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Einfuhrbestimmungen Schweiz 2026: Der Guide für Online-Händler
Schweizer Zollbestimmungen: Was EU-Händler beim Versand beachten müssen
Mitten in der EU, aber kein Teil davon: Die Schweiz ist ein Sonderfall auf der europäischen Handelskarte. Wer als E-Commerce-Händlerin oder E-Commerce-Händler aus Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien Waren in die Schweiz liefert, verlässt den EU-Binnenmarkt – und betritt eine eigene Zollwelt mit eigenen Regeln, eigenen Abgaben und eigenen Behörden.
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Für viele Online-Händler ist das eine unangenehme Überraschung. Im EU-Binnenmarkt hat man sich daran gewöhnt, Waren ohne Zollanmeldung von Lissabon bis Helsinki zu versenden. Die Schweiz bricht dieses Muster. Ohne das nötige Wissen entstehen schnell Fehler: unvollständige Zolldokumente, falsch deklarierte Warenwerte, überraschende Zusatzkosten auf Empfängerseite – und damit unzufriedene Kundschaft und Retouren.
Dabei ist die Schweiz ein äusserst attraktiver Markt. Inmitten der EU stellt sie heute eine Zoll-Insel, aber auch eine Cross-Border-E-Commerce-Perle dar. Hohe Kaufkraft, affine Online-Shopper und ein stabiles Wirtschaftsumfeld machen das Land zum begehrten Exportziel. Wer die Einfuhrbestimmungen der Schweiz kennt und versteht, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Grundlagen: So funktioniert die Verzollung in die Schweiz
Die Schweiz als Zollgebiet
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat damit keinen Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Jede Warensendung, die die Schweizer Grenze passiert, gilt als Einfuhr und muss beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angemeldet werden. Das gilt sowohl für gewerbliche Sendungen als auch für Pakete im E-Commerce.
Als Versandhändler hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du überlässt die Verzollung dem Empfänger (DAP-Variante) oder Du sorgst dafür, dass die Sendung vollständig verzollt beim Kunden ankommt (DDP-Variante). Was das konkret bedeutet, erfährst Du weiter unten im Abschnitt zu Incoterms.
Was passiert bei der Einfuhr?
Wenn eine Sendung die Schweizer Grenze passiert, prüft das BAZG die Zollanmeldung. Dabei können zwei Arten von Abgaben anfallen:
Zollabgaben: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Einfuhrzölle für Industrieprodukte vollständig abgeschafft. Das betrifft praktisch alle typischen E-Commerce-Produktgruppen: Fashion, Electronics, Beauty, Home & Living, Sport. Eine grosse Entlastung für EU-Händlerinnen und -Händler, die in die Schweiz exportieren. Ausgenommen sind Agrarprodukte und Fischereierzeugnisse.
Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer): Zusätzlich zu allfälligen Zollabgaben wird bei der Einfuhr die Schweizer Mehrwertsteuer in Form der Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % (für Lebensmittel, Bücher, Medikamente u. a.). Geplante Erhöhungen auf 8,8 % / 2,8 % sind erst ab 2028 vorgesehen.
Abgabenfreigrenze: Liegt die resultierende Steuerschuld unter CHF 5, wird keine Steuer erhoben. Bei einem MWST-Normalsatz von 8,1 % entspricht das einem Warenwert von weniger als CHF 63. Beim reduzierten Satz (2,6 %) liegt die Schwelle bei rund CHF 193.
Wer zahlt – und wer muss sich registrieren?
Grundsätzlich hängen die Kosten für Einfuhrabgaben und Verzollung von den gewählten Lieferbedingungen (Incoterms) sowie vom Versanddienstleister ab. In vielen Fällen – insbesondere bei Postsendungen – werden diese Kosten dem Empfänger belastet (entspricht faktisch DAP). Bei Kurier- und Paketdiensten wie GLS kann hingegen der Absender bestimmen, ob die Abgaben vom Empfänger (DAP) oder vorab durch den Versender (DDP) übernommen werden.
