CITES-konform – Leitfaden für Cross-Border E-Commerce mit exotischen Tieren und Pflanzen in die Schweiz
Damit liegst Du richtig! Als E-Commerce-Händler:in musst Du das CITES Fauna und CITES Flora Abkommen berücksichtigen. «CITES? Hat das irgendwas mit Websites zu tun?», fragst Du Dich vielleicht.
Erstens: Nein. Zweitens: In diesem Blogbeitrag lüften wir für Dich die Geheimnisse rund um das CITES-Abkommen, erklären, was es ist, wie Du Deinen Cross-Border E-Commerce in die Schweiz seriös und effizient organisieren kannst und, welche besonderen Bestimmungen Du beachten musst, um die Zollbehörden zufriedenzustellen.
Du verkaufst Deine Produkte bereits grenzüberschreitend und möchtest künftig auch Kunden und Kundinnen in der schönen Schweiz beliefern? Oder tust Du das sogar schon? Dann weisst Du ja bereits, dass die Verzollung Deiner Waren recht kompliziert sein kann.
Die richtige Versandlösung kann nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch die Komplexität der Zollverfahren massiv reduzieren. So profitierst Du gleich mehrfach von einer optimierten Logistik.
Klingt das alles nach einer Herausforderung? Keine Sorge, wir sind hier um Dir zu helfen. Starte den Chat auf WhatsApp, um die komplizierten Zollbestimmungen in einen reibungslosen Prozess zu verwandeln. Lass uns die Herausforderungen gemeinsam meistern!
Schweizer E-Commerce trifft auf gefährdete Arten – Was ist die CITES-Konvention?
Im wilden Dschungel der Bürokratie und Zollverordnungen lebt eine ganz besondere Konvention, die den Namen CITES trägt. 1973 hat sie das Licht der Welt erblickt. Ihr Geburtsname in voller Länge lautet «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora» und sie hat mittlerweile fast alle Länder der Welt von sich überzeugt. So handelt es sich um ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt, um sie vor Wilderern und anderen Gefahren für die Nachwelt zu bewahren.
Auch Du als E-Commerce-Händler:in bist sicherlich daran interessiert, süsse Papageien und putzige Schildkröten vor dem Aussterben zu schützen, daher ist es für Dich essentiell, das CITES-Abkommen und seine Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel in die Schweiz zu durchdringen. Über 5000 Tierarten und über 28'000 Pflanzenarten werden inzwischen vom CITES-Abkommen gehütet, sodass Du unbedingt prüfen solltest, ob es auch Deine Ware betrifft.
Aber das gute Gewissen und ein guter Ruf sind nicht die einzigen Gründe, sich mit den CITES-Verordnungen zu befassen. Solltest Du das CITES-Abkommen nicht beachten, bekommst Du schnell Ärger mit den Zollbehörden, Probleme bei der Verzollung Deiner Ware und schlussendlich Schwierigkeiten mit pünktlicher Zustellung beim Kunden. So kann der grenzüberschreitende Import in die Schweiz zu einem Höllentrip werden, der an Deinen Nerven und Deinem Portemonnaie zehrt.
Damit Dir das nicht passiert, schauen wir uns an, wie und wo Du die Genehmigung und andere Unterlagen bekommst, die mit der Schweizer CITES-Verordnung konform sind und, welche besonderen Bestimmungen für den CITES Flora und CITES Fauna Cross-Border E-Commerce gelten.
Flora, Fauna und Freude – CITES-konform handeln und mit gutem Gewissen in der Schweiz profitieren
Die Schweizer CITES-Verordnung hat einen Zweck: die Nutzung von wildlebenden und bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass es auch in 100 Jahren noch Krokodile, Nashörner und Papageien gibt. Daher müssen Waren, die entsprechende Tier- und Pflanzenarten beinhalten, beim Import in die Schweiz ordentlich zertifiziert werden.
