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Nachverfolgung
Asendia

Verzollung im Cross Border E-Commerce

Wir haben für jedes Verzollungsproblem die perfekte Lösung. Du allein bestimmst, wie diese aussehen soll.

Inhalt
Keinen Wettbewerbsnachteil mehr
Verkäufe ab 150 EUR
Verkäufe bis zu 150 EUR
Mehrere Verkäufe

Mit der Schweizerischen Post hast Du keinen Wettbewerbsnachteil mehr

Die Schweizerische Post hilft Dir dabei, das Problem der unvorhergesehenen Importkosten in den Griff zu bekommen. Damit Du die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie Deine EU-Mitbewerber hast. Mit den Verzollungslösungen der Schweizerischen Post ist von Anfang an klar, welche Importkosten für die Sendungen anfallen – und Du allein entscheidest, wer welche Kosten tragen soll.

Die Schweizerische Post bietet Dir die Möglichkeit einer flexiblen Aufteilung von Verzollungskosten und staatlichen Abgaben zwischen Exporteur und Importeur. Du bestimmst, wer für welche Kosten aufkommt. Und das je nach Bedürfnis individuell für jede einzelne Sendung, für alle Sendungen in ein bestimmtes Land oder generell für alle Deine Versände ins Ausland.

Je nachdem, wie Dein Geschäftsmodell funktioniert, bietet Dir die Schweizerische Post verschiedene Verzollungslösungen an. 

Möchtest Du Dein Sparpotenzial Deines Onlinehandels ermitteln?

Mit dem Optimizer unverbindlich  Dein Logistik-Setup analysieren und optimieren!

Verkauf an private Empfängerinnen und Empfänger in der EU ab 150 Euro pro Bestellung

Reifen, Taschen, Helme: Angenommen, Du bist ein Velozubehör-Händler und verkaufst Deine Waren an Kundinnen und Kunden im EU-Raum. Du möchtest, dass bei der Zustellung keine Importkosten für sie anfallen. Und Du hast keinen in der EU ansässigen geschäftlichen Importeur, auf den Du Deine Sendungen verzollen kannst.

Hier ist die Lösung der Schweizerischen Post:

  1. Du registrierst Dich steuerlich in Deutschland.
  2. Du verkaufst Deine Sendungen mit den Lieferkondition DDP (frei Haus) unter Anwendung der nationalen Mehrwertsteuersätze.
  3. Pro Empfänger verzollst Du unter Verwendung der eigenen steuerlichen Registrierung die Sendungen. Pro Empfangsland ist eine Registrierung notwendig.
  4. Die Zustellung der Pakete an Deine Kundinnen und Kunden erfolgt innerhalb der EU, ohne dass dabei Importkosten anfallen.
  5. Verzollungsdienstleistung, Zoll- und (abzugsberechtigte) Steuerabgaben werden Dir in Rechnung gestellt.
  6. Für diese Verzollungslösung bietet Dir die Schweizerische Post manuelle oder elektronische Möglichkeiten.

Mehr Information findest Du hier.

Verkauf an private Empfängerinnen und Empfänger in der EU bis 150 Euro pro Bestellung

Schlüsselanhänger, Mützen, Give-aways: Angenommen, Du bist ein Werbeartikel-Händler und verkaufst Deine Waren an Kundinnen und Kunden im EU-Raum. Du möchtest, dass bei der Zustellung keine Importkosten für sie anfallen. Und Du hast keinen in der EU ansässigen geschäftlichen Importeur, auf den Du Deine Sendungen verzollen kannst.

Hier ist die Lösung der Schweizerischen Post:

  1. Du registrierst Dich steuerlich für Import One Stop Shop (IOSS). Dafür brauchst Du einen in der EU ansässigen Vermittler.
  2. Du verkaufst Deine Sendungen mit den Lieferkondition DDP (frei Haus) unter Anwendung der nationalen Mehrwertsteuersätze.
  3. Pro Empfänger verzollst Du unter Verwendung der IOSS-Registrierung in einem EU-Land.
  4. Die Zustellung der Pakete an Deine Kundinnen und Kunden erfolgt innerhalb der EU, ohne dass dabei Importkosten anfallen.
  5. Die Verzollungsdienstleistung wird Dir in Rechnung gestellt.
  6. Du meldest Deine monatlichen Umsätze dem Vermittler in der EU für die Ablieferung der steuerlichen Abgaben an die Steuerbehörden.

Willst du mehr wissen? Hier findest du weitere Informationen.

Verkauf an geschäftliche Empfängerinnen und Empfänger in der EU mit einer Vielzahl an Verkäufen pro Tag

Ski, Snowboard-Boots, Helme: Angenommen, Du verkaufst Wintersportgeräte und -zubehör und verkaufst Deine Waren an Kundinnen und Kunden im EU-Raum. Du möchtest, dass bei der Zustellung keine Importkosten für sie anfallen und sie einkaufen können wie sie es innerhalb der EU tun würden. Ausserdem willst Du Deine Verzollungskosten optimieren. Zudem hast Du keinen in der EU ansässigen geschäftlichen Importeur, auf den Du Deine Sendungen verzollen kannst.

