MWST-Registrierung in der EU: Schwellenwerte und Pflichten für Schweizer Händler

Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) hat den Versand von Kleinsendungen in die EU (Europäische Union) für viele Schweizer Händler massiv vereinfacht – aber nur bis zu einem Warenwert von EUR 150. Wenn Du Waren in einem EU-Lager vorhältst oder an Geschäftskunden lieferst, kann IOSS nicht angewendet werden. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch eine Pflicht zur nationalen MWST-Registrierung. Ob eine solche Registrierung erforderlich ist, hängt vom konkreten Liefer- und Importmodell ab. Dieser Beitrag zeigt Dir die drei häufigsten Szenarien, in denen eine Registrierung in der EU notwendig wird, erklärt den Unterschied zwischen IOSS, nationaler Registrierung und dem One-Stop-Shop (OSS), und gibt Dir einen praxisnahen Überblick über Fiskalvertretung, Ablauf und laufende Meldepflichten.
 |  15.09.2026  |  Lesedauer 8 Min
MWST Registrierung

Wichtiger Hinweis zur Einordnung

Die Schweizerische Post positioniert sich nicht als EU-MWST-Fachexpertin und berät Dich zur Logistik, nicht zum Steuerrecht. Dieser Beitrag bleibt bewusst auf Orientierungs- und Prozessebene und ersetzt keine rechtsverbindliche Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner konkreten Situation empfehlen wir Dir konsequent einen EU-MWST-Fachexperten oder Fiskalvertreter.

Wichtiger Hinweis zur Einordnung

Die Schweizerische Post positioniert sich nicht als EU-MWST-Fachexpertin und berät Dich zur Logistik, nicht zum Steuerrecht. Dieser Beitrag bleibt bewusst auf Orientierungs- und Prozessebene und ersetzt keine rechtsverbindliche Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner konkreten Situation empfehlen wir Dir konsequent einen EU-MWST-Fachexperten oder Fiskalvertreter.

Wann ist eine MWST-Registrierung in der EU Pflicht?

Als Schweizer Unternehmen gilt für Dich eine wichtige Besonderheit: Der EU-weite Schwellenwert von EUR 10'000 pro Kalenderjahr, unterhalb dem in der EU ansässige Händler ihre Fernverkäufe noch nach dem Steuersatz des Heimatlands abrechnen dürfen, gilt für Dich nicht. Für Drittstaaten-Unternehmen wie Schweizer Händler kann abhängig vom konkreten Liefer- und Importmodell bereits ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung eine nationale MWST-Registrierung erforderlich sein. Für B2C-Importsendungen mit einem Warenwert von höchstens EUR 150 kann unter den entsprechenden Voraussetzungen IOSS genutzt werden. Der Union-OSS kommt bei Warenlieferungen hingegen nur in bestimmten Konstellationen infrage und ist keine generelle Alternative zu IOSS. Drei Szenarien lösen dabei in der Praxis am häufigsten eine Pflicht aus: Sendungen über EUR 150, Lagerung in einem EU-Mitgliedstaat sowie bestimmte B2B-Fallkonstellationen. Ergänzend zeigen wir Dir, was das für DDP-Verkäufe (Delivered Duty Paid) ab höheren Warenwerten bedeutet.

Sendungen über EUR 150 (B2C)

Der Import-One-Stop-Shop deckt ausschliesslich B2C-Sendungen mit einem intrinsischen Warenwert bis EUR 150 ab. Übersteigt eine Sendung diesen Wert, greift IOSS nicht mehr. Dir bleibt dann entweder die Lieferung als DAP (Delivered at Place) – der Kunde zahlt MWST und Zoll bei Erhalt – oder eine DDP-Lösung, für die in vielen Fällen eine MWST-Registrierung im Bestimmungsland notwendig wird.