Die CITES-Regulierungen erstrecken sich über drei Anhänge. Anhang 1 stellt die höchste Schutzstufe (bzw. appendix i) dar und listet rund 1000 Tierarten, die einem grundsätzlichen Handelsverbot unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Elefanten (damit erledigen sich schonmal Schachfiguren aus Elfenbein!), Nashörner, bestimmte Edelhölzer und einige Orchideenarten. In Anhang 2 und 3 (appendix ii und appendix iii) gelistete Arten wie Kakteen, Krokodile, Wölfe, ein Großteil der Papageienarten usw. dürfen ausschließlich zertifiziert und kontrolliert gehandelt werden.
Profi-Tipp
Beachte, dass die Liste der geschützten Tier- und Pflanzenarten regelmässig aktualisiert wird. Halte Dich auf dem Laufenden und überprüfe immer, ob Deine Ware CITES-konform ist.
Profi-Tipp
Beachte, dass die Liste der geschützten Tier- und Pflanzenarten regelmässig aktualisiert wird. Halte Dich auf dem Laufenden und überprüfe immer, ob Deine Ware CITES-konform ist.
Digital und nachhaltig – CITES-konformen Cross-Border E-Commerce
Stellen wir uns vor, Du möchtest gerne Krokodilledertaschen aus Ghana in die Schweiz importieren.
Abgesehen vom Artenschutz, der eine komplexe Angelegenheit ist, musst Du Dich um die Organisation effizienter und ordentlicher Verzollung kümmern. Ein Verzollungsprozess würde mehr oder weniger folgendermassen ablaufen:
- CITES-Handelsbewilligung: Du musst zunächst eine gültige Exportbewilligung von der zuständigen Behörde im Herkunftsland der Krokodilledertaschen beschaffen. Anschliessend beantragst Du eine Importbewilligung beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Schweiz.
- Importanmeldung: Melde die Krokodilledertaschen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) an, bevor sie in die Schweiz verschickt werden. Nutze das elektronische Zollanmeldesystem (e-dec) für die Anmeldung. Die digitale Anmeldung nimmt in der Regel in etwa 24 Stunden in Anspruch.
- Einreichen der CITES-Dokumente: Schicke die Originaldokumente der Export- und Importbewilligungen zusammen mit der Zollanmeldung ein, bevor die Krokodilledertaschen die Schweiz erreichen.
- Kontrolle und Inspektion: Bei der Einfuhr der Krokodilledertaschen können die Zollbehörden und das BLV die Waren auf ihre Übereinstimmung mit den Bewilligungen prüfen. Wenn alles passt, erhältst Du eine Einfuhrgenehmigung.
- Verzollung und Mehrwertsteuer: Nach der Überprüfung und Genehmigung der CITES-Dokumente und der Krokodilledertaschen musst du die Einfuhrabgaben und die Mehrwertsteuer zahlen. Die Höhe der Abgaben hängt von der Art und dem Wert der Taschen ab.
- Zollfreigabe: Sobald Du die Abgaben und Mehrwertsteuer bezahlt hast, erhältst Du die Zollfreigabe für Deine Krokodilledertaschen, und sie können in die Schweiz importiert werden.
Wahrscheinlich möchtest Du Deine Krokodilledertaschen mehr als einmal in die Schweiz importieren und mit ihnen regelmässig Cross-Border E-Commerce betreiben. Dann wird das ständige Einholen von Genehmigungen ziemlich lästig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen gewerbsmässigen CITES-Import anzumelden und eine Dauereinfuhrgenehmigung zu beantragen. Auf diese Weise könntest du zwei Jahre lang Krokodilledertaschen importieren, ohne jedes mal eine neue Genehmigung einzuholen!
Der Zolltarif Tares kann Dir viele wichtige Informationen wie mögliche Zollansätze, Zusatzabgaben, Bewilligungspflichten usw. an die Hand geben. Um entsprechende Informationen zu erhalten, musst Du zunächst das Datum, das Export- und Importland sowie die Tarifnummer angeben, die Du einfach der Übersicht entnehmen kannst.
Abgesehen von grundsätzlichen Verboten (Anhang 1) wie im Falle von Shatoosh-Schals oder Elfenbein, die nahezu ausnahmslos nicht importiert werden dürfen, gibt es für einige zugelassene Waren besondere Bestimmungen. So kann es sein, dass Du für die Einfuhr zusätzliche Genehmigungen brauchst oder nur eine begrenzte Menge zu bestimmten Jahreszeiten importieren darfst.
