EU-Zollreform

Ab dem 1. März 2026 erhebt Frankreich mit der Taxe Petit Colis (TPC) eine neue Bearbeitungsgebühr auf postalische Sendungen unter 150 EUR. Erfahre, wie die Gebühr je nach Versandmodell abgewickelt wird, welche Auswirkungen das auf Deine Prozesse und Kosten hat und welche weiteren EU-Regelungen ab Juli 2026 geplant sind.
 |  17.03.2026  |  Lesedauer 3 Min
EU Zollreform
Inhaltsverzeichnis

Neue Bearbeitungsgebühr für Sendungen nach Frankreich: Das musst Du als Warenversender jetzt wissen

Ab dem 1. März 2026 tritt in Frankreich eine neue Regelung für importierte Kleinsendungen in Kraft, die alle Warenversender im Postkanal betrifft.  Wir informieren Dich über die wesentlichen Eckpunkte – und darüber, wie die Schweizerische Post International Dich dabei unterstützt. 

Die Taxe Petit Colis (TPC) – was ist das?

Frankreich führt ab dem 1. März 2026 eine Bearbeitungsgebühr – die sogenannte Taxe Petit Colis (TPC) – auf alle postalisch importierten Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 150 EUR ein. Die Gebühr beträgt 2,00 EUR (exk. Mwst.) und gilt pro deklarierten Warenartikel (Zolltarifnummer). Sie betrifft Sendungen nach Frankreich sowie in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique und La Réunion – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Geschäftskunden (B2B), Onlinehändler (B2C) oder Privatsendungen (C2C) handelt.

Wie wird die Gebühr erhoben – und von wem?

Die Abwicklung der TPC hängt vom jeweiligen Versandtyp ab. Die folgende Übersicht zeigt, wer die EUR 2.– Gebühr bezahlt.

Szenario

Wer bezahlt die EUR 2.– TPC?

IOSS (Import One Stop Shop)

Der Importeur (Versender) ist verpflichtet, die TPC zu deklarieren und zu bezahlen. Dafür ist eine Registrierung bei den französischen Steuerbehörden erforderlich – entweder direkt in Frankreich oder über einen Fiskalvertreter. Ist der Importeur bereits in Frankreich für IOSS registriert, wird die Gebühr zusammen mit der Mehrwertsteuer über das bestehende IOSS-Konto abgerechnet.

In einem anderen EU-Land als in Frankreich für das IOSS-Verfahren registierte Versender müssen sich den französischen Steuerbehörden zu erkennen geben.

PDDP (Postal Delivery Duties Paid)

Die TPC wird dem Versender im Rahmen der standardmässigen Rechnungsstellung über die Schweizerische Post weiterverrechnet. Für den Empfänger entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Zustellung. Diese Option empfiehlt sich für Nicht-IOSS-B2C-Versender als Alternative zur Empfängerkostenbelastung. Es sind keine steuerliche Registrierung oder eine Fiskalvertretung in Frankreich erforderlich, siehe weiter unten unter TPC deklarieren und bezahlen: So gehen IOSS-Versender vor.

DAP – Delivered At Place / Empfänger trägt Kosten (B2B, C2C, Nicht-IOSS-B2C)

Die TPC wird direkt beim Empfänger eingezogen – zuzüglich einer Inkassogebühr von EUR 8.– pro Sendung. Es ist keine Fiskalvertretung in Frankreich erforderlich. Bitte beachten Sie: Diese Option kann zu Zustellverzögerungen und einer reduzierten Kundenzufriedenheit führen.

Geschenksendungen: Privatsendungen mit einem Warenwert bis EUR 45.– sind von der TPC sowie von den künftigen Zollabgaben ausgenommen.

Weiterführende Links (Die Post CH AG übernimmt keine Verantwortung für die publizierten Inhalte):

Accueil impots.gouv.fr | impots.gouv.fr

Périmètre SI1 : point de situation sur nos principales activités (1/2)

Accueil | Formalités d'entreprises


Wichtiger Hinweis: Anforderungen an die Zolltarifnummer (HS-Code)

Für Sendungen nach Frankreich, Monaco, Guadeloupe, Martinique und Réunion genügt eine 6-stellige Zolltarifnummer (z.B. 401199). Für alle anderen französischen Überseegebiete und -departements sind mindestens 8 Stellen erforderlich. Achte darauf, dass Deine Zollanmeldungen vollständig und korrekt sind – die TPC gilt pro deklarierten Warenartikel (pro Zolltarifnummer), nicht pro Sendung.

