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Länderreport
Brexit: Welche Auswirkungen hat der Austritt aus der EU auf den E-Commerce?
Was hat sich seit letztem Herbst in Bezug auf den Brexit und E-Commerce getan?
Im Herbst letzten Jahre war noch nicht klar, ob das Vereinigte Königreich die EU in Form eines Hard Brexit verlässt oder ob auf den letzten Drücker doch noch eine Einigung erzielt werden kann in der Form eines Abkommens, das die gemeinsamen Beziehungen auch nach dem Brexit regelt. Nach monatelangen Verhandlungen und mehreren versäumten Fristen haben sich die Parteien dann doch am 24.12. in letzter Minute auf ein Abkommen einigen können.
Danach ging alles sehr schnell aufseiten der Inselbewohner, das britische Parlament winkte das Ratifizierungsgesetz kurz vor Jahreswechsel innerhalb weniger Stunden durch und auch die Queen stimmte dem Gesetz zu. Das Vertragswerk wurde pünktlich zu Silvester offiziell im Gesetzesblatt der EU veröffentlicht und damit war der Hard Brexit, ein No-Deal, Geschichte.
Wie tangiert der Brexit den Cross Border E-Commerce?
Das verhandelte Abkommen regelt die Handelsbeziehungen zwischen der EU und UK. Das Austrittsabkommen ist jedoch nicht tangiert, vielmehr geht es um die Handels- und Partnerschaftsabkommen. Und bei den Handelsabkommen, also den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, für den Warenverkehr schwerpunktmässig um Themen der Umsatzsteuer und des Zollrechtes.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass im Warenhandel auch künftig – für bestimmte Waren- keine Zölle und Mengenbeschränkungen gelten. Gleichzeitig bleibt UK aber aus Sicht der EU ein Drittland.
Hier die wesentlichen Aspekte des Abkommens für den Warenverkehr:
Umsatzsteuerliche Auswirkungen
Das ratifizierte Abkommen lässt die Regelungen des Austrittsabkommens mit Blick auf die Umsatzsteuer unberührt. Das Vereinigte Königreich ist für die EU Mitgliedschaften steuerrechtlich ein Drittland.
Zollrechtliche Auswirkungen
Auch mit dem Freihandelsabkommen bleiben die Zollgrenzen zwischen der EU und UK bestehen. Das heisst, die Waren müssen beim Grenzübertritt zollrechtlich abgefertigt werden, es sind Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen abzugeben und der Warenverkehr wird kontrolliert.
Hingegen sieht das Handelsabkommen vor, dass Einfuhrzölle für Waren, die die Ursprungsregeln erfüllen, keine Einfuhrzölle anfallen sollen.
Somit sind Waren mit präferenziellem Ursprung in der EU in UK bei der Einfuhr zollbefreit und umgekehrt auch. Hierbei ist aber die entsprechende Definition des Warenursprungs genau zu prüfen, einzuhalten und nachzuweisen. Fehlverhalten kann geahndet werden mit Bussgeldern oder einem Strafverfahren. Dies bedeutet für die Unternehmen, dass sie bei Inanspruchnahme des Präferenzrechtes, dies genau kennen müssen und den Aufwand gegen die Ersparnis abwägen.
Neue E-Commerce Bestimmungen verlangen elektronische Abwicklung
Im letzten Herbst haben wir bereits darüber berichtet, wie der Brexit und die damit verbundenen Änderungen im britischen und internationalen Recht sich auch auf die Postdienstleistungen auswirken.
Hier nochmals eine Zusammenfassung, wie die britische Post und andere Zustelldienstleister, Cross-Border-Päckchen in Zukunft abfertigen:
Zusätzlich zu den steuerlichen Versandanforderungen bei E-Commerce-Sendungen nach Grossbritannien haben sich die Sicherheitsanforderungen ab 2021 verschärft.
- Neu müssen Päckchen und Pakete elektronisch abgewickelt werden.
- Neu müssen die Zolldaten im Voraus elektronisch übermittelt werden.
Dies stellte eine der grössten bisherigen Änderungen im internationalen Handel dar, nicht nur für die britische Post, sondern für alle Zustelldienstleister im grenzüberschreitenden Verkehr.