DAP oder DDP – kurz erklärt

DAP (Delivered at Place, frei Haus unverzollt/unversteuert): Der Kunde ist Importeur und zahlt MWST/Zoll bei Erhalt – für Dich keine MWST-Registrierung nötig.
DDP (Delivered Duty Paid, frei Haus verzollt und versteuert): Du übernimmst die Einfuhrabfertigung und die Einfuhrabgaben. Ob Du dafür eine lokale MWST-Nummer benötigst, hängt von der Importeur-/IOR-Struktur und den Vorschriften im Zielland ab. Beide Begriffe sind Endkundinnen und -kunden meist nicht geläufig – kommuniziere im Checkout lieber in Alltagssprache, z. B. "inkl. aller Gebühren" statt mit dem Incoterm-Kürzel.

DAP oder DDP – kurz erklärt

DAP (Delivered at Place, frei Haus unverzollt/unversteuert): Der Kunde ist Importeur und zahlt MWST/Zoll bei Erhalt – für Dich keine MWST-Registrierung nötig.
DDP (Delivered Duty Paid, frei Haus verzollt und versteuert): Du übernimmst die Einfuhrabfertigung und die Einfuhrabgaben. Ob Du dafür eine lokale MWST-Nummer benötigst, hängt von der Importeur-/IOR-Struktur und den Vorschriften im Zielland ab. Beide Begriffe sind Endkundinnen und -kunden meist nicht geläufig – kommuniziere im Checkout lieber in Alltagssprache, z. B. "inkl. aller Gebühren" statt mit dem Incoterm-Kürzel.

Lagerung in einem EU-Mitgliedstaat (Fulfillment, Konsignation)

Sobald Du Ware physisch in einem EU-Land lagerst – etwa über ein Fulfillment-Center oder ein Konsignationslager –, begründest Du dort in der Regel eine steuerliche Präsenz. Das löst unabhängig vom Umsatz eine Registrierungspflicht im Lagerland aus, weil die Lieferung an den Endkunden dann als lokale Lieferung und nicht mehr als Fernverkauf aus einem Drittland gilt.

B2B-Lieferungen (Sondersituationen)

Lieferungen an Geschäftskunden (B2B, Geschäft an Geschäftskunde) mit gültiger MWST-Nummer werden häufig über das Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, bei dem der Kunde die Steuer selbst deklariert – eine Registrierung entfällt dann meist. Anders sieht es aus, wenn Du in der EU ein Lager unterhältst, Montagearbeiten vor Ort durchführst oder Waren im Rahmen einer Werklieferung veredelst: Dann kann trotz B2B-Konstellation eine lokale Registrierung nötig werden.

DDP-Verkäufe ab bestimmten Schwellen

Wer seiner Kundschaft ein DDP-Erlebnis ganz ohne Nachzahlung an der Tür bieten will, bewegt sich bei höherwertigen Sendungen zwangsläufig ausserhalb der EUR-150-Grenze von IOSS. Dafür brauchst Du entweder eine nationale MWST-Registrierung im Zielland oder eine EU-Verzollungslösung mit Fiskalvertretung, über die die Einfuhrumsatzsteuer und die anschliessende innergemeinschaftliche Lieferung korrekt abgewickelt werden.


IOSS vs. nationale Registrierung – was gilt wann?

Die drei Systeme lassen sich anhand von Warenwert, Empfänger und Warenstandort klar unterscheiden. Die Grundlagen von IOSS und OSS haben wir bereits in unserem Beitrag «OSS und IOSS – EU-Mehrwertsteuerregistrierung» erklärt. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Fälle für Deine Praxis ein:

Wert

Empfänger

Modell

Erforderlich

Bis EUR 150, Versand ab Schweiz

Privatperson (B2C)

IOSS

IOSS-Nummer über EU-Fiskalvertreter

Über EUR 150, Versand ab Schweiz, DDP

Privatperson (B2C)

Nationale Registrierung

Nationale MWST-Registrierung bzw. Fiskalvertretungslösung prüfen

Über EUR 150, Versand ab Schweiz, DAP

Privatperson (B2C)

Keine Vorabverzollung

Keine MWST-Registrierung (Kunde ist Importeur)

Ware bereits in EU-Lager

Privatperson (B2C)

OSS, Union-Verfahren

Lokale Registrierung im Lagerland plus OSS für weitere EU-Länder

Lieferung an Geschäftskunde mit MWST-Nummer

Geschäftskunde (B2B)

