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EU-Zollreform 2026 für Online-Händler
Inhaltsverzeichnis
Neu ab dem 1. November 2026
- Deutschland: PDDP wird für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht (bisher nur bei IOSS-Registrierung). Erfassung nur noch über die Onlinedienste «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)».
- EU-weit: Für alle B2C-Sendungen sind neu Produktangaben (Product Identifier) pro Artikel Pflicht (M-PID, NS-PID, ggf. S-PID) – unabhängig vom Warenwert. Ohne diese Angaben wird die Sendung retourniert. Mehr dazu im Abschnitt «Neue Pflichtangaben auf Artikelebene».
- Handling Fee: Bei der Einfuhr von B2C-Sendungen in die EU wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Artikelzeile anfallen.
Was sich für Deinen Shop ändert
Drei Auswirkungen im Überblick
Checkout-Kalkulation: Pro Bestellung können je nach Anzahl unterschiedlicher Artikel zusätzliche Abgaben anfallen, die Deine Preis- und Versandkalkulation beeinflussen.
Kundenkommunikation: Werden die Abgaben bei den Empfänger:innen eingezogen (DAP), sollten Deine Kundinnen und Kunden das vorab wissen – sonst drohen Überraschungen bei der Zustellung und negative Erlebnisse.
Marge: Je nach Sortiment und Anzahl Artikelzeilen pro Bestellung wirkt sich die Abgabe unterschiedlich stark auf Deine Marge aus. Eine frühe Kalkulation lohnt sich.
Wer zahlt anhand von zwei Fällen erklärt
Im B2C-Versand entscheiden IOSS-Status und Zielland
Für Sendungen an Endkundinnen und -kunden mit einem Warenwert bis EUR 150 sind zwei Fälle relevant: Entweder zahlen Deine Kundinnen und Kunden bei der Zustellung (DAP) oder Du trägst die Abgabe und erhältst von uns eine nachträgliche Rechnung (PDDP). Welcher Fall gilt, zeigt die folgende Übersicht.
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Deine Situation (B2C, <= EUR 150) |
Wer zahlt |
Was zu tun |
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IOSS-registriert, Zielländer BE, DK, DE, FI, FR, LU, AT, PT, SE Ab 01.11.2026 gilt für Deutschland: PDDP ist für alle B2C-Sendungen bis EUR 150 Pflicht, auch ohne IOSS-Registrierung. |
PDDP – Du (via Post) |
Rechnungsbeziehung und Datenerfassung in «Begleitpapiere Kleinwaren International» oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» sicherstellen. |
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Ohne IOSS, restliche EU-Länder |
DAP – Empfänger:in |
Endkunden über mögliche Mehrkosten informieren (Vorlagen, Abschnitt 6). |
Auswirkung auf Checkout & Preiskalkulation
Ein Rechenbeispiel
Die Abgabe fällt je deklarierter Artikelzeile (HS-Code) an – nicht pro Stück. Mehrere Stück desselben Artikels zählen als eine Artikelzeile. Ab dem 1. November 2026 kommt zusätzlich eine Gebühr von voraussichtlich EUR 2 pro Sendung hinzu. Die folgenden Beispiele zeigen die Grössenordnung:
|
Bestellbeispiel |
Artikelzeilen (HS-Codes) |
Abgabe ab 01.07.2026 |
ab 01.11. zusätzlich |
|
Einzelartikel |
1 |
EUR 3 |
Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben) |
|
Gemischte Bestellung |
3 unterschiedliche HS-Codes |
EUR 9 |
Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben) |
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Grössere Bestellung |
5 unterschiedliche HS-Codes |
EUR 15 |
Voraussichtlich EUR 2 zusätzlich pro Artikelzeile (plus neue Pflichtangaben) |
Hinweis: Beispielwerte zur Veranschaulichung; massgeblich sind die finalen EU-Ausführungsbestimmungen sowie die individuellen Umsetzungen pro Land.