Die Brexit-Änderungen für den internationalen Onlinehandel im Überblick
Hier nochmals eine Übersicht, was ein Onlinehändler seit dem 01.01.2021 beachten muss, um weiterhin seine Kunden im Vereinigten Königreich zu bedienen:
- Bei den Low-Value-Sendungen (also solchen mit einem geringen Warenwert, bisher unter £ 15.–) ist die bisherige Mehrwertsteuer-Befreiung weggefallen.
- Für Handelswaren im Wert von £ 0.– bis £ 135.– gilt ein neues Mehrwertsteuersystem. Neu ist der Verkäufer oder die Verkaufsplattform für die Begleichung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Die anfallende Mehrwertsteuer muss direkt an das HMRC (Her Majesty’s Revenue and Customs), also an die Regierungsbehörde resp. die britische Steuerbehörde bezahlt werden.
- Für Sendungen mit einem Warenwert über 135£ fallen Zollabgaben und die MwSt an. Diese zoll- und steuerrechtlichen Abgaben müssen vom Besteller bei Empfang der Sendung entrichtet werden, sofern sie vom Absender nicht bereits übernommen wurden (DDU = Delivered Duty Upaid oder DAP = Delivered at place genannt). Ebenfalls fällt eine Handling-Gebühr an.
- Die Wertgrenze von £39.- für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen bleibt unverändert.
- Der grüne Zollzettel oder Frachtbrief – das postalische CN22/23-Etikett – bleibt bestehen resp. kommt neu für die Versender aus der Europäischen Union mit Warenversänden in das Vereinigte Königreich zum Tragen.
Wie sieht das E-Commerce Versandvolumen nach Grossbritannien nun effektiv aus?
Vor dem Brexit stammten ca. 69% der Pakete in Grossbritannien aus Online-Einkäufen im Inland; 8,6% der Pakete stammten aus EU Ländern und ca. 9% aus weiteren nicht EU Ländern. In der ersten Jahreshälfte des 2021, nach dem Brexit-Deal, ist die Zahl der inländischen Einkäufe um 30 % gestiegen. Die Warensendungen aus der EU erlitten hingegen einen Rückgang von ca. 55 % und jene aus Nicht-EU Ländern sanken um ca. 35%. Dieser Trend, lokal einzukaufen, wurde bereits im 2020 durch die Corona-Pandemie forciert, erhielt jedoch wie die Entwicklung zeigt, einen weiteren Schub aufgrund des Brexits.
Der Versand nach Grossbritannien sowie aus Grossbritannien in die EU ist komplexer geworden. Trotz Freihandelsabkommen ist der Handel zwischen der EU und Grossbritannien noch von zahlreichen Problemen begleitet und es braucht Zeit, bis sich die Beteiligten mit den neuen Regeln auskennen und diese effektiv angewendet werden können. Strengere Kontrolle, neue Zollprozesse im Im- und Export, zusätzliche Dokumente führen gerade an der Grenze beim Warenversand zu Verzögerungen, weil teilweise Unklarheit darüber herrscht, welche Papiere nun beim Versand benötigt werden.
Zudem sind die zwingend notwendige Implementierung des neuen Mehrwertsteuersystems für Warensendungen bis 135£ für den Import nach UK sowie das neu zu organisierende Retourenmanagement weitere Stolpersteine.
Für Onlinehändler, die bisher ihre Pakete nach Grossbritannien verschickt oder Waren von dort importiert haben, hat sich durch den Brexit einiges verändert. Es wird sicherlich noch etwas dauern, bis sich der Handel zwischen Grossbritannien und der EU wieder eingespielt hat.
Was bereits gesagt werden kann ist, dass der Versand nach UK und von UK in die EU eingebrochen ist. Gerade von Händlern mit den sogenannten low Value Gütern, die sich neu in UK registrieren müssen und die MwSt. abführen müssen, wird dieser Aufwand gescheut, wie auch die elektronische Erfassung aller Daten. Wir erinnern uns, bis 135£ ist der Verkäufer der Ware verpflichtet, sich in UK zu registrieren und die MwSt. an das HMRC abzuführen.
Aber auch britische Konsumenten, die im Ausland einkaufen, müssen neu mit zusätzlichen Kosten rechnen, Verzollungsgebühren oder auch die MwSt. für Warensendungen über 15£ Warenwert. Ebenso verlängern sich die Zustellzeiten durch die Zollabfertigungen, Prüfungen etc. für sie.
Grossbritannien birgt grosses Wachstumspotenzial im E-Commerce - Wie geht es weiter?
