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Nachverfolgung
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Mit dem passenden Format Versandkosten sparen

Wir befördern jedes Paket – egal von welcher Grösse oder von welchem Gewicht – an jede Haustür im Ausland. 

Inhalt
E-Commerce und Nachhaltigkeit
PostPac International
Swiss Post GLS
URGENT Business Dokumente
URGENT Business Waren

E-Commerce und Nachhaltigkeit

Kundinnen und Kunden von heute erwarten von Firmen und Anbietern Nachhaltigkeit. Das gilt auch für E-Commerce-Unternehmen, die ins Ausland Waren verschicken. Doch wie verschickst Du Deine Sendungen möglichst nachhaltig? Einerseits durch das richtig gewählte Format der Sendung, andererseits durch deren Verpackung. 

Die Schweizerische Post macht es Dir einfach: Sie befördert jedes Paket – egal von welcher Grösse oder von welchem Gewicht – an jede Haustür im Ausland. Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Unsere Cross Border E-Commerce Experten unterstützen Dich beim Optimieren Deines Setups.

Lass uns in einem gemeinsamen Gespräch Deine optimale Versandlösung finden

PostPac International

Die Schweizerische Post garantiert Dir den Paketversand in über 200 Länder weltweit. Hier, welche Merkmale den Standardversand auszeichnen:

  • Grösse von 100x60x60 cm (LxBxH)
  • Grössere Pakete gelten als Sperrgut, diese müssen mit «Sperrgut» gekennzeichnet sein (auf dem Frachtbrief mit Vermerk «Encombrant»)
  • Maximalgewicht 30 kg. In einigen Ländern gilt ein Maximalgewicht von 20 kg, erkundige Dich hier: www.post.ch/info-int
  • Die Auslieferung erfolgt gegen Unterschrift
  • Elektronische Sendungsverfolgung in europäische Länder, nach Nordamerika und Asien
  • Verzollung durch die lokale Postgesellschaft, allfällige Kosten und Abgaben trägt der Empfänger
  • IOSS ist möglich (IOSS-Reg.-Nr. auf Frachtbrief/Handelsrechnung)
  • Automatische Haftpflichtdeckung (bis max. CHF 1000.— versichert)

Für grössere Pakete wird ein Sperrgut-Zuschlag von CHF 15.— pro Paket berechnet. Was bedeutet überhaupt «Sperrgut»? Hier etwas detaillierter:

  • Unverpackte Sendungen
  • Sendungen mit Anhängeadresse (Koffer, Kanister etc.)
  • Unförmige, nicht stapelbare Sendungen (Pneus, Körbe, Eimer etc.)
  • Rollen
  • Triangelverpackungen mit über 1 m Länge

Hier mehr über Postpac International erfahren.

  • Profi-Tipp:

    Bei Postpac International hast Du die Wahl zwischen zwei Liefergeschwindigkeiten:

    • PRIORITY: Kürzere Laufzeit (prioritäre Behandlung)
    • ECONOMY: Nicht dringende Sendungen (günstigere Basisdienstleistung)

 

Swiss Post GLS

Swiss Post GLS ist geeignet für diese Sendungen ins Ausland:

  • Bis 31,5 kg
  • Max. Masse 200x60x80 cm (LxBxH)
  • Max. Gurtmass 300 cm (L + 2xB + 2xH)

Mit Swiss Post GLS kannst Du übrigens mehrere Packstücke pro Sendung verschicken.

Hier mehr über Swiss Post GLS erfahren.

URGENT Business Dokumente

Du musst Dokumente verschicken? Mit dem Kurier URGENT Business Dokumente verschickst Du sie schnell und bequem. Was gilt als Dokument?

  • Alles, was auf Papier geschrieben bzw. in beliebiger Form abgebildet ist, also gedruckt, kopiert, maschinell oder handschriftlich
  • Alles, was keinen Warenwert besitzt
  • Bis 5 kg Gewicht

URGENT Business Waren

Du musst Waren verschicken? Mit dem Kurier URGENT Business Waren gehts unkompliziert ab ins Ausland. 

Beim Warengewicht wird unterschieden:

  • Bis 30 kg und einer Maximalgrösse von 100x60x70 cm (LxBxH): Aufgabe und Abholung am Postschalter
  • Bis 500 kg: Abholung durch TNT Swiss Post GmbH
  • Als Multiple Parcel Shipment (MPS) in Europa max. 70 kg pro Paket, in den übrigen Ländern max. 30 kg pro Paket. MPS bedeutet: mehrere Einzelpakete mit demselben Empfänger laufen unter derselben Sendungsnummer.
  • Höchstmasse in Europa: 240x120x150 cm (LxBxH), in den übrigen Ländern 100x60x70 cm. 

Willst Du konkret wissen, was die Maximalmasse pro Land sind? Rufe einfach an: 0800 45 45 45

Maximale Masse und Gewicht

Mit unserem Optimizer kannst Du ganz einfach Dein Onlineshop-Setup optimieren.

Mit dem Optimizer unverbindlich  Dein Logistik-Setup analysieren und optimieren!

  • Profi-Tipp:

    Wie schützt Du Deine Sendung effektiv vor Beschädigung, Lieferverzögerung und zusätzlichen Kosten?