Wichtig für Online-Händler: Wer aus dem Ausland Waren in die Schweiz liefert und dabei einen jährlichen Umsatz von mehr als CHF 100’000 mit Kleinsendungen erzielt, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Mehrwertsteuer registrieren lassen. In diesem Fall wird die Schweizer Mehrwertsteuer direkt im Checkout erhoben.
Wie richtig verzollen – der Prozess Schritt für Schritt
Die Zollanmeldung vorbereiten
Korrekte Dokumente sind das A und O. Fehlerhafte oder unvollständige Zollanmeldungen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen und Zusatzkosten. Diese Unterlagen sind essenziell:
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Handelsrechnung (Commercial Invoice): Absender- und Empfängerdaten, genaue Warenbezeichnung, Menge, Gewicht, Warenwert und Handelsbedingungen (Incoterms).
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Zolltarifnummer (HS-Code): Jede Ware wird einem achtstelligen Zolltarifcode zugeordnet. Seit 2026 wird der Zolltarif Tares jährlich aktualisiert – prüfe Deine HS-Codes also regelmässig.
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Warenbegleitdokument / Frachtbrief: Je nach Versandart kommen unterschiedliche Formulare zum Einsatz (z. B. CN22/CN23 für Postsendungen, AWB für Luftfracht).
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Ursprungsnachweis: Für die meisten Industriegüter nicht mehr zwingend, aber bei Sonderabkommen oder bestimmten Warengruppen weiterhin relevant.
Typische Fehler – und wie Du sie vermeidest
Unterbewertung der Waren: Einen zu niedrigen Warenwert anzugeben ist nicht nur illegal, sondern führt bei einer Kontrolle zu Nachzahlungen, Strafgebühren und im schlimmsten Fall zur Rückhaltung der Sendung. Das BAZG gleicht deklarierte Warenwerte regelmässig mit Marktpreisen ab. Wer etwa einen Markensneaker im Wert von CHF 220 als CHF 50 deklariert, riskiert nicht nur eine Nachforderung der MwSt. auf den korrekten Wert, sondern auch eine Bussgelduntersuchung.
Unklare Warenbezeichnungen: «Kleidung» oder «Elektronik» reicht dem Zoll nicht. Korrekt wäre z. B. «Herren-T-Shirt aus 100 % Baumwolle, HS-Code 6109.1000». Generische Bezeichnungen verzögern die Abfertigung, weil die Zollbehörde die Ware selbst einreihen muss – oft zu einem ungünstigeren Tarif.
Falsche Währungsangaben: Der Warenwert muss klar in der Transaktionswährung ausgewiesen sein. Das BAZG rechnet Fremdwährungen nach täglich aktualisierten amtlichen Wechselkursen um. Wer den Wert in USD angibt, aber einen EUR-Preis meint, kann ungewollt zu hohe Abgaben auslösen – oder eine Unterdeklaration riskieren.
Fehlende oder falsch berechnete Versandkosten: Zum Zollwert zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Versand- und Verpackungskosten bis zur Schweizer Grenze. Ein konkretes Beispiel: Produktwert CHF 140, Versandkosten CHF 20 – der massgebliche Zollwert beträgt CHF 160. Da die daraus resultierende Einfuhrsteuer über der Erhebungsgrenze von CHF 5 liegt, wird die Schweizer Mehrwertsteuer erhoben. Wer die Versandkosten nicht einbezieht, kalkuliert falsch und riskiert böse Überraschungen beim Kunden.
Einfuhrbestimmungen und Mehrwertsteuer in der Schweiz
Mindestbetrag bei der Einfuhr: Wann fällt Mehrwertsteuer an?
Im Warenversand in die Schweiz gibt es keine feste Wertgrenze wie im Reiseverkehr. Stattdessen gilt ein Mindestbetrag: Liegt die berechnete Einfuhrumsatzsteuer unter CHF 5, wird sie nicht erhoben.
