- Blog
- VOC-Abgabe Schweiz: Hier ist die Lösung für Dein Business
Zolloptimierung
VOC-Abgabe Schweiz – das musst Du wissen
Nicht nur das Coronavirus stellt E-Commerce-Händler vor so einige Challenges. Auch der Schweizer Zoll kann tricky werden. Wir zeigen Dir auf, was die VOC-Lenkungsabgabe ist und wo Du sie berücksichtigen solltest.
Du möchtest in Zeiten von COVID-19 Desinfektionsmittel an Schweizer Kunden verkaufen? Gute Idee – aber ist Dir bewusst, dass darauf womöglich eine VOC-Abgabe fällig wird?
Falls nein, erklären wir Dir hier alles, was Du darüber wissen musst.
Falls ja, zeigen wir Dir, wie Du Verzögerungen am Zoll, verärgerte Schweizer Kunden und verringerte Margen vermeidest – mit “Mailbox Plus” der Schweizerischen Post!
Was bedeutet VOC überhaupt?
VOC steht für “volatile organic compounds ”, oder auch: flüchtige organische Verbindungen. Das sind Lösungsmittel, die in verschiedenen Produkten und Branchen eingesetzt werden.
Typische Vertreter dieser Kategorie sind beispielsweise Acetol, Benzol und Propan; zudem sind VOC in Produkten wie Farben & Lacken, Reinigungsmitteln und Parfum enthalten.
Leider haben flüchtige organische Verbindungen einen Nachteil: Sie fördern die Bildung von bodennahem Ozon – daher erhebt die Eidgenössische Zollverwaltung EZV auf Stoffe und Produkte, die VOC enthalten, eine sogenannte Lenkungsabgabe.
Mit ihr zahlst Du eine Art Ausgleich dafür, dass Du mit Waren handelst, die indirekt der Umwelt und auch dem Menschen schaden können. Der berühmte Sommersmog kann beispielsweise eine Folge von VOC-Emissionen sein. Es handelt sich bei Lenkungsabgaben also um Umweltabgaben.
Nicht alle VOC sind abgabepflichtig
Welche Stoffe unterliegen nun der Lenkungsabgabe und sind für Dein Business relevant? Wirf einen Blick auf die VOCV (Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen) des Schweizer Bafu: Dort findest Du im Anhang eine Stoff-Positivliste, die alle Stoffe, Stoffgruppen und Produkte beinhaltet, für die Du die VOC-Abgabe in der Schweiz zahlen musst.
Wie läuft das mit der Erhebung der Lenkungsabgabe?
Grundsätzlich wird die VOC-Lenkungsabgabe bei der Einfuhr in die Schweiz erhoben. Es gibt allerdings verschiedene Modelle dafür, wie sie berechnet wird und wer sie eigentlich bezahlen muss. Um das genauer zu erklären, müssen wir uns kurz mit dem Thema Incoterms beschäftigen.
Incoterms
Incoterms sind bestimmte Handelsklauseln, die den internationalen Handelsverkehr regeln und Liefer- und Zahlungsbedingungen standardisieren. Details wie Leistungsort, Gefahrübergang oder Transportkosten lassen sich über Incoterms definieren – so haben beide Vertragsparteien von vornherein Planungssicherheit.
Das ist deshalb für Dich und Deine Kunden wichtig, da Du auch die Zahlung der VOC-Lenkungsabgabe und weiterer Zollkosten über Incoterms regeln kannst.
Typischerweise nutzt Du für den Export in die Schweiz die Incoterms DAP oder DDP. Diese beiden Begriffe wollen wir Dir nachfolgend kurz erklären – eine ausführlichere Erläuterung findest Du in unserem E-Commerce-Blog Incoterms DDP und DAP.
DAP
DAP heißt “Delivery at place” und bedeutet nichts anderes, als dass Du zwar für den Transport zuständig bist, alle weiteren Gebühren wie Zoll, Lenkungsabgabe oder Mehrwertsteuer aber auf den Schweizer Kunden entfallen. Die muss der Kunde bei Entgegennahme der Sendung oder vorher per Onlineüberweisung zahlen.
Die Verzollung selbst übernehmen der jeweilige Dienstleister oder die Schweizer Post, die für diese Dienstleistung vom Schweizer Shopper entsprechende Gebühren verlangen.
