Fiskalvertretung in der Schweiz

Fiskalvertretung in der Schweiz macht Deinen internationalen Handel unkompliziert. Erfahre, wie Du Deine Steuerpflichten einfach erfüllst und dabei reibungslos über die Grenze liefern kannst.
Patrick Wolf  |  26.09.2024  |  Lesedauer 9 Min
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Inhaltsverzeichnis

Hier erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Fiskalvertretung in der Schweiz. Informiere Dich zu den Themen Mehrwertsteuer-Regelungen, Zollkonto-Eröffnung, unterschiedliche Lösungen für Lieferabwicklungen und vieles mehr.

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Alles Wichtige rund um Fiskalvertretung in der Schweiz

Was ist ein Fiskalvertreter und welche Funktionen hat er? Warum ist es für Besitzer von Onlineshops die aus Deutschland oder Österreich, Waren in die Schweiz versenden wollen, wichtig über das Thema informiert zu sein? In diesem Abschnitt erfährst du alles Wissenswerte über das Thema Fiskalvertretung in der Schweiz und was diese genau macht.

Fiskalvertretung beim Versand in die Schweiz

Du vertreibst Waren in der Schweiz oder planst demnächst in den lukrativen Schweizer Absatzmarkt einzutreten? Dann ist das Thema Fiskalvertretung in der Schweiz für Dich, Dein Geschäft, aber vor allem für Deine Kunden sehr wichtig.


In 2023 belief sich das Gesamtvolumen aller Exporte von Deutschland in die Schweiz auf ca. 67 Milliarden Euro. Damit setzt sich die steigende Tendenz der Vorjahre fort. Um als deutsches Unternehmen diesen Trend nutzen zu können, konkurrenzfähig zu bleiben und reibungslosen Handel in der Schweiz betreiben zu können, muss laut Schweizer Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz bestimmt werden, die das Unternehmen als Mehrwertsteuer-Fiskalvertretung vertritt.

Die Vorteile einer solchen MwSt-Fiskalvertretung sind:

✓ Rückzahlung der Vorsteuern

✓ Eine kundenfreundliche Lokalisierung da die CH-MwSt direkt ausgewiesen werden kann

✓ Minimierung der Risiken für den Händler und Endkunden

✓ Prozessverschlankung durch deutlich geringeren Eigenaufwand

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Der Fiskalvertreter ist Dein verlängerter Arm in der Schweiz. Er unterstützt Dich dabei, Deine Ware schnell, problemlos und effizient zu zustellen.

Was ist ein Fiskalvertreter in der Schweiz?

Definition Fiskalvertreter Schweiz (häufig auch Schweizer Mehrwertsteuer Fiskalvertreter genannt)

Eine natürliche oder juristische Person, die als Wirtschaftsbeteiligter stellvertretend für ein deutsches Unternehmen alle Verpflichtungen in Bezug auf die Umsatzsteuer, gegenüber der Eidgenössischen Steuerbehörde übernimmt. Die Mehrwertsteuer-Vertretung haftet nicht für die bereitgestellten Informationen des deutschen Unternehmens, solange ihr keine Intention zum Gesetzesbruch nachgewiesen werden kann.

Die Funktion eines Fiskalvertreters definiert sich am besten über seinen Tätigkeitsbereich. Für folgende Aufgaben sind Eidgenössische Fiskalvertreter primär verantwortlich:

  1. Evaluierung der Steuerpflicht
  2. Behördliche Anmeldung und Registrierung
  3. Funktion als Mittelsperson zwischen deutschem Unternehmen und der Schweizer Steuerverwaltung
  4. Abrechnung des Jahresumsatzes
  5. Vorort-Korrespondenz für Eidgenössische Klienten und Behörden
  6. Mehrwertsteuerabrechnung (quartalsweise)
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Wenn Du einen Fiskalvertreter in der Schweiz engagiert hast, merken Deine Kunden nicht, was hinter den Kulissen passiert. Für sie ist der Bestell- und Liefer-Prozess genau wie im Schweizer Inland. Das sorgt für deutlich mehr Zufriedenheit und Wiederbestellungen.

Wann benötigst Du eine MwSt-Vertretung in der Schweiz?