Meist Reverse-Charge-Verfahren

In der Regel keine Registrierung, ausser bei Lager/Montage vor Ort


Schwellenwerte in den wichtigsten Zielländern

Ein zentraler Unterschied zu EU-Händlern: Der EU-weite Schwellenwert von EUR 10’000 pro Kalenderjahr gilt nur für bestimmte innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe von Unternehmen, die in nur einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Für Direktimporte aus der Schweiz ist dieser Schwellenwert nicht anwendbar. Für Dich als Drittstaaten-Händler kann die Registrierungspflicht grundsätzlich ab dem ersten Verkauf entstehen, sofern Du nicht IOSS oder OSS nutzt.


Häufige Verwechslung: die früheren Länder-Schwellenwerte

Bis 30. Juni 2021 gab es länderspezifische Lieferschwellen (z. B. Deutschland: EUR 100'000). Diese wurden per 1. Juli 2021 EU-weit abgeschafft und durch den einheitlichen Schwellenwert von EUR 10'000 ersetzt – zudem galten sie nur für Waren, die sich zum Verkaufszeitpunkt bereits in der EU befanden, nicht für Direktsendungen aus einem Drittland. Für DDP-Sendungen über EUR 150 gilt kein Schwellenwert. Je nach Import- und Lieferstruktur kann ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung eine MWST-Registrierung, ggf. mit Fiskalvertretung, erforderlich sein.

Häufige Verwechslung: die früheren Länder-Schwellenwerte

Bis 30. Juni 2021 gab es länderspezifische Lieferschwellen (z. B. Deutschland: EUR 100'000). Diese wurden per 1. Juli 2021 EU-weit abgeschafft und durch den einheitlichen Schwellenwert von EUR 10'000 ersetzt – zudem galten sie nur für Waren, die sich zum Verkaufszeitpunkt bereits in der EU befanden, nicht für Direktsendungen aus einem Drittland. Für DDP-Sendungen über EUR 150 gilt kein Schwellenwert. Je nach Import- und Lieferstruktur kann ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung eine MWST-Registrierung, ggf. mit Fiskalvertretung, erforderlich sein.

Ob Du zusätzlich eine Fiskalvertretung brauchst, unterscheidet sich hingegen von Land zu Land:

Hinweis: Die Angaben in dieser Tabelle bilden die aktuelle Situation (August 2026) ab und können sich jederzeit ändern.

Land

Fiskalvertreter-Pflicht (CH-Unternehmen)

Registrierungsbehörde

Deutschland (DE)

Grundsätzlich nicht zwingend

Zuständiges Finanzamt

Österreich (AT)

Ja

Zuständiges Finanzamt

Frankreich (FR)

Ja (Ausnahmen bei Amtshilfeabkommen möglich)

Zuständige Steuerbehörde für Nicht-Ansässige

Italien (IT)

Ja

Zuständige Behörde für Nicht-Ansässige

Niederlande (NL)

Grundsätzlich nicht zwingend (Ausnahme: Sonderregelungen wie Importaufschub)

Zuständige Steuerbehörde

Polen (PL)

Ja

Zuständiges Finanzamt

Spanien (ES)

Ja

Zuständiges Finanzamt

Portugal (PT)

Ja

Zuständiges Finanzamt

Rumänien (RO)

Ja

Zuständiges Finanzamt

Irland (IE)

Grundsätzlich nicht zwingend

Zuständiges Finanzamt




Fiskalvertreter-Pflicht in der EU

Ein Fiskalvertreter ist eine im jeweiligen EU-Land ansässige Person oder Firma, die für Dich als Drittstaaten-Unternehmen die MWST-Pflichten gegenüber der lokalen Steuerbehörde übernimmt. In mehreren EU-Ländern ist die Ernennung eines Fiskalvertreters sogar Voraussetzung, damit eine MWST-Registrierung überhaupt möglich wird.

In welchen Ländern Pflicht (FR, IT, ES, PT, RO u. a.)