    Versandkartons:

    1. Setze auf Qualität: Verzichte auf gebrauchte Kartons und verwende besser feste und solche, die in einwandfreiem Zustand sind.
    2. Wähle die passende Grösse: Zu viel Polsterung verringert die Stapelfestigkeit der Kartons, ausserdem können sie zerdrückt werden.
    3. Kennzeichne schwere Kartons: TNT kann Kartons mit einem Gewicht von bis zu 70 kg ohne Palette annehmen. Bitte kennzeichne schwere Pakete über 23 kg mit dem Vermerk «Heavy Parcel».
    4. Versiegle in H-Form: Verwende gutes Klebeband und bringe es in einer H-Form an der Ober- und Unterseite an. Verschnüre schwere Kartons zusätzlich mit einem Verpackungsband.
    5. Beschrifte klar und deutlich: Entferne alle alten Aufkleber und klebe die neue Etikette so auf, dass der Barcode glatt ist und nicht über einer Kante klebt.


    Paletten:

    1. Staple in Reihen: Reihen sind standfest. Staple die Kartons im Maurer-Stil für noch mehr Stabilität.
    2. Achte auf das Palettenmass: Die Kartons müssen auf die Palette passen, Überhängendes kann nicht akzeptiert werden.
    3. Achte auf eine ebene Oberfläche: Sie sorgt für Belastbarkeit, Kompaktheit und Stapelfestigkeit.
    4. Verschnüre oder wickle ein: Mit Verpackungsbändern und/oder Stretchfolie erreichst Du, dass die Gegenstände auf der Palette fixiert sind. Wickle die Palette mit ein.
    5. Beschrifte deutlich: Denke daran, dass Paletten für den Transport gestapelt werden. Deshalb müssen die Etiketten auf der Seite – und nicht oben! – angebracht werden.

Inhalt

12 Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht Patientinnen und Patienten sowie allen dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen, medizinische Daten zeit- und ortsunabhängig einzusehen. So erhalten diese rasch Zugriff auf wichtige Informationen, wie Medikationslisten, den Spital-Austrittsbericht, Angaben zu Allergien usw., und die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie steigt.

Mit dem elektronischen Patientendossier sind Patientendaten zeit- und ortsunabhängig einsehbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Zugriffsrechte auf die persönlichen medizinischen Dokumente erhält. Nur im medizinischen Notfall und unter strengen Auflagen kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, um die Behandlungssicherheit von Notfallpatienten zu gewährleisten.

Thema Zwei

Für Sie als Gesundheitsfachperson

  • Sie erhalten Einsicht in behandlungsrelevante Informationen, wie z. B. den Austrittsbericht des Spitals, Laborwerte, Impfungen und die aktuelle Medikation Ihrer Patientinnen bzw. Patienten, und können dadurch die Qualität Ihrer Arbeit weiter erhöhen, Behandlungsprozesse verbessern oder spezifischer auf die Patientenbedürfnisse eingehen.
  • Dokumente und Daten zu den Patientinnen und Patienten können direkt im eigenen Informationssystem oder via Webportal abgerufen werden.
  • Sie können jederzeit und ohne Zugriffsrechte Dokumente im Patientendossier speichern (die Leseberechtigung erteilen jedoch die Patientinnen und Patienten).
  • Im medizinischen Notfall können Sie auch ohne explizite Zugriffsrechte Dokumente einsehen und gewährleisten so die Patientensicherheit.

Für Sie als Patientin oder Patient

  • Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten.
  • Sie können eigene für Ihre Gesundheit wichtige Dokumente (z. B. Patientenverfügung oder selbst gemessene Daten) in Ihrem Patientendossier ablegen.
  • Sie entscheiden, wer Einsicht in Ihr Patientendossier erhält, und behalten jederzeit den Überblick über die Zugriffe.
  • In einem medizinischen Notfall ist der Zugriff auf alle wichtigen Dokumente möglich.
    Ihre Sicherheit steigt, da alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen auf die stets aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen.

Weiterführende Informationen für Patientinnen und Patienten

Thema Eins

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Mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten eröffnet ein Mitglied der sogenannten Stammgemeinschaft (Liste der Gemeinschaften ab Mitte 2018 unter www.patientendossier.ch) das Patientendossier. Die angeschlossenen Ärzte, Spitäler, Pflegedienste, Apotheken usw. speichern dann für die Behandlung relevante Dokumente im Patientendossier ab. Dabei entscheidet die Patientin bzw. der Patient, wer welche Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten erhält.

Löst ein Leistungserbringer eine Dokumentenabfrage aus, sucht das System die gewünschten Daten. Diese werden jedoch nur angezeigt, wenn die Gesundheitsfachperson die entsprechenden Zugriffsrechte von der Patientin bzw. vom Patienten erhalten hat.

Während eines medizinischen Notfalls kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, damit eine optimale Notfallbehandlung gewährleistet werden kann. Die Patientin bzw. der Patient wird über solche Notfallzugriffe explizit informiert.

Das EPD wird ab Mitte 2018 eingeführt. Bis dahin müssen sich die Spitäler in sogenannten Gemeinschaften organisiert haben und das elektronische Patientendossier anbieten (siehe «Gesetzliche Grundlage»). Das EPD der Post ist schon heute im Kanton Genf und im Kanton Tessin im Einsatz und wird von den Patientinnen und Patienten rege genutzt.

E-Commerce Tipps: Erfolgreicher im Online-Handel

Neue Inspirationen für Dein weltweites Online-Business und den internationalen Warenverkehr.

Mit unseren Hands-On Tipps kannst Du Deine Logistikprozesse vereinfachen – und Deine Kunden haben noch mehr Spass rund ums Shoppen. Die Tipps schicken wir per E-Mail an Dich. Nichts weiter! Kein Sales-Stalking. Keine Mailbox-Überflutung. Du kannst Dich jederzeit wieder abmelden.

Asendia benötigt Deine Kontaktinformationen, um Dir die E-Commerce-Tipps zuzustellen. Du kannst Dich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Deiner Privatsphäre findest Du in unseren Datenschutzbestimmungen.

Services & Leistungen

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Kontakt

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Tel.: +0848 48 48 47

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