Sobald Du aus Sicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz steuerpflichtig bist, musst Du von einer natürlichen oder juristischen Person vor den Schweizer Behörden fiskalisch vertreten werden. Wenn Du in der Schweiz einen Umsatz von 100.000 CHF mit Kleinwaren mit einer der folgenden Tätigkeiten generierst, ist Dein Unternehmen ab dem ersten erwirtschafteten Schweizer Franken im Schweizer Inland steuerpflichtig:

  • Versandhandel in die Schweiz
  • Handwerkliche und physische Dienstleistungen wie zum Beispiel Instandsetzung, Montage oder Installation an Objekten
  • Digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel Software-Bereitstellung und Produktion
  • Logistische Dienstleistungen wie zum Beispiel Lagerung

Was kostet eine Fiskalvertretung in der Schweiz?

Aus Erfahrung lässt sich ungefähr ableiten, dass die Kosten der Beauftragung einer Mehrwertsteuer-Fiskalvertretung in der Schweiz für kleinere deutsche Unternehmen jährlich bei 2000€ liegen.

Fiskalvertreter in der Schweiz kosten jedoch je nach Unternehmensgrösse und zu erbringender Leistung unterschiedlich viel und es gibt keine pauschale Vereinheitlichung der Kosten. Der grösste Teil der durch den Fiskalvertreter erzeugten Kosten entsteht durch dessen Anfertigung und Übermittlung Deiner Mehrwertsteuerabrechnung. Eine genaue Preiseinschätzung erhältst Du schnell, unverbindlich und kostenfrei von einem unserer E-Commerce Manager. Beantrage einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.


Mehrwertsteuer in der Schweiz

Nachdem wir eruiert haben, was ein Fiskalvertreter ist und wann Du einen brauchst, wenden wir uns nun dem Kernbereich der Fiskalvertretung zu: der Mehrwertsteuer. Die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) entspricht der deutschen Umsatzsteuer (USt.).
 

Mehrwertsteuer Registrierung mit Schweizer Fiskalvertreter

Damit Dein Onlineshop Rechnungen mit Schweizer Mehrwertsteuer ausstellen darf, muss er für die Mehrwertsteuer registriert werden. Bei der Registrierung unterstützt Dich Dein schweizerischer Fiskalvertreter. Hier kannst Du einen Fragebogen für die Einreichung eines steuereffizienten Lieferprozesses herunterladen.

Nach Abschluss der Registrierung teilt Dir die Steuerverwaltung Deine Mehrwertsteuernummer schriftlich mit. Die Mehrwertsteuernummer besteht aus der Unternehmens-Identifikationsnummer mit dem Zusatz MwSt. Die Unternehmens-Identifikationsnummer selbst besteht aus den Buchstaben CHE- und einer neunstelligen Nummer. Eine Schweizer Mehrwertsteuernummer hat demnach das folgende Format: CHE-xxx.xxx.xxx MWST. Auch wenn die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer mit «UID» abgekürzt wird, hat die schweizerische Nummer nichts mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Europäischen Union zu tun, die ebenfalls mit UID abgekürzt wird. 

Die Steuerverwaltung meldet die Registrierung Deines Onlineshops dem Bundesamt für Statistik, welches Dein Geschäft im UID-Register publiziert. Das UID-Register ist eine zentrale Datenbank, die ausschliesslich der Unternehmensidentifikation dient. Die darin enthaltenen Daten beschränken sich auf das für die eindeutige Identifikation benötigte Minimum. Die öffentlichen Kernmerkmale eines Unternehmens umfassen den Namen und die Adresse sowie Informationen zu einem gegebenenfalls vorgenommenen Eintrag bei der Mehrwertsteuer.

Bei der Registrierung Deines Unternehmens verlangt die Steuerverwaltung die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit, die in bar oder als Bürgschaft geleistet werden kann. Die Höhe der finanziellen Sicherheit entspricht 3 % des steuerbaren Jahresumsatzes in der Schweiz und beträgt mindestens 2.000 CHF aber maximal 250.000 CHF.

Leistungen in der Schweiz unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer. Der Normalsatz beträgt derzeit 8,1 %. Bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs unterliegen einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von aktuell 2,6 %. Zum Beispiel unterliegen Lebensmittel, Bücher und Medikamente dem reduzierten Steuersatz.

Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz

Nach Eintragung im Mehrwertsteuerregister ist Dein Onlineshop verpflichtet, die Mehrwertsteuer quartalsweise abzurechnen. Die Mehrwertsteuer-Deklaration erfolgt elektronisch über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung. 