Beim Normalsatz von 8,1 % entspricht das einem Warenwert von weniger als CHF 63. Wird dieser Betrag überschritten, fällt die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert inklusive Versandkosten an.
Praxisbeispiel
Ein Kunde in Zürich bestellt eine Winterjacke für CHF 180 in deinem deutschen Online-Shop. Auf den Gesamtwert inklusive Versandkosten wird die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer von 8,1 % erhoben – also rund CHF 15. Wer das nicht im Checkout transparent kommuniziert, riskiert eine Retoure.
Praxisbeispiel
Ein Kunde in Zürich bestellt eine Winterjacke für CHF 180 in deinem deutschen Online-Shop. Auf den Gesamtwert inklusive Versandkosten wird die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer von 8,1 % erhoben – also rund CHF 15. Wer das nicht im Checkout transparent kommuniziert, riskiert eine Retoure.
MwSt-Registrierung und Plattformbesteuerung
Für Händler mit signifikantem Schweizer Umsatz gilt: Erzielen sie mit von der Einfuhrsteuer befreiten Kleinsendungen an Schweizer Endkundinnen und Endkunden einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100’000, ist eine MwSt.-Registrierung bei der ESTV obligatorisch. Dadurch kann die Schweizer Mehrwertsteuer direkt im Checkout eingerechnet werden – ein grosser Vorteil für die Customer Experience.
Ebenfalls relevant: Die Plattformbesteuerung ist seit 2025 in Kraft. Digitale Marktplätze und Online-Plattformen können unter Umständen für die Abführung der Schweizer MwSt. haftbar gemacht werden. Für Händler, die über Plattformen wie Galaxus oder Ricardo verkaufen, lohnt sich eine genaue Prüfung, wer die MwSt. abführt. Mehr dazu findest Du in unserem Blogartikel Plattformbesteuerung Schweiz – der Überblick.
Zollabwicklung in die Schweiz: Chancen und Herausforderungen im E-Commerce
Wegfall der Industriezölle als Chance
Seit dem 1. Januar 2024 sind die Einfuhrzölle für Industrieprodukte Geschichte. Das betrifft praktisch alle gängigen E-Commerce-Kategorien: Textilien, Elektronik, Sportartikel, Kosmetik, Haushaltsprodukte. Was vorher bei Textilimporten noch mehrere Prozent Zollbelastung bedeutete, entfällt nun vollständig. Für Händler bedeutet das: tiefere Einstandskosten, einfachere Zollanmeldungen und mehr Preisspielraum für den Schweizer Markt.
Herausforderungen bei der Zollabwicklung im E-Commerce
- Hohe Sendungsvolumina: Wer täglich hunderte Pakete in die Schweiz versendet, braucht automatisierte Prozesse für die Zollanmeldung.
- Retouren: Retouren aus der Schweiz in die EU sind zollrechtlich gesondert zu behandeln. Falsch deklarierte Retouren können zu einer doppelten Steuerpflicht führen.
- Fehlende interne Expertise: Viele KMU und Startups haben schlicht keine Zollfachleute im Team.
- Kundenkommunikation: Unklare Kommunikation über anfallende Zusatzkosten führt zu Kaufabbrüchen und negativen Bewertungen.
- Passar-Kompatibilität: Stelle sicher, dass Dein ERP- oder Shop-System und Dein Logistikpartner die Datenübertragung an das neue System Passar unterstützen.
So optimierst Du Einfuhrabgaben und Verzollungskosten
DDP statt DAP – der entscheidende Unterschied
Die Wahl der richtigen Lieferbedingungen hat direkten Einfluss auf Deine Konversionsrate und Kundenzufriedenheit. Die einfache Faustregel:
DAP (Delivered at Place): Du lieferst bis zur Haustür des Kunden, aber ohne Verzollung. Die empfangende Person muss Steuern und Verzollungsgebühren selbst begleichen – oft unerwartet. Das führt zu Frustration, Retouren und schlechten Bewertungen.