Hier ist die Lösung der Schweizerischen Post:

  1. Du registrierst Dich steuerlich in Deutschland. Dafür ist kein Fiskalvertreter in der EU notwendig. Die Registrierung findet über das Finanzamt in Konstanz statt.
  2. Du verkaufst Deine Sendungen mit den Lieferkondition DDP (frei Haus). Für Sendungen nach Deutschland verwendest Du den nationalen Mehrwertsteuersatz. Für alle anderen Länder in der EU werden bei B2B Verkäufen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchgeführt.
  3. Du bereitest die Verzollungsdaten pro Verkauf auf und übermittelst diese anschliessend. Mit den Daten können die Verzollungen zu viel günstigeren Konditionen durchgeführt werden. 
  4. Die Zustellung der Pakete an Deine Kundinnen und Kunden erfolgt innerhalb der EU, ohne dass dabei Importkosten anfallen.
  5. Die Verzollungsdienstleistung und die Abgaben werden Dir in Rechnung gestellt.
  6. Du meldest Deine monatlichen Umsätze in der EU mittels Instrastat- und zusammenfassende Meldung.

Mehr Information findest Du hier. 

Du hast steuer- und zollrechtliche Fragen für den Versand nach Europa? Profitiere von unserer kostenlosen Basisberatung.

Lass uns in einem gemeinsamen Gespräch Deine optimale Versandlösung finden

Inhalt

12 Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht Patientinnen und Patienten sowie allen dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen, medizinische Daten zeit- und ortsunabhängig einzusehen. So erhalten diese rasch Zugriff auf wichtige Informationen, wie Medikationslisten, den Spital-Austrittsbericht, Angaben zu Allergien usw., und die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie steigt.

Mit dem elektronischen Patientendossier sind Patientendaten zeit- und ortsunabhängig einsehbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Zugriffsrechte auf die persönlichen medizinischen Dokumente erhält. Nur im medizinischen Notfall und unter strengen Auflagen kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, um die Behandlungssicherheit von Notfallpatienten zu gewährleisten.

Thema Zwei

Für Sie als Gesundheitsfachperson

  • Sie erhalten Einsicht in behandlungsrelevante Informationen, wie z. B. den Austrittsbericht des Spitals, Laborwerte, Impfungen und die aktuelle Medikation Ihrer Patientinnen bzw. Patienten, und können dadurch die Qualität Ihrer Arbeit weiter erhöhen, Behandlungsprozesse verbessern oder spezifischer auf die Patientenbedürfnisse eingehen.
  • Dokumente und Daten zu den Patientinnen und Patienten können direkt im eigenen Informationssystem oder via Webportal abgerufen werden.
  • Sie können jederzeit und ohne Zugriffsrechte Dokumente im Patientendossier speichern (die Leseberechtigung erteilen jedoch die Patientinnen und Patienten).
  • Im medizinischen Notfall können Sie auch ohne explizite Zugriffsrechte Dokumente einsehen und gewährleisten so die Patientensicherheit.

Für Sie als Patientin oder Patient

  • Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten.
  • Sie können eigene für Ihre Gesundheit wichtige Dokumente (z. B. Patientenverfügung oder selbst gemessene Daten) in Ihrem Patientendossier ablegen.
  • Sie entscheiden, wer Einsicht in Ihr Patientendossier erhält, und behalten jederzeit den Überblick über die Zugriffe.
  • In einem medizinischen Notfall ist der Zugriff auf alle wichtigen Dokumente möglich.
    Ihre Sicherheit steigt, da alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen auf die stets aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen.

Weiterführende Informationen für Patientinnen und Patienten

Thema Eins

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Mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten eröffnet ein Mitglied der sogenannten Stammgemeinschaft (Liste der Gemeinschaften ab Mitte 2018 unter www.patientendossier.ch) das Patientendossier. Die angeschlossenen Ärzte, Spitäler, Pflegedienste, Apotheken usw. speichern dann für die Behandlung relevante Dokumente im Patientendossier ab. Dabei entscheidet die Patientin bzw. der Patient, wer welche Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten erhält.

Löst ein Leistungserbringer eine Dokumentenabfrage aus, sucht das System die gewünschten Daten. Diese werden jedoch nur angezeigt, wenn die Gesundheitsfachperson die entsprechenden Zugriffsrechte von der Patientin bzw. vom Patienten erhalten hat.

Während eines medizinischen Notfalls kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, damit eine optimale Notfallbehandlung gewährleistet werden kann. Die Patientin bzw. der Patient wird über solche Notfallzugriffe explizit informiert.

Das EPD wird ab Mitte 2018 eingeführt. Bis dahin müssen sich die Spitäler in sogenannten Gemeinschaften organisiert haben und das elektronische Patientendossier anbieten (siehe «Gesetzliche Grundlage»). Das EPD der Post ist schon heute im Kanton Genf und im Kanton Tessin im Einsatz und wird von den Patientinnen und Patienten rege genutzt.

E-Commerce Tipps: Erfolgreicher im Online-Handel

Neue Inspirationen für Dein weltweites Online-Business und den internationalen Warenverkehr.

Mit unseren Hands-On Tipps kannst Du Deine Logistikprozesse vereinfachen – und Deine Kunden haben noch mehr Spass rund ums Shoppen. Die Tipps schicken wir per E-Mail an Dich. Nichts weiter! Kein Sales-Stalking. Keine Mailbox-Überflutung. Du kannst Dich jederzeit wieder abmelden.

Asendia benötigt Deine Kontaktinformationen, um Dir die E-Commerce-Tipps zuzustellen. Du kannst Dich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Deiner Privatsphäre findest Du in unseren Datenschutzbestimmungen.

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Tel.: +0848 48 48 47

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