Wenn Dein Onlineshop im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, muss er weltweite Umsätze nicht deklarieren. Im Sinne einer administrativen Vereinfachung darf lediglich der in der Schweiz generierte Umsatz deklariert werden. Auch bei dieser vereinfachten Deklaration ist das Umrechnen der in Euro-Währung erzielten Umsätze in Schweizer Franken (CHF) erforderlich. Die Umrechnung erfolgt in der Regel nach den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Wechselkursen.  

Die Einfuhrsteuern kannst Du als Vorsteuern in der Mehrwertsteuerabrechnung abziehen, sofern die Einfuhren im Namen Deines Onlineshops erfolgt sind.


Zollkonto in der Schweiz eröffnen

Unternehmen, die regelmässig in die Schweiz exportieren, sollten bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein Zollkonto eröffnen. Für Deinen Onlineshop ist diese Voraussetzung gegeben. Die Zollkontonummer Deines Onlineshops teilst Du dem Frachtführer und Zollagenten mit, damit er sie auf der Zollanmeldung angeben kann.

Ein Zollaufschubkonto bietet Dir eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu zählen insbesondere die kürzeren Wartezeiten an der Zollstelle, da die Sendungen bereits nach Annahme des entsprechenden Abfertigungsantrages freigegeben werden, sofern die Zollverwaltung keine Warenbeschau anordnet. Zudem können Zölle und Einfuhrsteuern bargeldlos bezahlt werden. Die Zustellung der Rechnung über Zölle und Einfuhrsteuer erfolgt separat per E-Mail. Außerdem werden die Zahlungsfristen für die Einfuhrabgaben automatisch verlängert. Die verlängerte Zahlungsfrist für die Einfuhrmehrwertsteuer beträgt dann 60 Tage plus fünf Tage für die Zollabgaben. Ohne ein Zollaufschubkonto wären die Einfuhrabgaben unmittelbar bei Grenzübertritt zu bezahlen.

Zur Eröffnung eines Zollaufschubkontos musst Du zudem eine finanzielle Sicherheit leisten, die sich nach einem definierten Schlüssel der Eidgenössischen Zollverwaltung berechnet wird. Die Sicherheit kann in Form einer Bürgschaft oder in bar geleistet werden. Die Höhe der Sicherheit wird durch die Zollverwaltung laufend überprüft. Bei Bedarf wird schriftlich eine Erhöhung gefordert. 

Mehr Informationen zu den Zollbestimmungen findest Du in unserem Blog.

Für die Verfahrenspflichten bei der Mehrwertsteuer bietet Dir ein eigenes Zollaufschubkonto ausserdem direkten Zugriff auf die Originale der Veranlagungsverfügungen für die Einfuhrmehrwertsteuer. Sie werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung nur noch elektronisch ausgestellt und gelten als idealer Nachweis für das Anrecht auf Abzug der Einfuhrsteuer als Vorsteuer in den periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen. Nur wenn Dein Geschäft über ein eigenes Zollaufschubkonto verfügt, kontrollierst Du den Zugriff auf die originalen Einfuhrveranlagungen.


Für die Mehrwertsteuer gilt nicht nur das schweizerische Staatsgebiet als Inland, sondern auch das Fürstentum Liechtenstein und unter anderem die deutsche Gemeinde Büsingen. Für Lieferungen nach Liechtenstein und Büsingen gelten dieselben Regelungen wie für Lieferungen in die Schweiz.

Für die Mehrwertsteuer gilt nicht nur das schweizerische Staatsgebiet als Inland, sondern auch das Fürstentum Liechtenstein und unter anderem die deutsche Gemeinde Büsingen. Für Lieferungen nach Liechtenstein und Büsingen gelten dieselben Regelungen wie für Lieferungen in die Schweiz.

Lieferungen in die Schweiz

Was ist eine DDP-Lieferung und wie unterscheidet sie sich von anderen Lieferprozessen? Was ist mehrwertsteuerlich die effizienteste Lösung für den Export und Import in die Schweiz und warum ist es für Deine Kunden ein bedeutender Unterschied, welche Art der Zustellung Dein Unternehmen verwendet?
  

DDP Lieferungen Deutschland – Schweiz

Die Fiskalvertretung an sich ist nur ein – wenn auch wichtiger und obligatorischer – Baustein in einem mehrwertsteuerlich optimierten, grenzüberschreitenden Lieferprozess. Doch welche Aspekte bezüglich der schweizerischen Mehrwertsteuer sind zu beachten? Im Folgenden siehst Du anhand eines exemplarischen Versandprozesses, welches die relevanten Aspekte sind. 