DDP (Delivered Duty Paid): Du übernimmst die gesamte Zollabwicklung und lieferst vollständig verzollt. Der Kunde zahlt nichts mehr nach. Das Ergebnis: mehr Kaufabschlüsse, höhere Zufriedenheit, weniger Retouren.

Wenn Du im Checkout prominent kommunizierst, dass alle Steuern und Gebühren bereits inkludiert sind, ist das ein starker Wettbewerbsvorteil – besonders gegenüber Mitbewerbern, die noch DAP nutzen.
Richtige Zolltarifierung
Eine korrekte Tarifierung Deiner Produkte ist nicht nur Pflicht, sondern kann auch Kosten sparen. Da die meisten Industriezölle entfallen sind, liegt der Fokus heute auf der korrekten Zuweisung für die Mehrwertsteuerberechnung. Falsch klassifizierte Produkte können dazu führen, dass der falsche MwSt.-Satz angewendet wird. Nutze die offizielle Zolltarifauskunft der Schweiz (Tares), die per 1. Januar 2026 aktualisiert wurde.
Den Zollwert richtig berechnen
Ein häufig unterschätztes Thema ist die korrekte Ermittlung des Zollwerts – also der Berechnungsgrundlage für die Schweizer Einfuhrsteuer. Massgebend ist in der Regel der Transaktionswert, also der tatsächlich bezahlte Kaufpreis, ergänzt um die Kosten für Transport und Verpackung bis zur Schweizer Grenze. Rabatte und Aktionspreise können berücksichtigt werden, müssen aber auf der Handelsrechnung klar ausgewiesen sein.
Rechenbeispiel Zollwert
Produktpreis: CHF 130 | Verpackung: CHF 5 | Versandkosten: CHF 18 = Zollwert: CHF 153. Da die daraus resultierende Einfuhrsteuer den Mindestbetrag von CHF 5 übersteigt, wird auf CHF 153 die Einfuhrsteuer von 8,1 % fällig: CHF 12.39. Klein, aber relevant – vor allem, wenn du deinen Kunden im Checkout Kostensicherheit versprechen willst.
Rechenbeispiel Zollwert
Produktpreis: CHF 130 | Verpackung: CHF 5 | Versandkosten: CHF 18 = Zollwert: CHF 153. Da die daraus resultierende Einfuhrsteuer den Mindestbetrag von CHF 5 übersteigt, wird auf CHF 153 die Einfuhrsteuer von 8,1 % fällig: CHF 12.39. Klein, aber relevant – vor allem, wenn du deinen Kunden im Checkout Kostensicherheit versprechen willst.
Verzollungsgebühren verstehen und minimieren
Im Post- und Kurierverkehr erledigen die Transporteure die Formalitäten der Verzollung und verlangen dafür eine Handling-Gebühr. Diese kommt zusätzlich zur eigentlichen Mehrwertsteuer auf die Sendung. Bei der Schweizerischen Post beispielsweise beträgt diese Gebühr zwischen CHF 13.75 und CHF 70 pro Sendung, je nach Aufwand und Sendungstyp. Bei einem Paket mit einem Warenwert von CHF 200 können also allein die Verzollungskosten inklusive MwSt. schnell CHF 30–40 ausmachen – ein Betrag, der im Checkout sichtbar sein sollte, wenn Du DAP lieferst.
Für Händler mit hohem Volumen lohnt es sich, mit Dienstleistern Rahmenvereinbarungen zu verhandeln. Viele Logistikpartner bieten ab definierten Monatssendungsmengen pauschale Verzollungsgebühren an, die die Planbarkeit deutlich erhöhen.
So funktioniert die Sammelverzollung in der Schweiz
Was ist Sammelverzollung?