Eine Fiskalvertretung ist unter anderem in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Rumänien, Österreich und Polen für Drittstaaten-Unternehmen Voraussetzung. Deutschland, die Niederlande und Irland verlangen sie grundsätzlich nicht. Dank des Amtshilfeabkommens der Schweiz mit der EU kann die Pflicht in einzelnen Ländern zudem entfallen oder erleichtert sein – das ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt und sollte für Deinen Einzelfall geprüft werden.

Was der Fiskalvertreter macht

Der Fiskalvertreter beantragt die MWST-Nummer, erstellt und reicht die periodischen MWST-Erklärungen ein, sorgt für die fristgerechte Zahlung und ist Dein offizieller Ansprechpartner gegenüber der lokalen Steuerbehörde – inklusive Korrespondenz bei Rückfragen oder Prüfungen.

Haftung & Auswahlkriterien

In vielen Ländern haftet der Fiskalvertreter gesamtschuldnerisch für Deine MWST-Schulden. Deshalb prüfen Anbieter ihre Mandanten sorgfältig und verlangen teilweise eine Bankgarantie. Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf Branchenerfahrung im E-Commerce sowie die Fähigkeit, Meldedaten direkt aus Shop- oder ERP-System zu übernehmen.

Kostenrahmen

Die Kosten setzen sich meist aus einer einmaligen Registrierungsgebühr und einer laufenden Pauschale für die Meldungen zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Land, vom Meldeturnus und vom Umsatzvolumen ab – ein Anbietervergleich lohnt sich.


Schritt-für-Schritt: Registrierung im Zielland

Der Ablauf einer nationalen MWST-Registrierung folgt in den meisten EU-Ländern einem ähnlichen Muster:

  • Schritt 1 – Steuerbehörde identifizieren

    Zuerst klärst Du, welche Behörde im Zielland für ausländische Unternehmen zuständig ist und ob eine Fiskalvertretung Voraussetzung für die Registrierung ist.

  • Schritt 2 – Erforderliche Dokumente

    Typischerweise brauchst Du einen Handelsregisterauszug, eine Kopie des Gründungsdokuments, eine Vollmacht für den Fiskalvertreter sowie einen Nachweis der geplanten Geschäftstätigkeit im Zielland.

  • Schritt 3 – Antragstellung (oft via Fiskalvertreter)

    In vielen Ländern kann oder muss der Antrag über den Fiskalvertreter eingereicht werden. Dieser reicht die Unterlagen bei der Steuerbehörde ein und beantwortet allfällige Rückfragen in der Landessprache. 

  • Schritt 4 – Erhalt der Steuernummer

    Nach Prüfung der Unterlagen erhältst Du eine lokale MWST-Nummer. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Land von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. 

  • Schritt 5 – Erste Voranmeldung

    Ab dem Registrierungsdatum bist Du zur periodischen Voranmeldung verpflichtet – unabhängig davon, ob im entsprechenden Zeitraum bereits Umsätze angefallen sind. 


Laufende Meldepflichten

Mit der Registrierung beginnen wiederkehrende Pflichten, die Du systematisch einplanen solltest:
Voranmeldungen (monatlich/quartalsweise)
Je nach Land und Umsatzhöhe meldest Du Deine MWST monatlich oder quartalsweise. Fristen sind in der Regel strikt, und Verspätungen können Bussgelder nach sich ziehen.
Zusammenfassende Meldung bei B2B
Bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen ist zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) fällig, mit der die Steuerbehörden die MWST-Nummern Deiner Geschäftskunden und die gelieferten Werte abgleichen.
Intrastat-Meldung ab Schwellenwert
Überschreitest Du in einem Land bestimmte Warenwert-Schwellen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen, kommt eine Intrastat-Meldung für die Handelsstatistik hinzu. Die konkreten Schwellenwerte legt jedes Land individuell fest.
Aufbewahrung & Archivierung
Rechnungen, Steuererklärungen und Belege zu Deinen EU-Umsätzen musst Du über mehrere Jahre aufbewahren – die genaue Frist richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht und kann je nach Land variieren.

OSS (One-Stop-Shop) – Vereinfachung für Schweizer Händler?