Dein Kunde bestellt in Deinem Onlineshop. Während des Bestellvorgangs wird ihm der Produktpreis mit Schweizer Mehrwertsteuer angezeigt. Im Produktpreis sind die Transport- und Verzollungskosten inbegriffen. Für Deinen Kunden wirkt es also so, als ob er in einem schweizerischen Onlineshop bestellen würde – er nimmt mit anderen Worten die «Grenzbarriere» nicht wahr. 

Eine Lieferung, bei der der Verkäufer sämtliche Kosten bis zur Türschwelle des Käufers übernimmt, kann man in der Sprache der international standardisierten Handelsklauseln vereinfacht als DDP-Lieferung bezeichnen. DDP steht für «Delivered Duty Paid». Bei einer solchen Lieferung gehen Nutzen und Gefahr an der Ware erst bei effektiver Übergabe an Deinen Kunden über. DDP-Lieferungen sind der Standard im grenzüberschreitenden E-Commerce-Geschäft mit Retail-Kunden.

Lieferprozess ohne DDP-Lieferung

Ohne besondere steuerliche Vorkehrungen gilt beim Warenversand in die Schweiz der erste Warenempfänger als Importeur und dieser schuldet in der Regel Zollabgaben, Einfuhrsteuer und weitere Gebühren. Für Deinen Kunden kann dies zu unliebsamen Überraschungen führen, wenn er zusammen mit dem bestellten Produkt zusätzlich eine Rechnung vom Zusteller auf der letzten Meile erhält. Die folgende Abbildung veranschaulicht eine Zustellung, bei der der Kunde in Deinem Onlineshop nicht inklusive Schweizer Mehrwertsteuer bestellen konnte. Das hat zur Folge, dass Deinem Kunden vom Zusteller auf der letzten Meile die Einfuhrsteuer, ggf. Zölle und zusätzliche Verzollungskosten in Rechnung gestellt werden.

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Wenig besser zeigt sich die Konstellation, wenn der Spediteur in Deinem Auftrag anstelle des Warenempfängers, Einfuhrsteuer und weitere Gebühren bezahlt. Dein Kunde erhält zwar keine zusätzliche Rechnung vom Zusteller auf der letzten Meile, aber die Einfuhrsteuer ist weder für den Spediteur noch für Dein Unternehmen erstattungsfähig. Die folgende Grafik zeigt, dass ohne Registrierung für die Mehrwertsteuer die Einfuhrsteuer entsprechend nicht abzugsfähig ist.

Fiskalvertretung-Schweiz-Mehrwertsteuer

Anmeldung einer Sendung zum Export und Import – was gilt es zu beachten?

Im Hintergrund Deines Onlineshops stellt die Intralogistik die Bestellung aus den Lagern zusammen, verpackt sie und stellt sie fertig vorbereitet an der Rampe zur Abholung durch den Versender bereit. Dem zugelassenen Versender werden vom IT-System die erforderlichen Daten für die Vorbereitung der Export-Anmeldung zugestellt. Nach Eröffnung des entsprechenden Zollverfahrens (Transit) stellt der in Deutschland zugelassene Versender dem zugelassenen Empfänger in der Schweiz die relevanten Daten zu.

Der zugelassene Empfänger meldet das Paket bei der Eidgenössischen Zollverwaltung zur Einfuhr in die Schweiz an. Dabei gibt er der Eidgenössischen Zollverwaltung alle relevanten Daten zur Berechnung der Zollabgaben und Einfuhrmehrwertsteuer. 

Bei einer mehrwertsteuerlich effizienten Einfuhr ist Dein Onlineshop der Importeur der Sendung. Auf der Einfuhrzollanmeldung gibt der zugelassene Empfänger als Importeur Deinem schweizerischen Fiskalvertreter die Adresse Deines Onlineshop an. Dem Importeur wird die Sendung jedoch nicht zugestellt. Deshalb gibt der zollrechtlich zugelassene Empfänger den Kunden, das heisst den eigentlichen Warenempfänger, auf der Einfuhrzollanmeldung an. Der Warenempfänger ist der bestellende Kunde in der Schweiz. Der zugelassene Empfänger gibt bei der Einfuhranmeldung zudem das Zollaufschubkonto Deines Onlineshops an, damit die Eidgenössische Zollverwaltung die Einfuhrmehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Sendung direkt Deinem Zollkonto belasten kann.  