Wichtiger Hinweis: Anforderungen an die Zolltarifnummer (HS-Code)

Für Sendungen nach Frankreich, Monaco, Guadeloupe, Martinique und Réunion genügt eine 6-stellige Zolltarifnummer (z.B. 401199). Für alle anderen französischen Überseegebiete und -departements sind mindestens 8 Stellen erforderlich. Achte darauf, dass Deine Zollanmeldungen vollständig und korrekt sind – die TPC gilt pro deklarierten Warenartikel (pro Zolltarifnummer), nicht pro Sendung.

TPC deklarieren und bezahlen: So gehen IOSS-Versender vor

Die TPC wird über das Formular Nr. 3310-A-SD (Zeile 4340) im Anhang der französischen Mehrwertsteuererklärung deklariert. Steuerpflichtige, die bereits eine Mehrwertsteuerpflicht im französischen Steuersystem haben, können die TPC elektronisch über ihr Geschäfts-Konto auf impots.gouv.fr oder über einen EDI-Partner deklarieren und zahlen.

Für Anbieter, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Frankreich für IOSS registriert sind und noch keine Beziehung zu den französischen Steuerbehörden haben, gilt folgendes Vorgehen:

  • Schritt 1: Registrierung über den „Guichet Unique des Formalités des Entreprises (GFE)“ auf der Website des INPI. Im Immatrikulationsantrag muss erwähnt werden, dass die Registrierung im Rahmen der Deklarationspflichten für Kleinsendungen erfolgt.

  • Schritt 2: Aktivierung des Geschäftsbereichs auf impots.gouv.fr.

  • Schritt 3: Anmeldung für die Dienste „Mehrwertsteuer deklarieren“ und „bezahlen“ (inkl. Anmeldename und übermitteltem Code).

Konsequenzen bei fehlerhafter Deklaration

Nicht korrekt deklarierte Sendungen oder eine unvollständige bzw. fehlende steuerliche Registrierung haben zur Folge, dass eine Sendung standardmässig auf den Empfänger als Importeur verzollt wird. Der Empfänger trägt dann sämtliche Einfuhrabgaben inklusive Mehrwertsteuer, TPC und Inkassogebühr. Die Erfüllung der Registrierungspflicht wird stichprobenweise kontrolliert; bei Fehlern sind nachträgliche Sanktionen möglich.

Weitere EU-Staaten haben eine Bearbeitungsgebühr auf Warensendungen mit einem Wert <150 EUR eingeführt:

  • Italien Gebühr von EUR 2.– pro Sendung (alle postalischen Warensendungen betroffen), die Gebühr wird beim Importeur (meist der Empfänger) einkassiert

  • Rumänien: Gebühr von RON 25.– (ca. EUR 5.–) auf Sendungen, die Handelswaren enthalten  

Ausblick: Was kommt ab Juli 2026?

Die regulatorischen Anforderungen werden sich weiter verschärfen: Ab Juli 2026 plant die Europäische Union, eine pauschale Zollabgabe von 3,00 EUR pro Warenartikel auf Kleinsendungen einzuführen. Onlinehändler, die regelmässig in EU-Länder versenden, sollten diese Entwicklung frühzeitig in ihre Kalkulation und Prozessplanung einbeziehen.

Wie unterstützt Dich die Schweizerische Post International?

Wir begleiten Dich durch diese regulatorischen Veränderungen – mit den passenden Versandlösungen für jeden Bedarf. Neben unseren postalischen Produkten stehen Dir mit Swiss Post GLS und URGENT / FedEx ergänzende Versandoptionen zur Verfügung, die nahezu alle Anforderungen im grenzüberschreitenden Versand abdecken. Und mit unserer Zusatzleistung PDDP (verfügbar nach Deutschland, Österreich, Frankreich und die USA) vereinfachen wir für Nicht-IOSS-B2C-Versender die Abwicklung der neuen Gebühren erheblich.

Hast Du Fragen zur neuen Taxe Petit Colis oder möchtest Du Deine Versandprozesse optimieren? Kontaktiere uns – wir beraten Dich gerne. 



Empfohlene Publikationen
Alle Artikel Anzeigen
Blog
11.12.2024 | 5 Min

Lokalisierung im Cross Border E-Commerce

Blog
11.12.2024 | 6 Min

Nachhaltiger Onlineshop – so gelingts!

Blog
11.12.2024 | 6 Min

Datenqualität im Cross Border E-Commerce: mit Daten die Logistik optimieren