Wenn wir jeden möglichen Regelfall mit Ausnahmen durchgehen würden, würde der Blogbeitrag unendlich lang ausfallen. Daher musst Du abhängig von Deinem konkreten Fall passende und aktuelle Bestimmungen heraussuchen. Grundsätzlich gilt: Du musst nachweisen können, welchen Ursprung bzw. Herkunft Deine Ware hat und ob Du berechtigt bist, über sie zu verfügen.
Um den ganzen Prozess geschmeidig und effizient zu gestalten, ist es eine gute Idee, einen erfahrenen Zollagenten oder Spediteur zu beauftragen, der dir bei der Einhaltung der Vorschriften und der Abwicklung der Verzollungsprozesse hilft.
Damit entlastest Du Dich und vermeidest Fehler. Wenn Du mit Expertinnen oder Experten zusammenarbeitest, musst Du ihnen lediglich folgende Informationen zukommen lassen:
- Artikelnummer und Artikellink (damit der Artikel im Shop identifiziert werden kann)
- Artikelbeschreibung und Artikelmaterial (damit der Experte einschätzen kann, ob das Produkt kritisch ist)
- Zolltarifnummer (damit der Experte den Artikel mit dem Schweizer Zollsystem abgleichen kann)
Sollte ein CITES-erfahrener Experte feststellen, dass es sich bei Deinem Produkt um ein CITES-kritisches Produkt handelt, kann er mit Dir sinnvolle Maßnahmen ausarbeiten. Eine sinnvolle Maßnahme kann sein, das Produkt für die Schweiz zu sperren, weil sich der ganze Zirkus nicht lohnt.
Sollte es sich um Dein Kerngeschäft oder einen wesentlichen Bestandteil Deines Shops handeln, kannst Du ein entsprechendes Genehmigungsverfahren in die Wege leiten. Auch hier empfehlen wir Dir eine kompetente Unterstützung an Bord zu holen, um Schwierigkeiten bei der Logistik zu vermeiden sowie Chancen und kalkulierbare Risiken von Anfang an zu berücksichtigen.
E-Commerce-Traumland Schweiz – Best Practices für Verkaufserfolg
Du hast sicher gemerkt, dass das Thema umfangreich ist und daher viele Herausforderungen für CITES-Laien zu bieten hat. Hier sind unsere Empfehlungen für Dich, um gravierende Fehler zu vermeiden.
- Sammle alle Unterlagen, die Du für den Import brauchst, BEVOR Du die Waren in die Schweiz schickst.
- Bleib immer auf dem Laufenden, beachte besondere Bestimmungen und achte auf gesetzliche Updates bei Zollbehörden und anderen beteiligten Institutionen.
- Stelle eine reibungslose Kommunikation mit dem Spediteur Deines Vertrauens, der sich mit CITES-Verzollung und Import auskennt, sowie (falls nötig) mit den zuständigen Zollbehörden her.
- Setze auf Datenautomatisierung. Verwende ein digitales Verzollungssystem für Deine E-Commerce-Plattform, benutze KI-Tools, die Deine Waren mit aktuellen gesetzlichen Regelungen abgleichen und Dich bei Änderungen informieren.
Um das Ganze etwas zusammenzufassen: Beim Import von CITES-Waren in die Schweiz kommt es darauf an, dass Du gut informiert, gut organisiert und gut vernetzt bist.
Die CITES-Odyssee – Probleme und Herausforderungen bei der Verzollung in die Schweiz
Natürlich kann es auch bei der besten Vorbereitung der Welt zu Fehlern bei der Verzollung kommen. Bei der Vielzahl an Herausforderungen, die wir nicht vollständig auflisten können, sind diese drei typisch:
- Bei der Zustellung kommt es immer mal wieder zu Verzögerungen. Sie lassen sich mit guter Vorbereitung und vollständig eingereichten Unterlagen häufig vermeiden, aber eine absolute Garantie kann es bei CITES-Waren kaum geben.
