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Nachverfolgung
Asendia

Retourenmanagement im E-Commerce

Hier die besten Tipps und Tricks, um viel Zeit und Geld zu sparen beim Retourenmanagement im Online-Handel.

Inhalt
Abhilfe mit der Post
Rücksende-Label
Überblick
Steigere Marge und Umsatz
Unzustellbare Sendungen
Vorteile

Die Post schafft Abhilfe

«Meine bestellte Ware gratis zurücksenden, wenn sie mir nicht passt? Das ist doch selbstverständlich!» Könnte das aus dem Mund einer Deiner E-Kundinnen und -Kunden kommen? Ganz so einfach ist die Angelegenheit dann leider doch nicht. Denn bei Retouren von Sendungen aus dem Ausland gibt es gleich mehrere Herausforderungen:

Da wäre zuerst einmal der Standortnachteil Schweiz für das Retourenmanagement eines Online-Shops. Im Vergleich mit ausländischen Händlern sind für Dich die Verzollungsbedingungen komplett anders. Es entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Einzelne Sendungen in die Schweiz zu retournieren, ist so meistens mit hohen Kosten verbunden. Dazu kommt, dass Kundinnen und Kunden Gratis-Rücksendungen heute voraussetzen: Innerhalb der EU ist dies bereits State of the Art – teilweise gar gesetzlich vorgeschrieben.

All diese Herausforderungen bedeuten in der Konsequenz, dass es für Deine Kundschaft viel mühsamer ist, Sendungen zurückzuschicken als bei anderen – ausländischen – Konkurrenten. Das kann zu Reklamationen, im schlimmsten Fall gar zum Verlust des Kunden oder der Kundin führen. Willst Du dies verhindern und Du möchtest dennoch gratis Rücksendungen anbieten, musst Du mit weniger Umsatz und geringerer Marge leben.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die negativen Folgen von Retourenkosten für Händler abzuwenden. Die Schweizerische Post bietet Kundinnen und Kunden nämlich in 22 verschiedenen EU-Ländern an, ihre Retouren gleich dort aufzugeben. Alle Sendungen, die zurück in die Schweiz müssen, werden an diesen Standorten gesammelt und gemeinsam kommissioniert und verschickt. Dies spart bei Transport und Verzollung enorme Kosten! Insgesamt betreibt die Post innerhalb der EU ganze 17’000 Aufgabestellen.

Willst Du Dein Sparpotenzial entdecken? Mit unserem Optimizer kannst Du das  ganz einfach berechnen.

Mit dem Optimizer unverbindlich  Dein Logistik-Setup analysieren und optimieren!

Elektronisches Rücksende-Label

Damit Deine Kundinnen und Kunden ihre Sendungen an einer unserer Aufgabestellen abgeben können, brauchen sie von Dir ein Rücksende-Label. 

Das geht ganz easy, Du hast drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Elektronisches Rücksende-Label erstellen und als Link per E-Mail verschicken.
  • Elektronisches Rücksende-Label erstellen und als PDF per E-Mail verschicken.
  • Physische Rücksende-Etikette ausdrucken und als Dokument verschicken.

Deine Kundinnen und Kunden geben ihre Sendung dann an einem sogenannten GLS-Parcel-Shop auf. Wichtig: Die Rücksendung ist für Deine Kundschaft damit kostenlos!

Optimaler Überblick über alle Retouren

Geben Deine Kundinnen und Kunden ihre Retouren an einem solchen GLS-Parcel-Shop ab, werden diese in Deutschland gesammelt und im Umkarton zurückgeschickt. Einfach, rasch und günstig! 

  • Profi-Tipp:

    Dieses Angebot ist ideal für alle B2C-Kundinnen und -Kunden, die einen erwarteten Anteil an Retouren über 5 Prozent haben. So lässt sich auch eine grosse Menge an Rücksendungen von Kundenseite stemmen.

    Natürlich wirst Du jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten, wann wie viele Retouren an welchem Standort abgegeben wurden. Die Sendungen werden dann zu Deinem individuellen Wunschzeitpunkt zurück in die Schweiz geschickt.

 

Steigere Marge und Umsatz

Unser Rücksendungsangebot aus EU-Ländern spart Dir nicht nur Nerven und Zeit, sondern hilft Dir auch, Deine Margen und Umsätze zu steigern. Dies gelingt in erster Linie durch Kontrolle. Kundinnen und Kunden können ihre Produkte nicht einfach nach Belieben zurückschicken. Du entscheidest, wann eine Rücksendung gerechtfertigt ist, und stellst ein entsprechendes Rücksende-Label aus.

Damit halten sich die Kosten in Grenzen – und sie sind natürlich jederzeit auch transparent: Es werden selbstverständlich nur die effektiv aufgegebenen Rücksendungen verrechnet!

Alle weiteren Informationen zu unseren GLS-Parcel-Shops findest Du kompakt zusammengefasst auf unserem Factsheet «Shop Return Service».

