Einführung Besteuerung der Versandhandelsplattformen ab 2025
Wie bereits E-Commerce Händler und Händlerinnen mit über CHF 100'000.– Jahresumsatz durch einfuhrumsatzsteuerbefreite Kleinwaren, werden ab 2025 auch Versandhandelsplattformen in der Schweiz bei einem Umsatz, welcher diesen Betrag überschreitet, mehrwertsteuerpflichtig. Alles, was Du als E-Commerce-Händler oder Händlerin dazu wissen musst, erfährst Du hier.
Christian Kautzsch
| 14.01.2025 | Lesedauer 4 Min
Inhaltsverzeichnis
Was ändert sich mit der Einführung der Besteuerung der Versandhandelsplattformen?
Ab 2025 sind alle Versandhandelsplattformen, die ihren Kunden und Kundinnen das Erbringen einer Lieferung von Waren ermöglichen, in der Schweiz neu mehrwertsteuerpflichtig. Dies gilt für alle Sendungen, egal ob Klein- oder Grosssendungen. Nicht davon betroffen sind Dienstleistungen, welche die Plattformen ihren Kunden und Kundinnen anbieten.
Welche Versandhandelsplattformen sind mehrwertsteuerpflichtig?
Eine Plattform wird in der Schweiz neu obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie im Inland und/oder Ausland mindestens CHF 100'000.– Umsatz pro Jahr aus Leistungen erzielt, die nicht von der MWST ausgenommen sind, und wenn sie entweder ihren Sitz im Inland (Schweiz oder Liechtenstein) hat oder Leistungen erbringt, deren Ort im Inland liegt.
Wann tritt die Besteuerung der Versandhandelsplattformen in Kraft?
Die Änderung tritt per 1.1.2025 in Kraft.
Was ändert sich für E-Commerce Händler:innen?
Als E-Commerce Händler oder Händlerin bist Du von dieser Änderung nicht direkt betroffen. Denn für Dich gilt schon seit 2019: Wenn Du einen Jahresumsatz von CHF 100'000.– mit von der Einfuhrumsatzsteuer befreiten Kleinwaren hast, überschreitest Du die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht.
Das heisst, wenn Du viele Kleinwaren versendest, bei denen pro Sendung weniger als CHF 5.– Mehrwertsteuer anfallen, sind diese Sendungen von der Mehrwertsteuer befreit. Machst Du mit solchen Sendungen mehr als CHF 100'000.– Umsatz in der Schweiz, bist Du laut der Regelung von 2019 trotzdem mehrwertsteuerpflichtig.
Du verkaufst Deine Waren über Schweizer Versandhandelsplattformen? Das musst Du beachten!
Wichtig: Die Regeln für Versandhandelsplattformen sind nicht genau die gleichen, welche für Dich als E-Commerce Händler oder Händlerin gelten, wenn Du selbst in die Schweiz versendest. Die Regelungen für Versandhandelsplattformen sind deutlich strenger:
- Für Versandhandelsplattformen wird der gesamte Umsatz betrachtet, welcher MWST-pflichtig ist. In der Versandhandelsregelung von 2019 ist die Umsatzgrenze durch die Waren definiert, welche als von der Einfuhrumsatzsteuer befreite Ware importiert wird. Also die Waren, welche unter der Wertgrenze bei der Importverzollung sind.
- Die eidgenössische Steuerverwaltung hat "Administrative Massnahmen" angekündigt, die bei Nichteinhaltung der Registrierungs- und Deklarationspflicht verfügt werden können. Dies könnte z.B. in Form eines Einfuhrverbotes für Sendungen oder die Vernichtung von Sendungen durch das BAZG umgesetzt werden.
- Wenn Du Deine Ware auf Versandhandelsplattformen vertreibst, dann sind diese in der Pflicht, das neue Plattformbesteuerungsgesetz einzuhalten. Wie dies auf Dich zutrifft, solltest Du mit der Plattform, allenfalls unter Hinzunahme einer Steuerfachperson besprechen.
Weitere Informationen zu den Themen findest Du hier
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