Wegfall der Industriezölle boostet Cross Border E-Commerce in die Schweiz
Hintergrund zur Abschaffung der Industriezölle
Die Abschaffung der Industriezölle ist Teil eines umfassenden Plans zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und zur Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“. Die Industriezölle, die bisher auf Industrieprodukte erhoben wurden, werden ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse, die von dieser Abschaffung ausgeschlossen sind.
Die Absicht hinter dieser Massnahme ist es, sowohl Unternehmen als auch Konsumenten gleichermassen zu begünstigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu steigern. Zusätzlich zur Abschaffung der Industriezölle ist auch eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vorgesehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Abschaffung der Industriezölle ab dem 1. Januar 2024 vorerst keine Änderungen im Verzollungsprozess mit sich bringt. Im Rahmen des neuen Zollrechts können jedoch Erleichterungen im Verzollungsprozess eintreten, über die wir Dich informieren, sobald offizielle Informationen vorliegen.
Profi-Tipp
Die Schweiz als nicht EU-Land birgt einige Hürden für den Cross Border E-Commerce. Es lohnt sich also, die Verzollungsprozesse für den Versand in die Schweiz zu verstehen. Hier findest Du eine einfache Erklärung, wie die Verzollung in die Schweiz gelingt.
Profi-Tipp
Die Schweiz als nicht EU-Land birgt einige Hürden für den Cross Border E-Commerce. Es lohnt sich also, die Verzollungsprozesse für den Versand in die Schweiz zu verstehen. Hier findest Du eine einfache Erklärung, wie die Verzollung in die Schweiz gelingt.
Neue Ära für den Schweizer Onlinehandel
Derzeit fallen bei bestimmten Warenimporten in die Schweiz Einfuhrzölle an. Diese Zölle variieren je nach Produkt (festgelegt durch die Zolltarifnummer), dem Gewicht des Produkts (die Schweiz erhebt Gewichtszölle, keine Wertzölle) und dem Ursprungsland. Gerade bei Textilien fallen heute vergleichsweise hohe Zölle im Import an.
Ab 2024 entfallen diese Einfuhrzölle für Industrieprodukte, und es ist nicht mehr erforderlich, Nachweise über den Ursprung der Produkte zu erbringen. Massgebend für die neue Anwendung ist das Datum der Einfuhr in die Schweiz.
Ausnahmen betreffen jedoch alle Produkte, die wieder aus der der Schweiz ausgeführt werden. Gerade internationale E-Commerce-Retouren verlieren ohne Ursprungsnachweis ihren Präferenzstatus. Wir empfehlen daher, den Ursprungsnachweis nach wie vor zu erbringen, sofern Deine Waren retourniert werden können.
Des Weiteren müssen Informationen wie die Zolltarifnummer und das Gewicht des Produkts weiterhin erfasst werden. Weitere Abgaben wie die Mehrwertsteuer (auch als Einfuhrsteuer bekannt) bleiben unverändert bestehen:
Die Veränderungen in Bezug auf verschiedene Elemente auf einen Blick:
- Abschaffung der Industriezölle ab 2024: Industrieprodukte unterliegen keinen Einfuhrzöllen mehr.
- Vereinfachte Zolltarifstruktur: Die Zolltarifnummern für Industrieprodukte werden von 9114 auf 7511 reduziert.
- Beibehaltung der Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird weiterhin erhoben. Jedoch ändern hier die Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2024.
Auswirkungen auf international tätige Onlinehändlerinnen und Onlinehändler
Die Industriezölle wurden ursprünglich eingeführt, um Schweizer Unternehmen vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Inzwischen wurden sie jedoch als belastend empfunden, da sie mit Kosten und administrativem Aufwand verbunden sind.
Für Schweizer Händlerinnen und Händler bedeutet der Wegfall der Industriezölle grundsätzlich geringere Kosten bei der Einfuhr von Waren. In einem funktionierenden Wettbewerb kann sich dies in Form von niedrigeren Preisen für Konsumenten niederschlagen. Je nach Warengruppe kann der Wegfall der Industriezölle grössere oder kleinere Auswirkungen haben. Gerade bei Textilien, wo aktuell höhere Zollansätze angewendet werden, wird der Import günstiger.