Bei der Sammelverzollung werden mehrere Sendungen innerhalb eines definierten Zeitraums – täglich oder wöchentlich – in einer einzigen Zollanmeldung zusammengefasst. Der Vorteil: weniger administrativer Aufwand, effizientere Abläufe und oft günstigere Konditionen bei spezialisierten Verzollungsdienstleistern.

Einzelverzollung vs. Sammelverzollung: Bei der konsolidierten Abwicklung werden mehrere Sendungen in einer gemeinsamen Zollanmeldung gebündelt.
Voraussetzungen für die Sammelverzollung
Für die Nutzung der Sammelverzollung benötigt der Absender oder sein Dienstleister in der Regel eine Zulassung beim BAZG sowie saubere, standardisierte Datenprozesse. Seit der Einführung von Passar sind korrekte digitale Stammdaten noch wichtiger: Produktbeschreibungen, Warenwerte, HS-Codes und Empfängerdaten müssen vollständig und fehlerfrei sein. Fehlerhafte Stammdaten potenzieren sich bei der Sammelverzollung.
Wann lohnt sich Sammelverzollung?
Ab einem Sendungsvolumen von ca. 50–100 Paketen pro Tag in die Schweiz wird Sammelverzollung wirtschaftlich interessant. Zur Veranschaulichung: Bei Einzelverzollung von 100 Paketen mit je CHF 11.50 Handling-Gebühr entstehen Tageskosten von CHF 1’150 allein für die Zollabwicklung. Mit einer Sammelverzollung und einem pauschalen Tagesvolumentarif kann dieser Betrag je nach Vereinbarung und Dienstleister deutlich reduziert werden – bei gleichzeitig weniger administrativem Aufwand.
Wichtig: Sammelverzollung erfordert eine hohe Datenqualität in Echtzeit. Alle Produktdaten müssen vor der Sendung digital verfügbar sein. Logistikpartner, die die Schweizerische Post als Zustellpartner nutzen, können die Sammelverzollung oft direkt über die Systemanbindung abwickeln.
Kurzer Überblick: Incoterms & Verzollungskosten – DAP & DDP im Vergleich
Incoterms regeln die Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer im internationalen Warenhandel. Für den Export in die Schweiz sind vor allem zwei Klauseln relevant:
|
Kriterium |
DAP |
DDP |
|
Verzollung übernimmt |
Empfänger |
Absender / Händler |
|
Steuerzahlung |
Beim Empfänger |
Vorab durch Händler |
|
Kundenerfahrung |
Überraschungskosten möglich |
Transparenz, keine Nachzahlung |
|
Retouren |
Komplexer |
Einfacher |
|
Empfehlung für B2C |
Nur für B2B |
Standard-Lösung |
|
Conversion Rate |
Niedrigeres Potenzial |
Höheres Potenzial |
Mehr zum Thema DDP und DAP findest Du in unserem Blogartikel Verzollungsprozess Export in die Schweiz – So geht’s.
Zollabwicklung mit der Schweizerischen Post International
Wer nicht selbst zur Zollexpertin oder zum Zollexperten werden möchte, setzt auf einen erfahrenen Partner. Die Schweizerische Post International bietet mit SmartGate Flex und SmartGate Direct zwei auf E-Commerce-Händlerinnen und -Händler zugeschnittene Versand- und Verzollungslösungen an.
SmartGate Flex – die flexible Lösung für wachsende Online-Shops
SmartGate Flex eignet sich besonders für Händler, die ihre Schweizer Logistik schrittweise aufbauen oder skalieren möchten, ohne sofort eine vollständige Infrastruktur in der Schweiz aufzubauen. Das Unternehmen liefert bis zu einem Konsolidierungspunkt in der EU – die Schweizerische Post übernimmt ab dort den Import, die Zollanmeldung über Passar, die MwSt.-Abführung und die Zustellung an den Schweizer Endkunden. Ideal für deutsche und europäische KMUs in den Segmenten Fashion, Beauty sowie Home & Living, die Schweiz-Sendungen DDP abwickeln wollen, aber kein eigenes Verzollungs-Know-how haben.