Nachteile von DAP
DAP ist nicht gerade optimal. Klar, als Händler sparst Du Dir zusätzliche Kosten – allerdings zu Lasten des Kunden, der darüber nur wenig begeistert sein dürfte. Denn der Kunde bezahlt beim Checkout lediglich den Warenwert plus Versand, wird aber später mit weiteren Zahlungen wie der Lenkungsabgabe und den Verzollungsgebühren konfrontiert.
Schweizer Verbraucher sind erfahrene Shopper im internationalen E-Commerce – sie wissen also, was bei DAP auf sie zukommt und meiden solche Onlineshops mit höherer Wahrscheinlichkeit. Was das für Deine CVR bedeutet? Du kannst es Dir denken: Gut ist das nicht!
DDP
Die Alternative zu DAP heißt DDP – Delivered Duty Paid. Für Dich als Onlinehändler ist DDP die perfekte Lösung, um Waren in die Schweiz zu exportieren.
Zwar übernimmst Du hierbei alle entstehenden Kosten wie VOC-Lenkungsabgabe, Zölle und Steuern selbst, bürdest sie dadurch aber nicht Deinen Kunden auf. Die zahlen den ausgewiesenen Preis inkl. aller Kosten und können sich sicher sein, dass im Nachgang keinerlei Gebühren mehr auf sie zukommen.
Die einzige Ausnahme bilden Sonderabklärungen, die beispielsweise bei der Edelmetallkontrolle durchgeführt werden. Entsprechende Mehraufwände werden den Schweizer Shoppern in Rechnung gestellt.
Vorteile von DDP
- keine versteckten Kosten für den Shopper
- Die Ware ist bereits verzollt und kann direkt zugestellt werden
- höhere Conversionrate bei DDP-Service
Natürlich musst Du Dir überlegen, ob Du die Mehrkosten auf Deine Preise aufschlägst oder von Deiner Marge bezahlst. Beides hat seine Vor- und Nachteile, ist aber immer noch besser, als beim Shopper ungeplante Kosten zu verursachen.
Im Vergleich zu DAP pushst Du Deine E-Commerce KPIs mit DDP enorm!
Die Schweizer VOC-Abgabe klingt kompliziert? Kontaktiere uns auf WhatsApp und wir helfen Dir, diese Herausforderung zu meistern. Von der Erklärung der VOC-Lenkungsabgabe bis hin zu Incoterms, wir stehen Dir zur Seite. Schreib uns jetzt und gemeinsam machen wir Dein E-Commerce-Geschäft in der Schweiz zum Erfolg.
Welche Zollkosten gibt es denn eigentlich?
Die VOC-Abgaben der Schweiz sind nicht die einzigen Zollkosten, die beim Export in dieses schöne Land anfallen können. Hier ist eine Übersicht:
- MwSt.
- Zölle:
- Zollabgaben (an die Schweizer Zollbehörde)
- Zollzusatzgebühren (beispielsweise für Lebensmittel und Edelmetalle)
- Verzollungsgebühren (für die Durchführung der Verzollung durch den Dienstleister)
- Weitere Abgaben:
- VOC-Lenkungsabgaben
- Spezialsteuern (für Tabakwaren oder Alkohol)
3 Varianten, mit der VOC-Abgabe in der Schweiz umzugehen
Wie gehst du nun mit der VOC-Lenkungsabgabe um? Selbst zahlen – und wenn ja, von Deiner Marge? Oder lieber auf den Verkaufspreis draufschlagen? Wir stellen Dir 3 Optionen und ihre Konsequenzen für Dein Business vor.
Option 1: Du bezahlst die VOC-Steuer von Deiner Marge (DDP)
Hier bist Du für alle anfallenden Kosten verantwortlich und führst Mehrwertsteuer, Verzollungsgebühren, Zollabgaben und auch die Lenkungsabgaben ab.
Dein Schweizer Kunde erhält seine Ware an der Haustür und muss keine weiteren Kosten fürchten.
Die VOC-Lenkungsabgabe bezahlst Du von Deiner Marge, was den Checkoutpreis für die Kunden verringert, Deinen Profit allerdings auch. Dafür steigt Deine CVR signifikant an.