- Fehlende oder falsche Unterlagen sind eine typische Herausforderung. Hier ist es definitiv ratsam, Hilfe von erfahrenen Spediteuren zu suchen, die Deine Ware richtig zuordnen und dokumentieren können.
- Die Verzollung von CITES-Waren kann in der Schweiz ganz schön kostspielig werden, weil die Ware je nach Kategorie, Menge usw. mit hohen Gebühren belegt wird. Auch hier können fehlerhafte Angaben die Kosten noch höher treiben, weswegen eine Beratung zu empfehlen ist.
Lass Dich von den Vorgaben nicht verunsichern! Der Cross-Border E-Commerce mit CITES-Waren kann sich lohnen, es ist sozusagen nur eine Frage der Technik und einer cleveren Strategie! Und denk immer dran: Die CITES-Verordnung ist nicht da, um Dich zu ärgern, sondern, um bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen. Ein CO2-neutraler Versand in die Schweiz macht Deine Logistik noch nachhaltiger und trägt zusätzlich zum Umweltschutz bei.
Wie CITES-Konformität Deinem Cross-Border E-Commerce Flügel verleiht
Wenn Du exotische Waren in die Schweiz importieren möchtest, kannst Du der CITES-Konvention als E-Commerce-Händler nützliche Seiten abgewinnen. Abgesehen davon, dass Du erstmal legal handelst und Strafen vermeidest, kannst Du lukrative Nischenmärkte mit wenig Konkurrenz erschliessen. Gerade der Schweizer Markt ist äusserst profitabel und bietet im Luxussegment einzigartige Absatzmöglichkeiten.
Hältst Du Dich an die Schutzbestimmungen und kannst eine nachweislich legitimierte Genehmigung vorweisen, signalisierst Du Deinen Kundinnen und Kunden, dass Du ein:e verantwortungsbewusster Händler:in bist, dem oder der man vertrauen kann. Der nachhaltige und bewusste Handel zeigt, dass Du offenlegst, woher Deine Ware kommt, wovon Dein Image nur profitieren kann.
Und nicht nur Dein Image: Je besser sich ein positives Image in der Nische etabliert, desto wahrscheinlicher werden höhere Umsätze aufgrund exzellenter Kundenbindung. Dazu gehört die Mund-zu-Mund-Propaganda, Wiederholungskäufe und bessere Ratings bei Suchmaschinen.
Last but not least vermeidest Du durch eine ausgiebige Vorbereitung der Verzollung Verzögerungen, Rücksendungen oder Beschlagnahmungen durch die Schweizer Zollbehörden. Das optimiert nicht nur Deine Servicequalität und Lieferzeiten, sondern spart immense Opportunitätskosten und Ärger ein. In der Schweiz können Verstöße gegen die CITES-Regulierungen mit einer Geldstrafe von bis zu CHF 20'000–. geahndet werden. Außerdem kannst Du in der gleichen Zeit grössere Mengen absetzen, wodurch Dein Cross-Border E-Commerce-Handel effizienter und gewinnbringender wird.
CITES-Gebühren-Safari – eine Abenteuerreise durch die Tariflandschaft
Wenn Du CITES Flora und/oder CITES Fauna Waren in die Schweiz importierst, musst Du abgesehen von der Mehrwertsteuer unterschiedliche Gebühren entrichten. Sie werden bei CITES Flora und CITES Fauna Warengruppen unterschiedlich festgesetzt.
CITES Gebührenverordnung Flora
Wenn Du CITES-Pflanzen wie beispielsweise Orchideen aus Nicht-EU-Ländern in die Schweiz importieren möchtest, musst Du eine Grund- und eine Zusatzgebühr entrichten. Die Grundgebühr liegt bei CHF 50.– pro Pflanzengesundheitszeugnis. Die Zusatzgebühr richtet sich nach der Anzahl der Artikel.
Eine Orchidee (ein Artikel) mit einem Pflanzengesundheitszeugnis würde beispielsweise CHF 60.– Gebühr betragen. Für drei Orchideen mit einem Pflanzengesundheitszeugnis wären CHF 80.– Gebühr zu entrichten. Wenn Du zehn Orchideen, die aus unterschiedlichen Produktionsstätten kommen (zwei Pflanzengesundheitszeugnisse mit je fünf Artikeln) in die Schweiz importierst, würde die Gebühr in etwa CHF 200.– betragen.
