP = Vollständig vorverzollte Lieferung; Händler:in trägt alle Kosten und Formalitäten
  • DDP steigert Conversion Rate, Kundenzufriedenheit und Wiederkaufrate
  • DAP ist nur eine bewusste Ausnahme – etwa im B2B-Versand oder bei Nischenprodukten
  • Für B2C-Lieferungen aus der Schweiz ins Ausland ist DDP grundsätzlich die klare Empfehlung
  • Mit IOSS vereinfachst Du die DDP-Abwicklung für den EU-Export bis EUR 150 Netto-Warenwert

Kommuniziere Deinen Incoterm aktiv im Shop – das schafft Vertrauen und steigert Conversions 

Nächste Schritte: So setzt Du DDP in Deinem Shop um

  1. Analysiere Deinen durchschnittlichen Warenkorb und die anfallenden Einfuhrabgaben in Deinen Zielmärkten.
  2. Definiere DDP als Standardlösung für Deine B2C-Lieferungen aus der Schweiz – DAP bleibt der bewussten Ausnahme vorbehalten.
  3. Stelle sicher, dass Deine Exportstammdaten vollständig sind – insbesondere HS-Code, Ursprungsland, Netto-Warenwert in der Landeswährung und Nettogewicht.
  4. Ergänze Deinen Shop mit klaren DDP-Botschaften auf Produktseiten und im Checkout.
  5. Registriere Dich bei IOSS (für EU-Sendungen bis EUR 150 Netto-Warenwert) und binde die MwSt.-Abwicklung in Deinen Fulfillment-Prozess ein.

Quellenverzeichnis

Internationale Handelskammer (ICC): "Incoterms 2020" 

Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) / Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer und Zolltarifen

Europäische Kommission: "Import One-Stop-Shop (IOSS)"

Baymard Institute: "E-Commerce Checkout Usability" (aktuelle Studie zu Checkout-Abbruchgründen)



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