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Nachverfolgung
Asendia

Verzollung beim Versand in die Schweiz

Wir haben für jedes Verzollungsproblem die perfekte Lösung. Du allein bestimmst, wie diese aussehen soll.

Inhalt
Einleitung
Optimale Verzollung
Ausfuhrverzollung Schweiz
Beispiel: Ausfuhrverzollung aus Deutschland
Zweistufige Ausfuhrverzollung
So funktioniert es mit uns
Deine Vorteile

Es ist eigentlich ganz simpel

Alles, was Du in die Schweiz versendest, muss einfuhrverzollt werden. Alles, was Deine Kundinnen und Kunden dann wieder retournieren, wird ausfuhrverzollt. So weit, so gut.

Allerdings wäre das Ganze keine bürokratische Hürde, würde es wirklich so einfach sein. Verschiedene Verzollungsmethoden, unterschiedliche Berechnungsarten und länderspezifische Bestimmungen können den unvorbereiteten Onlinehändler schon mal ins Schwitzen bringen.

Das wirft natürlich einige Fragen auf: Wie wickelst Du die Verzollung für die Schweiz möglichst effizient ab? Kannst Du womöglich Kosten einsparen? Wie erhältst Du bei Retouren die gezahlten Zölle zurück? Welche Dokumente sind wichtig?

Du möchtest Dein Versandsetup optimieren? Dann mache den Check mit dem Optimizer:

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So geht optimale Verzollung in die Schweiz

Als Onlinehändler wirst Du Dich normalerweise auch mit Retouren auseinandersetzen müssen. Für den Versand in die Schweiz bedeutet das allerdings zwei zusätzliche Verzollungsprozesse – das erhöht deren Gesamtzahl auf vier. Das bedeutet vier mögliche Fehlerquellen und Kostenfaktoren, die Du minimieren solltest.

Mit der richtigen Verzollung sparst Du also bares Geld. Wie? Indem Deine Waren mit der passenden Verzollungsmethode (Einzel- oder Sammelverzollung – hier ein Beispiel) verzollt werden, Zölle bei der Exportverzollung zurückerstattet werden und Retouren beim Import in die EU nicht unnötigerweise noch einmal einer EU-Verzollung unterliegen.

Wie sähe also der optimale Prozess für Import- und Exportverzollung aus? Diese 4 Schritte zeigen es Dir:

  1. Exportverzollung EU: Versand der Ware, dann Ausfuhrverzollung. Dabei wird die Master Reference Number (MRN) vermerkt – die ist für mögliche Retouren relevant.
  2. Importverzollung CH: Einzel- oder Sammelverzollung der Waren – je nachdem, was finanziell günstiger ist.
  3. Exportverzollung CH: Retouren werden ausfuhrverzollt. Dabei werden die Importzölle zurückerstattet – wenn alle Informationen zum Import vorliegen.
  4. Importverzollung EU: Retouren werden in die EU eingeführt. Ist die MRN vorhanden, fallen keine erneuten Importzölle an.

Wie Du siehst, spielen hier vor allem die korrekten Daten eine wichtige Rolle, damit alles reibungslos funktioniert. Diese überträgst Du im Optimalfall per API an den Dienstleister, der sie wiederum an die entsprechenden Behörden weiterleitet – das reduziert individuelle Fehler und spart Zeit.

Mailbox Plus bietet Dir genau diese Möglichkeit an. Schau es Dir noch einmal in der grafischen Übersicht an:

Grafik optimaler Verzollungsprozess Schweiz

Apropos: Wann werden eigentlich Zölle fällig und wann nicht? Und in welchem Fall müssen die Kundinnen und Kunden zahlen und wann übernimmst Du die anfallenden Kosten und Zollabgaben? Das hängt unter anderem mit den Incoterms DDP und DAP zusammen. Lies den Blog, um mehr darüber zu erfahren!

Die Ausfuhrverzollung: viele Wege in die Schweiz

Grundsätzlich gibt es für die Verzollung in die Schweiz zwei Varianten: das einstufige sowie das zweistufige Verfahren. Bei letzterem muss die Ware bei der Ausfuhrzollstelle 24 Stunden lang für mögliche Zollkontrollen zur Verfügung stehen, bevor sie zur Ausgangszollstelle und anschliessend in die Schweiz überführt wird. Beim einstufigen Ausfuhrverfahren entfällt dieser Zwischenschritt.