Option 2: Du integrierst die VOC-Abgabe in Deine Preise (DDP)
Ähnlich wie Option 1, nur dass Du die voraussichtlichen VOC-Abgaben auf Deine Checkoutpreise aufschlägst. Damit erhöhst Du zwar Deine Profitabilität, andererseits aber auch den Preis für den Kunden – Deine Conversions dürften durch diese Vorgehensweise also eher sinken.
Zudem müsstest Du im Backend berechnen können, wie hoch die anfallenden VOC-Kosten ausfallen werden oder alternativ eine Pauschale für sie ansetzen.
Option 3: Der Shopper bezahlt die VOC-Steuer plus Verzollungsgebühren beim Empfang der Waren (DAP)
Dein einziger Vorteil bei dieser Variante: Du musst Dich um nichts kümmern und sparst zusätzliche Kosten ein. Das allerdings zu Lasten einer guten Customer Journey und Deiner Reputation.
Denn im Grunde wälzt Du hier alle anfallenden Kosten auf den Schweizer Shopper ab. Der muss nicht nur mindestens eine weitere Zahlung leisten, sondern sein Paket im Zweifel auch noch beim Zoll abholen – bereite Deinen Kundenservice schonmal auf verärgerte Anrufer vor.
Die Schweizer haben zudem reichlich Erfahrung mit Cross Border Shopping und Zoll. Der Schweizer Shopper wird also einen genauen Blick auf Deine Lieferbedingungen werfen, bevor er sich zum Kauf entscheidet. Entdeckt er hier mögliche Zusatzkosten, kauft er wahrscheinlich lieber bei der Konkurrenz.
Wie werden die Zölle in der Schweiz berechnet?
Der Abgabesatz für Zölle richtet sich in der Schweiz nach dem Bruttogewicht der Sendung und nicht nach dem Warenwert, wie es der Rest der Welt handhabt. Das Bruttogewicht wiederum setzt sich unterschiedlich zusammen - je nachdem, welche Abgabe berechnet wird.
Für die Zollabgabe wird das Gewicht der Ware selbst sowie das Gewicht ihrer Verpackungen herangezogen - allerdings ohne den Versandkarton.
Je nach Produkt werden unterschiedlich hohe Zollabgaben fällig. Die Höhe wird stets in CHF pro 100 kg angegeben – bei einem Baumwollhemd sind das beispielsweise 200 CHF/100 kg, also 2 CHF pro kg.
Alles zu den Schweizer Zollbestimmungen findest Du in unserem Guide.
Die VOC-Abgabe in der Schweiz wiederum beträgt 3.00 CHF/kg. Hier ist es enorm wichtig, dem Zoll das genaue VOC-Gewicht einer Sendung zu übermitteln – denn sonst zieht dieser einfach das Gesamtgewicht des Paketes zur Erhebung der VOC-Lenkungsabgabe heran. Und zwar im Gegensatz zur Zollabgabe incl. Versandkarton!
VOC-Abgabe berechnen: ein Beispiel
Das folgende Bild zeigt das Beispiel eines Parfums und seiner verschiedenen Verpackungen. Daran erkennst Du deutlich den Unterschied zwischen den beiden Berechnungsarten: Wird lediglich der genaue VOC-Anteil für die Berechnung herangezogen, ergibt sich eine VOC-Abgabe von gerade einmal 0.15CHF (0.05kg x 3.00CHF).
Wird dagegen das genaue VOC-Gewicht nicht übermittelt, berechnet der Schweizer Zoll die VOC-Abgabe anhand des Bruttogewichts des gesamten Paketes. In diesem Fall sind das statt 50 Gramm für den VOC-Anteil gleich 900 Gramm für Parfum, VOC-Komponente und alle Verpackungen. Dadurch steigt die VOC-Steuer auf (0.9 kg x 3.00CHF =) 2.70CHF.
Die Zollabgabe in diesem Beispiel beträgt 2.40CHF. Hier zählen das Parfum, sein VOC-Gehalt sowie die primäre und sekundäre Warenverpackung – macht zusammen 800g. Der Versandkarton ist für die Zollabgabe irrelevant.