Unzustellbare Sendungen

Was passiert mit unzustellbaren Paketen? Diese werden dem Kundendienst Swiss Post GLS gemeldet, der die Exportkundschaft informiert. Der Entscheid über den weiteren Verlauf wird anschliessend dem Land mitgeteilt, in dem sich das Paket befindet. Die Pakete werden danach

  • nochmals zugestellt,
  • retourniert 
  • oder auch vernichtet. 

Die Vorteile unserer GLS Parcel Shops auf einen Blick:

  • Attraktive Preise für Transport und Verzollung dank Sammeltransport im Umkarton.
  • Vollständige Kontrolle über alle Retouren.
  • Du bist auf Wunsch jederzeit über unzustellbare Sendungen informiert.

 

Lass uns in einem gemeinsamen Gespräch Deine optimale Versandlösung finden

Inhalt

12 Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht Patientinnen und Patienten sowie allen dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen, medizinische Daten zeit- und ortsunabhängig einzusehen. So erhalten diese rasch Zugriff auf wichtige Informationen, wie Medikationslisten, den Spital-Austrittsbericht, Angaben zu Allergien usw., und die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie steigt.

Mit dem elektronischen Patientendossier sind Patientendaten zeit- und ortsunabhängig einsehbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Zugriffsrechte auf die persönlichen medizinischen Dokumente erhält. Nur im medizinischen Notfall und unter strengen Auflagen kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, um die Behandlungssicherheit von Notfallpatienten zu gewährleisten.

Thema Zwei

Für Sie als Gesundheitsfachperson

  • Sie erhalten Einsicht in behandlungsrelevante Informationen, wie z. B. den Austrittsbericht des Spitals, Laborwerte, Impfungen und die aktuelle Medikation Ihrer Patientinnen bzw. Patienten, und können dadurch die Qualität Ihrer Arbeit weiter erhöhen, Behandlungsprozesse verbessern oder spezifischer auf die Patientenbedürfnisse eingehen.
  • Dokumente und Daten zu den Patientinnen und Patienten können direkt im eigenen Informationssystem oder via Webportal abgerufen werden.
  • Sie können jederzeit und ohne Zugriffsrechte Dokumente im Patientendossier speichern (die Leseberechtigung erteilen jedoch die Patientinnen und Patienten).
  • Im medizinischen Notfall können Sie auch ohne explizite Zugriffsrechte Dokumente einsehen und gewährleisten so die Patientensicherheit.

Für Sie als Patientin oder Patient

  • Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten.
  • Sie können eigene für Ihre Gesundheit wichtige Dokumente (z. B. Patientenverfügung oder selbst gemessene Daten) in Ihrem Patientendossier ablegen.
  • Sie entscheiden, wer Einsicht in Ihr Patientendossier erhält, und behalten jederzeit den Überblick über die Zugriffe.
  • In einem medizinischen Notfall ist der Zugriff auf alle wichtigen Dokumente möglich.
    Ihre Sicherheit steigt, da alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen auf die stets aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen.

Weiterführende Informationen für Patientinnen und Patienten

Thema Eins

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Mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten eröffnet ein Mitglied der sogenannten Stammgemeinschaft (Liste der Gemeinschaften ab Mitte 2018 unter www.patientendossier.ch) das Patientendossier. Die angeschlossenen Ärzte, Spitäler, Pflegedienste, Apotheken usw. speichern dann für die Behandlung relevante Dokumente im Patientendossier ab. Dabei entscheidet die Patientin bzw. der Patient, wer welche Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten erhält.

Löst ein Leistungserbringer eine Dokumentenabfrage aus, sucht das System die gewünschten Daten. Diese werden jedoch nur angezeigt, wenn die Gesundheitsfachperson die entsprechenden Zugriffsrechte von der Patientin bzw. vom Patienten erhalten hat.

Während eines medizinischen Notfalls kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, damit eine optimale Notfallbehandlung gewährleistet werden kann. Die Patientin bzw. der Patient wird über solche Notfallzugriffe explizit informiert.

Das EPD wird ab Mitte 2018 eingeführt. Bis dahin müssen sich die Spitäler in sogenannten Gemeinschaften organisiert haben und das elektronische Patientendossier anbieten (siehe «Gesetzliche Grundlage»). Das EPD der Post ist schon heute im Kanton Genf und im Kanton Tessin im Einsatz und wird von den Patientinnen und Patienten rege genutzt.

E-Commerce Tipps: Erfolgreicher im Online-Handel

Neue Inspirationen für Dein weltweites Online-Business und den internationalen Warenverkehr.

Mit unseren Hands-On Tipps kannst Du Deine Logistikprozesse vereinfachen – und Deine Kunden haben noch mehr Spass rund ums Shoppen. Die Tipps schicken wir per E-Mail an Dich. Nichts weiter! Kein Sales-Stalking. Keine Mailbox-Überflutung. Du kannst Dich jederzeit wieder abmelden.

Asendia benötigt Deine Kontaktinformationen, um Dir die E-Commerce-Tipps zuzustellen. Du kannst Dich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Deiner Privatsphäre findest Du in unseren Datenschutzbestimmungen.

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Kontakt

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Wankdorfallee 4
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Tel.: +0848 48 48 47

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