Einstufiges Ausfuhrverfahren

Bei Kleinsendungen, deren Wert unter 3.000 € liegt und die keinerlei politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Einschränkungen unterliegen, wird das einstufige Ausfuhrverfahren angewendet. Die Ausfuhranmeldung wird dann direkt an die Ausgangszollstelle übermittelt.

Zu den oben genannten Einschränkungen gehören etwa handelspolitische Massnahmen (Ausfuhrgenehmigungspflicht, Lizenzpflicht), Verbote (Artenschutz, Abfallrecht) oder ein Embargo gegen den Bestimmungsort.

Diese Methode ist also für unproblematische Kleinsendungen durchaus praktisch, da sie Zeit einspart.

Zweistufiges Ausfuhrverfahren

Der Clou hierbei: Die eigentlichen Kontrollen der Ware erfolgen nicht an der Grenze, sondern bereits in der Ausfuhrzollstelle. Die ist in der Regel nicht weit vom Verladeort der Ware entfernt, da das logistisch gesehen einfach am praktischsten ist. Dadurch sind beim Grenzübertritt nur noch Stichproben nötig, um festzustellen, ob auch alles seine Richtigkeit hat.

Die deutsche Zollverwaltung bietet Dir ausserdem eine Suche an, um die zuständige Dienststelle zu finden. Dafür verlangt sie aber auch eine 24-stündige Gestellung. Das bedeutet: Die Ware muss 24 Stunden lang an einem vom Zoll zugelassenen Ort (also der Ausfuhrzollstelle oder einem anderen zugelassenen Gestellungsort) für Zollkontrollen zur Verfügung stehen. Das kann auch das eigene Lager sein. Dabei musst Du die Ausfuhranmeldung bis Punkt 12 Uhr mittags übermitteln. Kommt sie eine Minute später an, hast Du Pech gehabt: Dann zählt erst der nächste Tag. Timing ist also alles. Diese Ausfuhranmeldung gilt für alle Beförderungswege und ist elektronisch über die ATLAS Zollsoftware zu übermitteln.

 

  • Profi-Tipp:
    Führst Du die Ausfuhr über Frankreich in die Schweiz durch, entfällt die Gestellzeit. Du gewinnst also einen Tag! Ebenso übrigens, wenn der Händler den Status eines zugelassenen Ausführers hat.

 

Was passiert an der Ausgangszollstelle?

Ob einstufiges oder zweistufiges Ausfuhrverfahren: Hier wird die MRN der elektronischen Ausfuhranmeldung und eventuell das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vorgelegt. Die Ausgangszollstelle checkt dann, ob die tatsächlich vorliegenden Waren auch mit der Anmeldung übereinstimmen.

Wurde die Ware vorher von der Ausfuhrzollstelle überprüft? Dann wird ein zusätzlicher Datensatz übermittelt, anhand dessen die Ausgangszollstelle eine Risikoanalyse durchführen kann. Ist alles in Ordnung, kann die Ware das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen und in die Schweiz importiert werden.

Auf diese Weise ist der Grenzübergang selbst kein Engpass für den Warenfluss – einfach, weil viele Sendungen bereits im Vorfeld kontrolliert wurden. Stichproben werden natürlich weiterhin genommen.

Dir fehlt bei den Schweizer Zollbestimmungen der Durchblick? Jetzt nicht mehr! Hier erfährst Du alles zum Zoll

Beispiel: Ausfuhrverzollung aus Deutschland mit Warenwert über 3000 €

In der Regel wirst Du als Onlinehändler mit dem zweistufigen Verfahren konfrontiert, da Du schliesslich nicht jedes Päckchen einzeln in die Schweiz schicken willst (was nur unnötig teuer und aufwändig wäre). Die 3.000 € Warenwert hast Du also schnell erreicht.

Das Ganze sieht dann so aus:

Beispiel für zweistufige Ausfuhrverzollung

Du versorgst in diesem Fall den Dienstleister mit allen Daten und Dokumenten, die dieser für die Ausfuhrverzollung benötigt. Dazu gehört normalerweise auch eine Handelsrechnung. Anhand dieser Informationen gibt der Dienstleister die elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System ab. Dann geht alles seinen gewohnten Weg und die Ware landet in der Schweiz, wo sie einfuhrverzollt wird.