Damit Dein Unternehmen die Sendung importieren kann, benötigst Du eine Bewilligung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Waren im eigenen Namen einzuführen. Der Antrag für diese Bewilligung wird in der Regel zusammen mit der Anmeldung für die Mehrwertsteuer eingereicht. Ein Zollaufschubkonto beantragst Du oder Dein Fiskalvertreter bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. 

Pakettransport und Zustellung bei Deinem Kunden

Der Frachtführer übernimmt an der Rampe des Lagers die versandfertigen Waren und fährt Richtung Schweizer Grenze los. Da die Sendung bereits zur Ausfuhr und zur Einfuhr korrekt angemeldet ist und die Abgaben von Deinem Zollkonto entrichtet werden, passiert das Lieferfahrzeug die Grenze zur Schweiz verzögerungsfrei. Nach Ankunft der Sendung beim zugelassenen Empfänger meldet dieser der Eidgenössischen Zollverwaltung den Erhalt des Pakets. Sobald die Eidgenössischen Zollverwaltung die Sendung elektronisch freigibt, wird das Transitverfahren abgeschlossen und das Paket dem Schweizer Zusteller übergeben. Danach verarbeitet der schweizerische Zusteller die Sendung in seinem Verteilsystem und stellt sie Deinem Kunden gebührenfrei zu. Mehr über die Wünsche Deiner Schweizer Onlinekunden findest Du in unserem Blog.

Dein Kunde erhält parallel elektronisch oder mit der Sendung zusammen eine Rechnung, auf der die Schweizer Mehrwertsteuer angegeben ist. Auf der Kundenrechnung wird als Verkäufer Dein Onlineshop mit seiner deutschen Geschäftsadresse angegeben. Zudem muss auf der Rechnung Deine Schweizer Mehrwertsteuernummer aufgedruckt sein und die weiteren erforderlichen Formvorschriften erfüllt werden. Der Fiskalvertreter erscheint weder namentlich noch mit seiner Adresse auf der Kundenrechnung, damit sichergestellt ist, dass sich Kunden mit Rückmeldungen direkt an Deinen Onlineshop richten und entsprechende Anfragen verzögerungsfrei bearbeitet werden können.

Der mehrwertsteuerlich effiziente Lieferprozess in der Übersicht

 Ein mehrwertsteuerlich optimierter Lieferprozess stellt sicher, dass Dein Kunde keine zusätzlichen Gebühren und Einfuhrsteuern bezahlen muss, wenn er die Sendung in Empfang nimmt. Ausserdem kann Dein Unternehmen die Einfuhrsteuern aus den im eigenen Namen exportierten Waren in der Mehrwertsteuerabrechnung in Abzug bringen. Hierfür ist auf der Rechnung an Deinen schweizerischen Kunden die schweizerische Mehrwertsteuer zum anwendbaren Steuersatz auszuweisen. Die folgende Grafik stellt einen mehrwertsteuerlich optimierten Lieferprozess dar:

Fiskalvertretung-Schweiz-DDP
Bei einem steuerlich optimierten Lieferprozess wird somit gewährleistet, dass Dein Kunde eine Rechnung inklusive Schweizer Mehrwertsteuer erhält. Dein Onlineshop zieht die in Rechnung gestellte Schweizer Mehrwertsteuer in den Mehrwertsteuer-Quartalsabrechnungen ab und macht darin die Einfuhrsteuer als Vorsteuerabzug geltend. Die Einfuhr der Sendung erfolgt, gestützt auf eine entsprechende Bewilligung, in Deinem Namen. Die Einfuhrmehrwertsteuer bezahlst Du mit verlängerten Zahlungsfristen über das Zollaufschubkonto bei der Zollverwaltung. Über das Zollaufschubkonto kann sich Dein Unternehmen auch die originalen Einfuhrveranlagungen beschaffen, die für einen Nachweis des entsprechenden Vorsteuerabzuges in der Mehrwertsteuerabrechnung erforderlich sind. Dein Kunde merkt vom Grenzübertritt der Sendung nichts und erhält die Bestellung verzögerungsfrei, so als ob er sein Produkt in einem Onlineshop mit schweizerischem Lager bestellt hätte. 

 


Wann besteht eine obligatorische Steuerpflicht?

