EU-Zollreform 2026 für Online-Händler

Seit dem 1. Juli 2026 fällt auf Warensendungen unter EUR 150 in die EU eine Zollabgabe von EUR 3 pro Artikel (je HS-Code) an. Per 1. November 2026 treten neue Pflichtangaben auf Artikelebene in Kraft, sowie die angekündigte zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Hier erfährst Du, wer die Abgabe trägt, was das für Deine Checkout-Kalkulation und Deine Kundenkommunikation bedeutet – und was Du jetzt tun kannst.
David Mäder - Product Manager  |  02.10.2026  |  Lesedauer 3 Min
EU Zollreform Newsletter 1

Inhaltsverzeichnis

Neu ab dem 1. November 2026

  • Deutschland: PDDP wird für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht (bisher nur bei IOSS-Registrierung). Erfassung nur noch über die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)».
  • EU-weit: Für alle B2C-Sendungen sind neu Produktangaben (Product Identifier) pro Artikel Pflicht (M-PID, NS-PID, ggf. S-PID) – unabhängig vom Warenwert. Ohne diese Angaben wird die Sendung retourniert. Mehr dazu im Abschnitt «Neue Pflichtangaben auf Artikelebene».
  • Handling Fee: Bei der Einfuhr von B2C-Sendungen in die EU wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Artikelzeile anfallen.

Was sich für Deinen Shop ändert

Drei Auswirkungen im Überblick

Checkout-Kalkulation: Pro Bestellung können je nach Anzahl unterschiedlicher Artikel zusätzliche Abgaben anfallen, die Deine Preis- und Versandkalkulation beeinflussen.

Kundenkommunikation: Werden die Abgaben bei den Empfänger:innen eingezogen (DAP), sollten Deine Kundinnen und Kunden das vorab wissen – sonst drohen Überraschungen bei der Zustellung und negative Erlebnisse.

Marge: Je nach Sortiment und Anzahl Artikelzeilen pro Bestellung wirkt sich die Abgabe unterschiedlich stark auf Deine Marge aus. Eine frühe Kalkulation lohnt sich.


Wer zahlt anhand von zwei Fällen erklärt

Im B2C-Versand entscheiden IOSS-Status und Zielland

Für Sendungen an Endkundinnen und -kunden mit einem Warenwert bis EUR 150 sind zwei Fälle relevant: Entweder zahlen Deine Kundinnen und Kunden bei der Zustellung (DAP) oder Du trägst die Abgabe und erhältst von uns eine nachträgliche Rechnung (PDDP). Welcher Fall gilt, zeigt die folgende Übersicht.

Deine Situation (B2C, <= EUR 150)

Wer zahlt

Was zu tun

IOSS-registriert, Zielländer BE, DK, DE, FI, FR, LU, AT, PT, SE

Ab 01.11.2026 gilt für Deutschland: PDDP ist für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht, auch ohne IOSS-Registrierung.

PDDP – Du (via Post)

Rechnungsbeziehung und Datenerfassung in «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» sicherstellen.

Ohne IOSS, restliche EU-Länder

DAP – Empfänger:in

Endkunden über mögliche Mehrkosten informieren (Vorlagen, Abschnitt 6).

 


Auswirkung auf Checkout & Preiskalkulation

Ein Rechenbeispiel

Die Abgabe fällt je deklarierter Artikelzeile (HS-Code) an – nicht pro Stück. Mehrere Stück desselben Artikels zählen als eine Artikelzeile. Ab dem 1. November 2026 kommt zusätzlich eine Gebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Sendung hinzu. Die folgenden Beispiele zeigen die Grössenordnung:

Bestellbeispiel

Artikelzeilen (HS-Codes)

Abgabe ab 01.07.2026

ab 01.11. zusätzlich

Einzelartikel

1

EUR 3

Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben)

Gemischte Bestellung

3 unterschiedliche HS-Codes

EUR 9

Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben)

Grössere Bestellung

5 unterschiedliche HS-Codes

EUR 15

Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben)

Hinweis: Beispielwerte zur Veranschaulichung; massgeblich sind die finalen EU-Ausführungsbestimmungen sowie die individuellen Umsetzungen pro Land.