Der One-Stop-Shop bündelt bestimmte grenzüberschreitende B2C-Umsätze in einer einzigen Meldung – und kann auch für Schweizer Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine spürbare administrative Entlastung bringen.

Abgrenzung OSS vs. IOSS

Während IOSS ausschliesslich für importierte Sendungen bis EUR 150 aus einem Drittland gilt, deckt der OSS (Union-Verfahren) innergemeinschaftliche Fernverkäufe ab – also Lieferungen, bei denen sich die Ware zum Verkaufszeitpunkt bereits innerhalb der EU befindet.

Wann OSS nutzbar ist (B2C in mehreren EU-Ländern)

Verkaufst Du aus einem EU-Lager an Privatkunden in mehreren EU-Ländern, kannst Du über den OSS sämtliche dieser Lieferungen in einer zentralen Meldung im Land Deiner Lagerregistrierung deklarieren, statt Dich in jedem einzelnen Zielland separat zu registrieren.

Voraussetzungen für Schweizer Händler

Als Drittstaaten-Unternehmen kannst Du den Union-OSS für innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe nutzen, wenn der Versand der Ware in einem EU-Mitgliedstaat beginnt und in einem anderen EU-Mitgliedstaat endet. Eine eigene Niederlassung oder feste Einrichtung in der EU ist dafür nicht erforderlich. Für B2B-Lieferungen ist der OSS generell nicht vorgesehen. Ob sich der Aufwand für Deine Situation lohnt, klärst Du am besten gemeinsam mit Deinem Fiskalvertreter oder MWST-Fachexperten.


Was kostet das alles?

Die Registrierung selbst ist in den meisten EU-Ländern gebührenfrei. Die laufenden Kosten entstehen vor allem durch die Fiskalvertretung, die periodischen Meldungen und den internen Aufwand für Datenaufbereitung. Dazu kommen indirekte Kosten: Seit der EU-Zollreform 2026 fällt in einzelnen Ländern zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen an, die Du in Deiner Preis- und Prozesskalkulation berücksichtigen solltest.

Ob sich eine eigene Registrierung gegenüber DAP-Lieferungen ohne Registrierung lohnt, hängt stark von Deinem Sendungsvolumen, dem durchschnittlichen Warenwert und der gewünschten Customer Experience ab. Wer die MWST- und Zollkosten insgesamt senken will, findet in unserem Beitrag «Cross Border E-Commerce – So exportierst Du kostengünstig nach Europa» ergänzende Ansatzpunkte entlang der gesamten Versand- und Zollkette.


Fazit

IOSS ist eine gute Lösung für Kleinsendungen bis EUR 150 – aber kein Allheilmittel. Sobald Du grössere Sendungen versendest, Ware in der EU lagerst oder in bestimmten B2B-Konstellationen tätig wirst, kann eine eigenständige MWST-Registrierung Pflicht werden. Die drei zentralen Weichen dafür sind der Warenwert, der Warenstandort zum Verkaufszeitpunkt und die Kundenart (B2C oder B2B).

Für die konkrete Einschätzung Deiner Situation und die rechtssichere Umsetzung empfehlen wir Dir, einen EU-MWST-Fachexperten oder Fiskalvertreter beizuziehen – die Schweizerische Post berät Dich zur Logistik, nicht zum Steuerrecht. Gerne unterstützen wir Dich bei den logistischen und zollseitigen Fragen rund um Deinen Export in die EU.


Lass uns miteinander sprechen!

Wähle Deinen Wunschtermin für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir zeigen Dir, wie Du Deine Versand- und Verzollungsprozesse für den Export in die EU effizient aufstellst.