Bei einer Beförderungs- oder Versandlieferung gilt nach dem Mehrwertsteuergesetz als Ort der Lieferung der Ort, an dem die Beförderung oder Versendung beginnt. Wer somit einen Gegenstand in die Schweiz versendet, löst allein mit solchen Lieferungen in der Schweiz keine obligatorische Mehrwertsteuerpflicht aus, da der Ort der Lieferung nicht in der Schweiz ist. Diese Regelung lässt sich grafisch wie folgt darstellen:

Fiskalvertretung-Schweiz-Lieferung-Ausland

Dein Geschäft kann die Einfuhr eines Gegenstandes in die Schweiz allerdings im eigenen Namen vornehmen, sofern es zum Zeitpunkt der Einfuhr über eine entsprechende Bewilligung der Eidgenössischen Steuerverwaltung verfügt. Dies hat zur Folge, dass der Ort der Lieferung in der Schweiz ist, obwohl die Beförderung oder Versendung ausserhalb der Schweiz begonnen hat.

Mit dem folgenden Entscheidungsbaum kannst Du überprüfen, ob Dein Onlineshop für die Schweizer Mehrwertsteuer registriert werden muss, wenn er die Einfuhren im eigenen Namen vornimmt.

Fiskalvertretung-Schweiz-Liefern

Für regelmässige Sendungen an Schweizer Kunden gilt darüber hinaus eine zusätzliche Regelung zur Bestimmung der Mehrwertsteuerpflicht. Erzielst Du pro Jahr mindestens 100.000 CHF (ca. 106.000 Euro) Umsatz aus Sendungen in die Schweiz, deren Einfuhrsteuerbetrag nicht mehr als 5 CHF (ca. 5,32 Euro) beträgt, gelten die Lieferungen als schweizerische Inlandslieferung. Dein Unternehmen muss hierfür im Mehrwertsteuerregister eingetragen sein. Ab dem Zeitpunkt der Mehrwertsteuerpflicht gelten Deine Beförderungs- oder Versandlieferungen in die Schweiz als Inlandslieferung und unterliegen entsprechend der Mehrwertsteuer im Inland. Erfüllt Dein Onlineshop diese Voraussetzungen, nimmt er gewissermassen die Einfuhr rein gesetzlich im eigenen Namen vor.

Die geltende Versandhandelsregel lässt sich grafisch wie folgt darstellen:

Fiskalvertretung-Schweiz-Inland-Lieferung

Wie wird die Regelung zur Steuerpflicht in Zukunft angepasst?

Die schweizerische Steuerverwaltung plant, die gesetzliche Regelung zur Steuerpflicht von Onlineshops ausserhalb der Schweiz in den nächsten Jahren zu erweitern und zu verschärfen. So soll die Steuerverwaltung die Befugnis erhalten, Lieferanten, die sich nicht als Mehrwertsteuerpflichtige eintragen lassen oder ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht nachkommen, mit einem Einfuhrverbot zu belegen und die Vernichtung der Gegenstände anzuordnen. Zudem wird die Steuerverwaltung ermächtigt, die fehlbaren Versandhandelsunternehmen und Online-Plattformen mit Namen in einem Register zu veröffentlichen.


Fiskalvertretung aus einer Hand

Die Schweizerische Post überzeugt Deutsche Onlinehändler durch eine logistische Allround-Lösung, die nicht nur schnellere Warenlieferungen für Kunden in der Schweiz ermöglicht und das Retourenmanagement vereinfacht, sondern auch schon beim Online-Einkauf entschiedene Vorteile für den Kunden bietet. Dies hat zur Folge, dass Deine Kunden deutlich zufriedener sind, Vertrauen zu Deinem Geschäft aufbauen und gerne erneut einkaufen. Um das Serviceangebot für Dich weiter zu komplettieren und die Planung sowie Umsetzung Deiner Exporte in die Schweiz einfach, transparent und noch kundenfreundlicher zu gestalten, haben wir verschiedene Partner an Bord geholt, welche absolute Experten in diesem Bereich sind.

Die Vorteile einer einheitlichen Lösung aus einer Hand sind offensichtlich: Zwei starke Geschäftspartner kümmern sich zentriert um die beste Lösung für Dein Geschäft und bieten somit einen effizienten Mehrwert, der Dir mehr Zeit für das Wesentliche gibt – mit Deinem Angebot Schweizer Online-Shopper zu begeistern und langfristige Kundenbeziehungen zu etablieren. Sprich gerne direkt mit uns über Deine Pläne und Vorhaben in der Schweiz. Wir unterstützen Dich bei allen Exportthemen.

 

Fiskalvertretung aus einer Hand

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