EU-Zollreform

Ab 1. März 2026 gilt in Frankreich die Taxe Petit Colis (TPC) für postalische Kleinsendungen unter 150 EUR. In diesem Beitrag erfährst Du, wie die Gebühr je nach Versandtyp erhoben wird, was das für Deinen Checkout, Deine Prozesse und Deine Kostenkalkulation bedeutet und welche EU-Entwicklungen ab Juli 2026 für Dich relevant werden.
 |  25.02.2026  |  Lesedauer 3 Min
EU Zollreform
Inhaltsverzeichnis

Neue Bearbeitungsgebühr für Sendungen nach Frankreich: Das musst Du als Warenversender jetzt wissen

Ab dem 1. März 2026 tritt in Frankreich eine neue Regelung für importierte Kleinsendungen in Kraft, die alle Warenversender im Postkanal betrifft.  Wir informieren Dich über die wesentlichen Eckpunkte – und darüber, wie die Schweizerische Post International Dich dabei unterstützt. 

Die Taxe Petit Colis (TPC) – was ist das?

Frankreich führt ab dem 1. März 2026 eine Bearbeitungsgebühr – die sogenannte Taxe Petit Colis (TPC) – auf alle postalisch importierten Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 150 EUR ein. Die Gebühr beträgt 2,00 EUR (exk. Mwst.) und gilt pro deklarierten Warenartikel (Zolltarifnummer). Sie betrifft Sendungen nach Frankreich sowie in die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique und La Réunion – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Geschäftskunden (B2B), Onlinehändler (B2C) oder Privatsendungen (C2C) handelt.

Wie wird die Gebühr erhoben – und von wem?

Die Abwicklung der TPC hängt vom jeweiligen Versandtyp ab:

B2B, C2C und Nicht-IOSS-B2C: Die Gebühr wird direkt beim Empfänger eingezogen – zuzüglich einer Inkassogebühr von 8 EUR pro Sendung. In diesen Fällen ist keine Fiskalvertretung in Frankreich erforderlich.

Alternativ können Nicht-IOSS-B2C-Versender unsere Zusatzleistung PDDP (Paid Delivery with Duties and Taxes Paid) nutzen. Damit wird die Gebühr bereits beim Absender über die Schweizerische Post verrechnet – ein klarer Vorteil für die Kundenerfahrung und die Transparenz im Checkout-Prozess.

Im IOSS-Verfahren eingeführte B2C-Sendungen: Hier ist der Importeur verpflichtet, sich in Frankreich zu registrieren oder einen Fiskalvertreter zu benennen, um die TPC korrekt zu melden und abzuführen.

Geschenksendungen: Privatsendungen mit einem Warenwert bis 45 EUR sind von der TPC sowie von den künftigen Zollabgaben ausgenommen.


Gut zu wissen: Auch andere EU-Länder erheben Gebühren auf Kleinsendungen

Weitere EU-Staaten haben eine Bearbeitungsgebühr auf Warensendungen mit einem Wert <150 EUR eingeführt:

Italien: Gebühr von EUR 2 pro Sendung (alle postalischen Warensendungen betroffen), die Gebühr wird beim Importeur (meist der Empfänger) einkassiert

Rumänien: Gebühr von RON 25 (ca. EUR 5) auf Sendungen, die Handelswaren enthalten

Gut zu wissen: Auch andere EU-Länder erheben Gebühren auf Kleinsendungen

Weitere EU-Staaten haben eine Bearbeitungsgebühr auf Warensendungen mit einem Wert <150 EUR eingeführt:

Italien: Gebühr von EUR 2 pro Sendung (alle postalischen Warensendungen betroffen), die Gebühr wird beim Importeur (meist der Empfänger) einkassiert

Rumänien: Gebühr von RON 25 (ca. EUR 5) auf Sendungen, die Handelswaren enthalten

Weiterführende Links (Die Post CH AG übernimmt keine Verantwortung für die publizierten Inhalte):

Accueil impots.gouv.fr | impots.gouv.fr

Périmètre SI1 : point de situation sur nos principales activités (1/2)

Accueil | Formalités d'entreprises

Ausblick: Was kommt ab Juli 2026?

Die regulatorischen Anforderungen werden sich weiter verschärfen: Ab Juli 2026 plant die Europäische Union, eine pauschale Zollabgabe von 3,00 EUR pro Warenartikel auf Kleinsendungen einzuführen. Onlinehändler, die regelmässig in EU-Länder versenden, sollten diese Entwicklung frühzeitig in ihre Kalkulation und Prozessplanung einbeziehen.

Wie unterstützt Dich die Schweizerische Post International?

Wir begleiten Dich durch diese regulatorischen Veränderungen – mit den passenden Versandlösungen für jeden Bedarf. Neben unseren postalischen Produkten stehen Dir mit Swiss Post GLS und URGENT / FedEx ergänzende Versandoptionen zur Verfügung, die nahezu alle Anforderungen im grenzüberschreitenden Versand abdecken. Und mit unserer Zusatzleistung PDDP (verfügbar nach Deutschland, Österreich, Frankreich und die USA) vereinfachen wir für Nicht-IOSS-B2C-Versender die Abwicklung der neuen Gebühren erheblich.

Hast Du Fragen zur neuen Taxe Petit Colis oder möchtest Du Deine Versandprozesse optimieren? Kontaktiere uns – wir beraten Dich gerne. 



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