Wie kannst Du Deine Versandkosten optimieren? Finde 6 weitere Sparoptionen für den Versand in die Schweiz
Eine Einzelverzollung bringt je nach Umsätzen und Produktportfolio ab dem Jahreswechsel nicht mehr die gleichen Vorteile mit wie in der Vergangenheit. Da bei Industrieprodukten keine Zölle mehr anfallen werden, können künftig Zollfreigrenzen bei Industrieprodukten wie beispielsweise bei Textilien vernachlässigt werden. Infolgedessen kann zum Beispiel auch eine Sammelverzollung interessant sein. Bei zeitkritischen Sendungen kann jedoch eine Sammelverzollung Nachteile mit sich bringen. Bei einer Zollrevisionen wird die gesamte Lieferung verzögert, wohingegen bei einer Einzelverzollung nur ein Paket von der Verzögerung betroffen ist. Werden Agrar- und Fischereierzeugnisse importiert, kann zudem weiterhin von einer Einzelverzollung profitiert werden. Es lohnt sich also, wenn Du Dich von unseren Experten beraten lässt, um das optimale Set-up für Deinen Import in die Schweiz zu finden.
Was heisst „eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur” für mich als Onlinehändlerin und Onlinehändler?
Da ab dem 1. Januar 2024 die feingliedrige Unterteilung für die differenzierte Zollerhebung nicht mehr nötig ist (Achtung siehe unten Ausnahmen), werden sich die Zolltarifnummern von 9114 auf 7511 reduzieren.
Konkreteres Beispiel: Wurden Kinderschuhe aus Leder vor 2024 mit der Nummer 6403.5910 und einem Zollansatz von CHF 173.– je 100 kg Brutto tarifiert, wird der Zollansatz auf null reduziert und die Zolltarifnummer mit 6403.5900 mit anderen zusammengefasst.
Nutzt Du bereits unsere Verzollungslösung in die Schweiz, kannst Du die bis anhin geltenden 8 Zolltarifnummern nach wie vor übermitteln. Für Onlinehändlerinnen und Onlinehändler, die ab dem 1. Januar 2024 neu in die Schweiz versenden wollen, bedeutet die Gesetzesänderung, dass sie die revidierten Zolltarifnummern nutzen müssen (Ausnahme Agrarprodukte und Fischereierzeugnisse). Wichtig: Da Artikel in der Schweiz teilweise anders kategorisiert werden, können z. B. die europäischen Zolltarifnummern (HS-Codes) nicht vollständig übernommen werden.
Mit unserer Verzollungslösung kannst Du uns die europäische Zolltarifnummer übermitteln und wir matchen diese automatisiert mit der neuen Schweizer Zolltarifnummer in unserem System.
Ausnahmen: Bei einigen Agrarprodukten sowie Fischereierzeugnissen werden weiterhin Zölle anfallen. Total sind ca. 20 Zolltarifnummern betroffen. Es handelt sich hierbei um Tiere, Futter und Lebensmittel. Genauere Details findest Du hier.
Anpassung der MwSt.-Sätze
Im Jahr 2022 hat das Schweizer Volk einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dies kann insbesondere beim Jahreswechsel 2023/2024 für Verwirrung sorgen. Keine Sorge, wir erklären, welche Steuersätze wann gelten und was beim Versand um den Jahreswechsel beachtet werden muss.