SmartGate Direct – die direkte Linie in die Schweiz
SmartGate Direct ist für Händler konzipiert, die bereits ein höheres Schweiz-Volumen haben und maximale Kontrolle über Liefergeschwindigkeit und Kundenerlebnis wollen. Die Sendung geht direkt aus dem Ursprungsland in die Schweiz – Zollanmeldung, Einfuhrsteuer und Zustellung laufen vollständig über die Post. Für den Kunden entsteht ein nahtloses DDP-Erlebnis ohne Nachforderungen, mit Track & Trace auf Schweizer Niveau.
Retouren aus der Schweiz: Was Du wissen musst
Retouren sind im Cross-Border-Geschäft ein ernstzunehmendes Thema – und beim Schweiz-Export gibt es zollrechtliche Besonderheiten. Wer eine Ware aus der Schweiz zurücksendet, exportiert sie faktisch wieder aus der Schweiz und importiert sie neu in die EU. Das bedeutet: Die ursprünglich in der Schweiz bezahlte Einfuhrsteuer kann vom Unternehmen oder Dienstleister beim BAZG zurückgefordert werden – dafür sind jedoch korrekte Importbelege und ein strukturierter Rückforderungsprozess nötig.
Typischer Fehler: Das Unternehmen nimmt die Retoure entgegen, bucht die Schweizer MwSt. aber nicht zurück. Das Resultat ist eine stille Doppelbelastung. Wer das Retourenvolumen im Blick behält und den Rückforderungsprozess automatisiert, kann relevante Beträge zurückgewinnen. Die Schweizerische Post International bietet dafür mit SmartGate Flex und Direct integrierte Retourenlösungen an.
Fiskalvertretung in der Schweiz
Für Händler und Händlerinnen, die zur Schweizer MwSt.-Registrierung verpflichtet sind, bietet die Schweizerische Post International auch einen Fiskalvertretungsservice an. Mehr dazu findest Du in unserem Blogartikel Fiskalvertretung Schweiz – der Guide.
Fazit: Wer die Einfuhrbestimmungen der Schweiz kennt, hat die Nase vorn
Die Schweizer Zolllandschaft hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich verändert – und 2026 bringt weitere wichtige Neuerungen. Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:
-
Industriezölle für E-Commerce-typische Produkte entfallen seit 2024 vollständig.
-
Die Einfuhrsteuer wird erhoben, sobald der Steuerbetrag CHF 5 oder mehr beträgt – eine transparente Kostenkommunikation im Checkout ist daher entscheidend.
-
DDP ist im B2C-E-Commerce die empfohlene Lieferbedingung.
-
Ab CHF 100’000 Jahresumsatz aus Kleinsendungen besteht MwSt.-Registrierungspflicht in der Schweiz.
-
Sammelverzollung bietet ab ca. 50–100 Sendungen pro Tag echte Effizienzvorteile.
Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Setup musst Du Dich nicht täglich mit Zollfragen auseinandersetzen. Automatisierte Prozesse, verlässliche Partner mit Passar-Anbindung und eine klare Kommunikationsstrategie im Checkout schaffen die Grundlage für ein profitables Schweiz-Geschäft – heute und mit Blick auf die weiteren Veränderungen, die 2026 und 2028 noch folgen werden.
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Quellenverzeichnis
BAZG (2025): Mehrwertsteuer – Wertfreigrenze.
BAZG (2026): Neuigkeiten Zoll 2026 – Tares-Aktualisierung per 1. Januar 2026.
Ziegler Group (2025): Umstellung auf das neue Schweizer Zollsystem Passar ab 2026.
IHK Regensburg (2026): EU-Zollreform – Bearbeitungsgebühr für eCommerce-Sendungen unter 150 Euro.
ch.ch (2024): Waren im Ausland bestellen – Kosten und Verzollung.
Stiftung für Konsumentenschutz (2025): Was kostet die Verzollung bei ausländischen Online-Shops?