Neue Pflichtangaben auf Artikelebene

Ab 01.11.2026 sind für alle B2C-Sendungen in die EU zusätzliche Angaben pro Artikel Pflicht – unabhängig vom Warenwert oder Versandart. Fehlt eine Pflichtangabe, wird die Sendung retourniert.

Feld

Beispielwert

Pflichtstatus

Herkunft des Werts

Merchant Product Identifier (M-PID)

Eigene Artikelnummer des verkaufenden Onlinehändlers für den konkreten Artikel

Pflicht

Shopsystem, ERP oder Warenwirtschaft des Händler

Non-Standardised Manufacturer Product Identifier (NS-PID)

Herstellerspezifische, nicht standardisierte Produkt- oder Modellnummer

Pflicht

Produkt, Verpackung, Rechnung, Hersteller- oder Lieferantendaten

Standardised Manufacturer Product Identifier (S-PID)

Standardisierter Produktidentifikator, z. B. GTIN/EAN, ISBN oder UPC

Pflicht, falls vorhanden

Barcode auf Originalverpackung, Hersteller-, Lieferanten- oder Produktstammdaten

 

Beispiel: Ein Onlinehändler versendet ein refurbished iPhone 8 (64 GB, Schwarz) als B2C-Sendung mit einem Warenwert von EUR 149 nach Deutschland.

Feld

Beispielwert

M-PID

REF-IP8-64-BLK-001

NS-PID

MQ6G2ZD/A

S-PID

MQ6G2ZD/A

 

M-PID und NS-PID werden durch den Händler bzw. Hersteller selbst festgelegt. Eine Registrierung bei einer offiziellen Stelle ist dafür nicht erforderlich. Es gibt derzeit auch keine vorgeschriebene Struktur. Wichtig ist lediglich, dass die Identifikatoren pro Artikel eindeutig und im eigenen System nachvollziehbar verwendet werden.

Die Angaben können ab 01.11.2026 in den Geschäftskunden-Onlinediensten «Begleitpapiere Kleinwaren International» und «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» sowie im Privatkunden-Onlinedienst «Frachtbrief erstellen (Barzahlung)» erfasst werden. Bei Webstamp ist dies ab Ende November 2026 möglich.

Für IOSS-Sendungen über Händlerplattformen wie Amazon Marketplace oder Etsy kann ab dem 1. Januar 2027 die zusätzlich erforderliche IOSS Right to Use Reference erfasst werden. Sie bestätigt, dass die Berechtigung der Nutzung der angegebenen IOSS-Nummer vorliegt. Diese Referenz erhalten Sie vom Inhaber der IOSS-Nummer.


IOSS vs. Non-IOSS – und PDDP-Onboarding

Was Deine Ausgangslage für Dich bedeutet

Ob Du im IOSS-Verfahren registriert bist, bestimmt, wie die Abgabe eingezogen wird und welches Erlebnis Deine Kundinnen und Kunden beim Empfang der Sendung haben.

Aspekt

IOSS-registriert

Ohne IOSS (Non-IOSS)

Inkasso

PDDP – nachträgliche Rechnung der Post an Dich

DAP bei den Empfänger:innen

Erlebnis Deiner Kunden

Keine Überraschung beim Empfang der Sendung

Empfänger:in zahlt beim Empfang der Sendung

Unsere Empfehlung

PDDP-Voraussetzungen sicherstellen

Endkundinnen und -kunden informieren oder IOSS bzw. Alternativweg prüfen

So wirst Du PDDP-bereit

Für PDDP benötigst Du eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG sowie die Erfassung der Sendungs- und Zolldaten in «Begleitpapiere Kleinwaren International» (eingeloggt) oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)». Wähle beim Feld «Kostenübernahme PDDP» jeweils «ja, ich übernehme die Kosten» an. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir das Inkasso und stellen Dir die Abgaben nachträglich in Rechnung. Wir unterstützen Dich beim Onboarding.


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