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
Gültige Steuersätze vom 1. Januar 2018 bis am 31. Dezember 2023: Normalsatz 7.7%, reduzierter Steuersatz 2.5%, Sondersatz 3.7%. |
Gültige Steuersätze ab dem 1. Januar 2024: Normalsatz 8.1%, reduzierter Steuersatz 2.6%, Sondersatz 3.8%. |
Um die korrekten Mehrwertsteuersätze um den Jahreswechsel herum anzuwenden, muss zwischen dem Verkaufs-, Versand- und Einfuhrdatum unterschieden werden. Ein konkretes Fallbeispiel verdeutlicht dies:
Angenommen, eine Schweizer Kundin bestellt am 29. Dezemeber 2023 (Verkaufszeitpunkt) in Deinem Onlineshop Handschuhe für den bevorstehenden Skiurlaub in den Schweizer Bergen, die Ware wird am 30. Dezember 2023 aus Deinem Lager in Deutschland verschickt (Versandzeitpunkt). Am 3. Januar 2024 erfolgt die Einfuhr in die Schweiz (Einfuhrzeitpunkt), und am 4. Januar 2024 wird der Empfängerin das sehnsüchtig erwartete Paket zugestellt. Welche Steuersätze gelten in diesem Fall?
Gemäss Ziff. 2.1 der MwSt.-Info 19 ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (z. B. Zeitpunkt, an welchem die Lieferung der Ware beginnt) massgebend für die Steuersatzbestimmung. In Ziff. 3.5 der MwSt.-Info 19 ist zudem festgehalten, ab wann die neuen Steuersätze für alle Einfuhren gelten, nämlich dann, wenn die Einfuhrsteuerschuld am 1. Januar 2024 oder später entsteht.
Wenn Leistungen aufgrund des Zeitraums ihrer Erbringung sowohl den alten als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, müssen Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweilige Betragsanteil getrennt ausgewiesen werden. Andernfalls sind alle fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen. Die korrekte Zuordnung der Leistungen kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden (Art. 81 Abs. 3 MwStG.).
In unserem Fallbeispiel würde die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer dem alten Steuersatz unterliegen, die Ware jedoch mit dem neuen Steuersatz eingeführt werden. Somit würde bei der Rückforderung der Einfuhrumsatzsteuer eine Differenz von 0.4 Prozentpunkten entstehen, was bedeutet, dass effektiv der neue Steuersatz abgeführt wurde. Bei einer MwSt.-Rückforderung für eine Retoure aus besagtem Beispiel könnte unter Bezugnahme auf den Import anschliessend der bei der Einfuhr entrichtete Betrag entsprechend zurückgefordert werden.
Wir weisen darauf hin, dass die korrekte Handhabung der CH-MwSt. Sache des steuerpflichtigen Leistungserbringers ist. Unsere Abklärungen und Infos erfolgen daher jeweils unter Vorbehalt anderslautender Auffassung der zuständigen Behörden.
Plattformbesteuerung
Im internationalen E-Commerce gibt es künftig noch weitere Anpassungen. Die ursprünglich geplante Plattformbesteuerung wurde auf den 1. J anuar 2025 verschoben. Sobald wir über neue Erkenntnisse verfügen, teilen wir diese mit Dir.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mehrwertsteuersätze werden am 1. Januar 2024 in der Schweiz erhöht.
- Die Schweizer Industriezölle werden zum gleichen Stichtag fallen.
- Ausnahmen gelten für Agrarprodukte inkl. Futtermittel und Fischereierzeugnisse.
- Ursprungsnachweise müssen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr erbracht werden, jedoch empfehlen wir Dir bei möglichen Retouren diese nach wie vor zu liefern.
- Vereinfachte Tarifstruktur: Die Schweizer Zolltarifnummern werden von 9114 auf 7511 reduziert.
- Verzollungsprozesse werden vorerst nicht vereinfacht.
Der Wegfall der Industriezölle ab dem 1. Januar 2024 wird zweifellos den Schweizer Onlinehandel beeinflussen. Es ist wichtig, dass Schweizer Onlinehändler und Onlinehändlerinnen diese Veränderungen im Auge behalten und sich auf mögliche Anpassungen im Verzollungsprozess vorbereiten. Mit dem Wegfall der Industriezölle wird die Schweiz ein noch attraktiverer Markt für international tätige Onlinehändler. Wieso die Schweiz eine Cross Border E-Commerce Perle mitten in Europa ist, kannst Du hier nachlesen.
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