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Häufig gestellte Fragen zur MWST-Registrierung in der EU

Ab wann brauche ich als Schweizer Händler eine MWST-Registrierung in der EU?
Sobald IOSS nicht mehr anwendbar ist – also bei Sendungen über EUR 150, bei Warenlagerung in der EU oder bei bestimmten B2B-Konstellationen. Für Schweizer Unternehmen gilt kein Bagatell-Schwellenwert, die Pflicht kann grundsätzlich ab der ersten Lieferung entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen IOSS und OSS?
 IOSS gilt für importierte B2C-Sendungen bis EUR 150 aus einem Drittland wie der Schweiz. OSS (Union-Verfahren) deckt Fernverkäufe von Waren ab, die sich bereits in einem EU-Lager befinden. Beide Verfahren bündeln die MWST-Meldung an einer Stelle, ersetzen aber je nach Konstellation nicht eine nationale Registrierung.
Brauche ich für jedes EU-Land einen eigenen Fiskalvertreter?
Nicht zwingend für jedes Land: Ein Fiskalvertreter ist nur in Ländern Pflicht, die dies für Drittstaaten-Unternehmen vorschreiben (z. B. Frankreich, Italien, Polen). In Ländern ohne diese Pflicht kannst Du Dich teilweise direkt registrieren, profitierst aber oft trotzdem von lokaler Unterstützung.
Kann ich den One-Stop-Shop als Schweizer Unternehmen ohne EU-Lager nutzen?
Für Warenlieferungen direkt aus der Schweiz kannst Du den Union-OSS nicht nutzen, da der Versand dafür innerhalb der EU beginnen muss. Für B2C-Importsendungen mit einem Sachwert von höchstens EUR 150 kommt unter bestimmten Voraussetzungen IOSS infrage. In anderen Fällen ist anhand des Liefer- und Importmodells zu prüfen, ob eine nationale MWST-Registrierung erforderlich ist. Der Non-Union-OSS gilt für B2C-Dienstleistungen, nicht für Warenlieferungen.  
Was passiert, wenn ich eine erforderliche Registrierung versäume?
Neben Bussgeldern drohen Nachforderungen der nicht abgeführten MWST, Verzögerungen beim Zoll und im Extremfall der Ausschluss vom Verkauf in das betroffene Land. Eine frühzeitige Abklärung mit einem Fachexperten reduziert dieses Risiko deutlich. 
Gilt der EU-weite Schwellenwert von EUR 10'000 auch für Schweizer Unternehmen?
Nein. Dieser Schwellenwert gilt ausschliesslich für in der EU ansässige Unternehmen. Als Drittstaaten-Händler musst Du unabhängig vom Umsatz prüfen, ob eine Registrierungspflicht besteht, sofern Du nicht IOSS oder OSS anwendest.
Wer kann mich bei der MWST-Registrierung in der EU konkret unterstützen?
Für die steuerliche Beurteilung und die Registrierung selbst ziehst Du am besten einen EU-MWST-Fachexperten oder Fiskalvertreter bei. Die Schweizerische Post unterstützt Dich ergänzend bei der logistischen Umsetzung – etwa bei Verzollung, DDP-Prozessen und Versandlösungen für den Export in die EU.
Gibt es pro EU-Land einen Schwellenwert, bis zu dem ich Sendungen über EUR 150 ohne Registrierung versenden darf?
Nein. Die früheren länderspezifischen Lieferschwellen wurden per 1. Juli 2021 abgeschafft und galten nur für innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Für Direktimporte aus der Schweiz gilt auch der EU-weite Schwellenwert von EUR 10’000 nicht. Bei DDP-Sendungen über EUR 150 sollte die MWST- und Importstruktur ab der ersten Sendung geprüft werden; je nach Ausgestaltung kann eine lokale MWST-Registrierung und gegebenenfalls eine Fiskalvertretung erforderlich sein. Bei DAP übernimmt grundsätzlich der Käufer die Einfuhrabfertigung und die Einfuhrabgaben; für den Verkäufer ist daher in der Regel keine lokale MWST-Registrierung nötig. 
Verstehen Endkundinnen und -kunden die Begriffe DAP und DDP?
In der Regel nicht – DAP und DDP sind Incoterms aus der Handels- und Zollpraxis und für den Checkout wenig geeignet. Für Deine interne Prozess- und Registrierungsplanung sind die Begriffe wichtig, gegenüber Endkundinnen und -kunden empfiehlt sich aber eine Übersetzung in Alltagssprache, etwa "Preis inkl. aller Gebühren, keine Nachzahlung" für DDP oder ein expliziter Hinweis auf mögliche Zoll- und Steuerkosten bei Erhalt für DAP.

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