Natürlich ist es hier von Vorteil, wenn derselbe Dienstleister, der bereits die Ausfuhrverzollung durchgeführt hat, nun auch die Zollabfertigung für die Einfuhr abwickelt – schliesslich hat er ja bereits alle notwendigen Daten vorliegen. Das spart Dir Zeit und Aufwand!

Varianten der zweistufigen Ausfuhrverzollung

Hier wird noch einmal kurz klar, welche Vorteile es Dir bringt, einen Dienstleister für die Verzollung (und alles darüber hinaus) zu beauftragen. Denn richtig gemacht kannst Du hier enorm Geld einsparen.

Variante 1: Du machst es selbst. Bedeutet: der Verlade- und Verpackungsort ist Dein Lager, weshalb Du die Zollanmeldung bei der in Deiner Region zuständigen Ausfuhrzollstelle abgeben musst – nicht zu vergessen die Gestellung von 24 Stunden.

Variante 2: Du beauftragst einen 3PL Provider wie die Schweizerische Post. Denn der kann Deine Sendungen konsolidiert verschicken und verzollen – dadurch kannst Du Deine Stückkosten enorm verringern. Der Provider benötigt von Dir lediglich eine sogenannte Verbringunsgbefugnis und schon kann er die Ausfuhranmeldung in seiner eigenen Region durchführen.

Das heisst für Dich: weniger Stress, geringere Kosten, mehr Zeit fürs Wesentliche!

unterschiedliche Varianten der zweistufigen Ausfuhrverzollung

 

Flexible Ausfuhr mit der Schweizerischen Post

Normalerweise liegen die meisten Händler entweder klar unterhalb der 3000-Euro-Grenze oder klar darüber – das macht die Art der Ausfuhrverzollung ziemlich einfach. Was passiert aber, wenn Du nicht weisst, ob die Warenwerte Deiner Sendungen 3000 € übersteigen oder nicht?

In diesem Fall hast Du immer noch die Schweizerische Post! Wir passen uns flexibel an Deine Bedürfnisse an und verzollen Deine Ware genau auf die Art, die gesetzlich vorgesehen ist. Dabei ist es egal, ob Du heute unterhalb der Grenze liegst und morgen darüber – mach Dir keine Gedanken und lass uns einfach machen!

Du musst uns lediglich alle relevanten Daten übermitteln und wir kümmern uns um die Ausfuhrverzollung – ob ein- oder zweistufig.

Ausfuhrverzollung mit der Schweizerischen Post

 

Deine Vorteile

  • Niedrigere Kosten: Durch die effiziente Nutzung des Brief- und Paketkanals sparst Du Geld ein. Was es damit auf sich hat, erfährst Du im Blog Versandkosten senken im Cross Border E-Commerce.
  • Exzellentes Know-How: Die Schweizerische Post kennt sich in der Schweiz wie kein Zweiter aus – davon profitierst auch Du.
  • Geringerer Aufwand: einfache Integrierung aller Verzollungsprozesse via API-Schnittstelle
  • Minimierte Steuerlast: Ein optimales Setup sorgt für die günstigsten Konditionen!

Deine Kundinnen und Kunden werden gar nicht merken, dass Du aus Deutschland oder Österreich versendest – die Customer Journey wird sich für sie anfühlen, als hätten sie direkt in der Schweiz bestellt.

Das gilt im übrigen auch für die Retouren: Mit unserer First-Mile-Retourenlösung werden die Retouren an 4500 Drop-Off-Points entgegengenommen und von uns konsolidiert an Dich zurückgesendet. Maximale Convenience für Deine Kundinnen und Kunden, minimale Kosten für Dich!

Und so ganz nebenbei: Was Deinen Shoppern gefällt, ist auch perfekt für Dich: Du steigerst mit der richtigen Verzollung in die Schweiz Empfehlungen, Conversions und die Wiederkaufsrate.

Noch Fragen?