Nach wie vor bleibt der britische E-Commerce Markt der grösste in Europa, noch vor Deutschland. Rund die Hälfte der britischen Onlinehändler kaufen grenzüberschreitend ein, der Grossteil der Sendungen kommt aus den USA oder auch China aber immerhin 9% der versandten Produkte stammen aus Deutschland. Durchschnittlich gibt ein britischer Onlinekäufer hierbei 1'780 EUR aus.
Es wird prognostiziert, dass britische Verbraucher, die Waren von ausländischen Einzelhändlern kaufen, im Jahr 2021 um 7,3% sinken werden.
Aus Kreisen der britischen Post ist zu vernehmen, dass das neue MwSt-System einfach anzuwenden sei und auch keine Änderungen zeitnah zu erwarten seien.
Aber auch sie sehen, dass die Volumen durch den Brexit und das neue Steuerregiment tangiert wurden und gerade die low value Sendungen reduziert sind. Ebenso der Aufwand aufgrund der Datenanforderungen hat sich negativ ausgewirkt und zu Kunden- und Volumenverlusten geführt.
Eine einfache Lösung für den E-Commerce muss her!
Wer an dem Wachstumsmarkt Grossbritannien als EU Händler oder Schweizer Onlinehändler partizipieren möchte oder auch die britische Kundschaft nicht verärgern oder verlieren möchte, muss sich diesen neuen Gegebenheiten stellen. Es gibt verschiedene Lösungen – die für Dich passende ist auch dabei!
Verschickst Du hauptsächlich Pakete mit einem Warenwert unter £ 135.–? Dann ist die neue Lösung für Sendungen bis zu diesem Warenwert attraktiv. Denn sie erlaubt Dir, Deine britischen Kundinnen und Kunden neu oder wie gewohnt zuvorkommend zu beliefern.
Wie können sich Schweizer Onlinehändlerinnen und -händler konkret diese vereinfachte Verzollungs- und Mehrwertsteuer-Lösung nutzen?
Für Sendungen bis zu £ 135.– kann sich der Onlineshop selbst oder seine Selling-Plattform in Grossbritannien registrieren und eine britische EORI-Nummer beantragen. Danach können die Sendungen per normaler Post und mit entsprechenden elektronischen ITMATT/EAD- Daten zur Sendung, dem Empfänger verschickt werden.
Eine Zolldeklaration (CN22) auf dem Harmonized Label bleibt allerdings weiterhin notwendig. Die Sendungen werden von der Schweizerischen Post nach Grossbritannien transportiert, passieren dort den Zoll und dieser führt den Abgleich zwischen dem Absender und einer vorhandenen EORI-Nummer durch. Sendungen bis £ 135.– von Absendern mit einer britischen EORI-Nummer passieren den Zoll abgabenfrei und werden direkt der Zustellung übergeben.
Der Versandhändler oder die Plattform rapportieren monatlich oder quartalsweise die entsprechenden Mehrwertsteuer-Abgaben an das HMRC und bezahlen diese direkt. Der Empfänger, die Empfängerin erhält die Sendung ohne Laufzeitverzögerung oder zusätzlichen Gebühren. So steigerst Du das Einkaufserlebnis und die Zufriedenheit Deiner Kundinnen und Kunden!
Einschränkungen der vereinfachten Zoll- und Mehrwertsteuer-Lösung für den Onlinehandel
Diese Lösung gilt nur für Sendungen bis zu einem Maximalwert von £ 135.–. Aber Achtung: Sie gilt nicht für Pakete, die verbrauchsteuerpflichtige Produkte enthalten!
Solche Produkte sind beispielsweise Tabak, Zigaretten und Alkohol. Solche Sendungen werden unabhängig von ihrem Wert der Verbrauchssteuer unterzogen. Die Zollkontrollen stellen die entsprechende Rechnung dem Empfänger, der Empfängerin.
Nächste Schritte für Deinen E-Commerce Betrieb?
Wir unterstützen Dich dabei und helfen Dir mit weiteren Informationen zum Registrierungsprozess, den ITMATT/EAD-Daten und natürlich mit weiteren wertvollen Tipps und Tricks.
Vor einem Jahr haben wir auf die aktuelle BREXIT –Situation geschaut, vieles war unklar, und immer wieder die Frage, kommt der Brexit, wird es ein harter Brexit und was bedeutet dies?