Du musst aber nicht unbedingt lebende Pflanzen importieren, um die CITES Flora-Gebühr entrichten zu müssen. Falls Du beispielsweise Pullover mit CITES-geschützten Edelholzknöpfen verkaufst, wird die Gebühr ebenso fällig.
Ausserdem müssen lebende Pflanzen physisch kontrolliert werden, wobei die Prüfung zusätzliche Gebühren von CHF 60.– verursacht. Eine Dokumentenprüfung ohne physische Kontrolle beträgt CHF 30.–. Die Gebühren sind nicht in der Zollanmeldung enthalten und werden erst im Nachhinein hinzuaddiert.
CITES Gebührenordnung Fauna
Die Gebühren für die Inspektion von Tieren und tierischen Produkten bei der Verzollung von CITES-Fauna-Produkten werden von den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), festgelegt. Die Inspektionsgebühren können je nach Art des Produkts, der Grösse der Sendung und dem erforderlichen Inspektionsaufwand variieren.
Je nach Art der eingeführten CITES-Fauna-Produkte kann die Inspektion entweder eine physische Überprüfung der Waren oder eine Überprüfung der zugehörigen Dokumentation erfordern. Die Gebühren können je nach Art und Umfang der Inspektion variieren.
Auch die Grösse der Sendung, die Anzahl der betroffenen Tiere oder tierischen Produkte, das Gewicht und die Anzahl der verschiedenen CITES-Arten können die Inspektionsgebühren beeinflussen.
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Tests oder Analysen durchzuführen, um die Einhaltung der CITES- und nationalen Vorschriften zu überprüfen. Das kann beispielsweise Rindfleisch aus Ländern ohne Verbot von wachstumsfördernden Hormonen betreffen. Die Kosten für solche Tests oder Analysen können die Inspektionsgebühren erhöhen.
Ausserdem können die zuständigen Behörden zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Anträgen, die Ausstellung von Bewilligungen oder Zertifikaten und die Abwicklung von Inspektionen erheben.
Die genauen Gebühren für die Inspektion von Tieren und tierischen Produkten bei der Verzollung von CITES-Fauna-Produkten beim Import in die Schweiz können massiv variieren. Informiere Dich daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde oder setze Dich mit Deinem CITES-zuständigen Spediteur zusammen.
Fazit
Zuerst einmal: Gratulation! Du hast Dich mit diesem umfangreichen und komplexen Thema auseinandergesetzt und bist nun schlauer als vorher.
Du hast gerade erfahren, wie E-Commerce-Händler exotische Tiere und Pflanzen CITES-konform in die Schweiz importieren können. Hier die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen:
- CITES-Abkommen: Ein schlaues Abkommen, das gefährdete Arten schützt – und bei dem Du jetzt genau weisst, wofür es steht.
- Anhänge 1, 2 und 3: Kennst Du jetzt alle drei? Klasse, denn so weisst Du, welche Arten gehandelt werden dürfen und welche Waren strikt vom Handel ausgeschlossen sind.
- Schweizer CITES-Verordnung: Zertifikate sind ein Muss! Bereite alles vor, BEVOR Du Deine Ware losschickst.
- Verzollung: Ein Abenteuer in mehreren Akten – aber mit der richtigen Vorbereitung und Automatisierung ist es kein Problem.
- Zollagent oder Spediteur: Dein persönlicher Assistent, um CITES-Vorschriften stressfrei einzuhalten oder sinnvolle Verzollungsstrategien zu erarbeiten. Such Dir einen und spare systematisch Ärger!
- Dauereinfuhrgenehmigung: Für Viel-Importierer ein Traum – einmal beantragen und länger geniessen.
- Vorteile: Verantwortungsbewusstes Handeln zahlt sich aus – lukrative Nischenmärkte, ein gutes Image und treue Kunden warten auf Dich.
Jetzt bist Du bestens informiert und gewappnet, um als E-Commerce-Händler CITES-konform durchzustarten!
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