Die Zollfreigrenze
Praktischerweise gibt es eine Zollfreigrenze von 5.00 CHF; liegen die berechneten Zollkosten darunter, fallen sie ganz einfach weg.
Bedenke aber, dass hierfür alle Zollkosten zusammengerechnet werden - also Zollabgaben wie auch Lenkungsabgaben. Wenn Du also die VOC-Abgabe für die Schweiz berechnen willst, solltest Du auch die weiteren Kosten im Hinterkopf haben.
Für das oben genannte Beispiel des Parfums ergeben sich zwei Varianten:
- Du übermittelst das genaue VOC-Gewicht und musst 2.40CHF Zollabgaben sowie 0.15CHF Lenkungsabgaben zahlen. Da Du damit die Zollfreigrenze unterschreitest, fällt die Abgabe weg und Du zahlst nichts.
- Du kannst die genauen Daten nicht übermitteln und zahlst daher 2.40CHF Zollabgaben sowie gleich 2.70CHF VOC-Abgabe. Mit zusammen 5.10CHF überschreitest Du die Zollgrenze und musst die gesamte Summe abführen.
Die Zollfreigrenze bietet Dir also einen finanziellen Anreiz für ein geschicktes Zollsetup, mit dem Du vermeiden kannst, überhaupt Zölle zahlen zu müssen!
Einzelverzollung vs Sammelverzollung
Als E-Commerce-Händler hast Du die Möglichkeit, Deine Sendungen einzeln oder als Sammelverzollung zu verzollen.
So eine Sammelverzollung klingt erst einmal sehr praktisch, da Du mit ihr einfach alle Deine Sendungen in einem Abwasch durch den Zoll bringen kannst. Die Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung rechnen dann allerdings die Zölle aller Pakete zusammen – und das bringt Dich im Handumdrehen über die Freigrenze.
Du musst im Zweifel also Zölle für Sendungen abführen, die einzeln verzollt jeweils unter der Freigrenze gelegen hätten. Heisst: Mit der Einzelverzollung kannst Du massig Zollkosten sparen!
Du willst mehr dazu wissen? Dann wirf einen Blick auf unseren Blog zur Zolloptimierung beim Export in die Schweiz.
Wie kann die Schweizerische Post Dir helfen?
Mit "Mailbox Plus", unserer All-in-one-Lösung für E-Commerce-Händler. Mit der reduzierst Du Deine VOC-Kosten, verzollst Deine Waren vollautomatisiert und profitierst von fast 4.000 Drop-off Points für etwaige Retouren.
Du schickst uns einfach alle relevanten Daten samt der VOC-Gewichtsangaben und wir erledigen den Rest! Das Ergebnis? Eine perfekte Customer Journey, zufriedene Kunden und eine bessere CVR für Dich!
Die Vorteile von “Mailbox Plus” im Überblick:
- kostenoptimierte Zustellung
- automatisierte Verzollung
- keine Verzögerungen an der Grenze
- 48-Stunden End-to-End Versand von der EU in die Schweiz
- keine weiteren Zahlungen an der Haustür dank DDP
- 3.903 Drop-off Points für Retouren in CH
- automatisierte Rückverzollung und Rücktransport
Alles aus einer Hand
Bei der Cross Border E-Commerce Logistik und dem Retourenmanagement dreht sich alles um Daten. Gerade beim Zoll entfallen die physischen Zollkontrollen, solange alle erforderlichen Daten korrekt übermittelt werden.
Das betrifft natürlich auch die Produkte, für die Du die VOC-Abgabe bezahlen musst. Wenn Du diese Daten nun über einen Dienstleister bündelst, kann dieser gleich alles aus einer Hand erledigen: Verzollung, Handling, Retourenmanagement und auch eine mögliche Rückerstattung von Zöllen.
Dazu kommen noch einige weitere Vorteile:
- Da alles über denselben Dienstleister erledigt wird, brauchst Du nur noch eine Integration – das erhöht zudem die Datensicherheit
- Nur eine Kontaktperson für alle Vorgänge
- Nutze den Leerlinienverkehr für den Rücktransport der Retouren
Du möchtest minimale Zollkosten und die perfekte Customer Journey für Deine Schweizer Kunden? Worauf wartest Du dann noch?