Lass uns in einem gemeinsamen Gespräch Deine optimale Versandlösung finden

Inhalt

12 Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht Patientinnen und Patienten sowie allen dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen, medizinische Daten zeit- und ortsunabhängig einzusehen. So erhalten diese rasch Zugriff auf wichtige Informationen, wie Medikationslisten, den Spital-Austrittsbericht, Angaben zu Allergien usw., und die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie steigt.

Mit dem elektronischen Patientendossier sind Patientendaten zeit- und ortsunabhängig einsehbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Zugriffsrechte auf die persönlichen medizinischen Dokumente erhält. Nur im medizinischen Notfall und unter strengen Auflagen kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, um die Behandlungssicherheit von Notfallpatienten zu gewährleisten.

Thema Zwei

Für Sie als Gesundheitsfachperson

  • Sie erhalten Einsicht in behandlungsrelevante Informationen, wie z. B. den Austrittsbericht des Spitals, Laborwerte, Impfungen und die aktuelle Medikation Ihrer Patientinnen bzw. Patienten, und können dadurch die Qualität Ihrer Arbeit weiter erhöhen, Behandlungsprozesse verbessern oder spezifischer auf die Patientenbedürfnisse eingehen.
  • Dokumente und Daten zu den Patientinnen und Patienten können direkt im eigenen Informationssystem oder via Webportal abgerufen werden.
  • Sie können jederzeit und ohne Zugriffsrechte Dokumente im Patientendossier speichern (die Leseberechtigung erteilen jedoch die Patientinnen und Patienten).
  • Im medizinischen Notfall können Sie auch ohne explizite Zugriffsrechte Dokumente einsehen und gewährleisten so die Patientensicherheit.

Für Sie als Patientin oder Patient

  • Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten.
  • Sie können eigene für Ihre Gesundheit wichtige Dokumente (z. B. Patientenverfügung oder selbst gemessene Daten) in Ihrem Patientendossier ablegen.
  • Sie entscheiden, wer Einsicht in Ihr Patientendossier erhält, und behalten jederzeit den Überblick über die Zugriffe.
  • In einem medizinischen Notfall ist der Zugriff auf alle wichtigen Dokumente möglich.
    Ihre Sicherheit steigt, da alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen auf die stets aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen.

Weiterführende Informationen für Patientinnen und Patienten

Thema Eins

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Mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten eröffnet ein Mitglied der sogenannten Stammgemeinschaft (Liste der Gemeinschaften ab Mitte 2018 unter www.patientendossier.ch) das Patientendossier. Die angeschlossenen Ärzte, Spitäler, Pflegedienste, Apotheken usw. speichern dann für die Behandlung relevante Dokumente im Patientendossier ab. Dabei entscheidet die Patientin bzw. der Patient, wer welche Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten erhält.

Löst ein Leistungserbringer eine Dokumentenabfrage aus, sucht das System die gewünschten Daten. Diese werden jedoch nur angezeigt, wenn die Gesundheitsfachperson die entsprechenden Zugriffsrechte von der Patientin bzw. vom Patienten erhalten hat.

Während eines medizinischen Notfalls kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, damit eine optimale Notfallbehandlung gewährleistet werden kann. Die Patientin bzw. der Patient wird über solche Notfallzugriffe explizit informiert.

Das EPD wird ab Mitte 2018 eingeführt. Bis dahin müssen sich die Spitäler in sogenannten Gemeinschaften organisiert haben und das elektronische Patientendossier anbieten (siehe «Gesetzliche Grundlage»). Das EPD der Post ist schon heute im Kanton Genf und im Kanton Tessin im Einsatz und wird von den Patientinnen und Patienten rege genutzt.

E-Commerce Tipps: Erfolgreicher im Online-Handel

Neue Inspirationen für Dein weltweites Online-Business und den internationalen Warenverkehr.

Mit unseren Hands-On Tipps kannst Du Deine Logistikprozesse vereinfachen – und Deine Kunden haben noch mehr Spass rund ums Shoppen. Die Tipps schicken wir per E-Mail an Dich. Nichts weiter! Kein Sales-Stalking. Keine Mailbox-Überflutung. Du kannst Dich jederzeit wieder abmelden.

Asendia benötigt Deine Kontaktinformationen, um Dir die E-Commerce-Tipps zuzustellen. Du kannst Dich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Deiner Privatsphäre findest Du in unseren Datenschutzbestimmungen.

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