Neue Pflichtangaben auf Artikelebene
Ab 01.11.2026 sind für alle B2C-Sendungen in die EU zusätzliche Angaben pro Artikel Pflicht – unabhängig vom Warenwert oder Versandart. Fehlt eine Pflichtangabe, wird die Sendung retourniert.
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Feld |
Beispielwert |
Pflichtstatus |
Herkunft des Werts |
|
Merchant Product Identifier (M-PID) |
Eigene Artikelnummer des verkaufenden Onlinehändlers für den konkreten Artikel |
Pflicht |
Shopsystem, ERP oder Warenwirtschaft des Händler |
|
Non-Standardised Manufacturer Product Identifier (NS-PID) |
Herstellerspezifische, nicht standardisierte Produkt- oder Modellnummer |
Pflicht |
Produkt, Verpackung, Rechnung, Hersteller- oder Lieferantendaten |
|
Standardised Manufacturer Product Identifier (S-PID) |
Standardisierter Produktidentifikator, z. B. GTIN/EAN, ISBN oder UPC |
Pflicht, falls vorhanden |
Barcode auf Originalverpackung, Hersteller-, Lieferanten- oder Produktstammdaten |
Beispiel: Ein Onlinehändler versendet ein refurbished iPhone 8 (64 GB, Schwarz) als B2C-Sendung mit einem Warenwert von EUR 149 nach Deutschland.
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Feld |
Beispielwert |
|
M-PID |
REF-IP8-64-BLK-001 |
|
NS-PID |
MQ6G2ZD/A |
|
S-PID |
MQ6G2ZD/A |
M-PID und NS-PID werden durch den Händler bzw. Hersteller selbst festgelegt. Eine Registrierung bei einer offiziellen Stelle ist dafür nicht erforderlich. Es gibt derzeit auch keine vorgeschriebene Struktur. Wichtig ist lediglich, dass die Identifikatoren pro Artikel eindeutig und im eigenen System nachvollziehbar verwendet werden.
Die Angaben können ab 01.11.2026 in den Geschäftskunden-Onlinediensten «Begleitpapiere Kleinwaren International» und «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)» sowie im Privatkunden-Onlinedienst «Frachtbrief erstellen (Barzahlung)» erfasst werden. Bei Webstamp ist dies ab Ende November 2026 möglich.
Für IOSS-Sendungen über Händlerplattformen wie Amazon Marketplace oder Etsy kann ab dem 1. Januar 2027 die zusätzlich erforderliche IOSS Right to Use Reference erfasst werden. Sie bestätigt, dass die Berechtigung der Nutzung der angegebenen IOSS-Nummer vorliegt. Diese Referenz erhalten Sie vom Inhaber der IOSS-Nummer.
IOSS vs. Non-IOSS – und PDDP-Onboarding
Was Deine Ausgangslage für Dich bedeutet
Ob Du im IOSS-Verfahren registriert bist, bestimmt, wie die Abgabe eingezogen wird und welches Erlebnis Deine Kundinnen und Kunden beim Empfang der Sendung haben.
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Aspekt |
IOSS-registriert |
Ohne IOSS (Non-IOSS) |
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Inkasso |
PDDP – nachträgliche Rechnung der Post an Dich |
DAP bei den Empfänger:innen |
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Erlebnis Deiner Kunden |
Keine Überraschung beim Empfang der Sendung |
Empfänger:in zahlt beim Empfang der Sendung |
|
Unsere Empfehlung |
PDDP-Voraussetzungen sicherstellen |
Endkundinnen und -kunden informieren oder IOSS bzw. Alternativweg prüfen |
So wirst Du PDDP-bereit
Für PDDP benötigst Du eine Rechnungsbeziehung zur Post CH AG sowie die Erfassung der Sendungs- und Zolldaten in «Begleitpapiere Kleinwaren International» (eingeloggt) oder «Frachtbrief erstellen (gegen Rechnung)». Wähle beim Feld «Kostenübernahme PDDP» jeweils «ja, ich übernehme die Kosten» an. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir das Inkasso und stellen Dir die Abgaben nachträglich in Rechnung. Wir unterstützen Dich beim Onboarding.
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