(One Stop Shop) und IOSS (Im-port One Stop Shop) seit 2021 die neue EU-Mehrwertsteuer Registrierung für den Schweizer E-Commerce

Annett Lüpke  |  04.09.2024  |  Lesedauer 5 Min
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Inhaltsverzeichnis

Cross Border E-Commerce erlebt einen anhaltenden Boom und wächst deshalb ausserordentlich stark. Noch nie war es so einfach, Konsumenten und Konsumentinnen auf der anderen Seite der Schweizer Grenze zu erreichen und zu beliefern.

Aber: Internationaler E-Commerce betrifft nicht nur IT, Logistik und Marketing, sondern auch Themen, die weniger sexy sind. Wie zum Beispiel Steuern. Doch was sein muss, muss sein. Wir helfen Dir dabei und stellen die beiden neuen Systeme IOSS und OSS vor. IOSS steht übrigens für Import One Stop Shop und OSS für One Stop Shop.


IOSS und OSS – was heisst das eigentlich?

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es für die EU eine grosse Umstellung im Mehrwertsteuer-Bereich. Sie betrifft B2C-Versandhändler, die mit oder in der EU geschäften. Das so genannte VAT E-Commerce Package ist eine Neuerung des europäischen Mehrwertsteuer-Systems, mit dem Brüssel drei Hauptziele verfolgt:

  1. Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels durch die Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Abrechnung.
  2. Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Betrugs.
  3. Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs für EU-Unternehmen. Das heisst, Abschaffung der 22-€-Freigrenze für die Einfuhr von Kleinsendungen aus Drittstaaten.

Du planst den Export ins Ausland? Dann schaue bei unserem Blog über die Lokalisierung beim Cross Border E-Commerce vorbei. Wir sagen Dir, auf was es sich beim Export zu achten lohnt.


Die neue Mehrwertsteuerabrechung für die Schweiz als Drittland der EU heisst IOSS

Die EU bietet seit dem 1. Juli 2021 eine Mehrwertsteuer-Lösung für Nicht-EU-Händler:innen, die ihre Produkte an Kundinnen und Kunden in der EU verkaufen. Sie heisst IOSS. Dieses Kürzel steht für Import One Stop Shop. Es dient wie das OSS zur einfachen Abrechnung der Mehrwertsteuer-Einnahmen. Die Nutzung des IOSS-Mehrwertsteuernummer ist freiwillig.

Übersicht Mehrwertsteuer-Abwicklung zwischen der Schweiz und Europa ab 1. Juli 2021

 

Und so funktioniert IOSS: Als Erstes müssen sich Schweizer Händler:innen dafür registrieren. Diese Registrierung kann allerdings nicht selbst vornehmen, dafür benötigt man einen im MSI (Member State of Identification) ansässigen Vermittlenden – eine Art Fiskalvertretung. Dieser wird die Schweizer Händler:innen beim Import One Stop Shop registrieren und für die monatliche europäische Mehrwertsteuer-Abrechnung und -Bezahlung zuständig sein.

Mehrwertsteuer-Sätze auf Webshop ausweisen

Wie der EU-Händler:innen auch, werden den Schweizer Onlinehändler:innen die jeweiligen Mehrwertsteuer-Sätze des Ziellandes in seinem Webshop kommunizieren müssen. Für Warensendungen nach Deutschland also die deutsche Mehrwertsteuer, für Frankreich die französische usw.

Schweizer Onlinehändler:innen melden und überweisen die verschiedenen Mehrwertsteuer-Beträge allerdings nicht monatlich der Schweizer Steuerbehörde, sondern derjenigen des MSI (Vermittlenden).

Die Schweizer Händler:innen melden ihren EU-Vermittlenden monatlich also die gesamten EU-Mehrwertsteuer-Beträge. Diese stellen darauf sicher, dass die Mehrwertsteuer-Abrechnung sowie -Zahlung ausgeführt werden.

Möchtest Du Deine Ware ins Ausland versenden? Dann könnte Dich unser Artikel über den grenzüberschreitenden Onlinehandel interessieren.

Umsatzschwelle gilt beim IOSS (Import One Stop Shop) nicht

Einen markanten Unterschied zum OSS (One Stop Shop) gibt es: Die Schweizer Händler:innen werden mit IOSS (Import One Stop Shop) nicht von der € 10‘000-Umsatzschwelle profitieren können. Sondern ab dem ersten Umsatz-Euro die jeweiligen länderspezifischen Mehrwertsteuer-Sätze in seinem Webshop abbilden und kommunizieren müssen.

Warenwertgrenze ist relevant

Ein weiterer wichtiger Unterschied des Import One Stop Shop ist zu erwähnen: Im Gegensatz zu OSS gilt die € 150-Warenwertgrenze. Die Schweizer Händler:innen können lediglich Sendungen mit einem intrinsischen Warenwert (also der Warenwert ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten, diese müssen separat ausgewiesen werden) von max. € 150im IOSS anmelden und damit verschicken. Sendungen, die diesen Wert übersteigen, dürfen nicht via Import One Stop Shop verschickt werden, sie brauchen eine andere DDP-Lösung. Die Grundlage für die Warenwertgrenze ist der Check-out-Warenwert der Bestellung.

IOSS ist demnach für Händler:innen, die Waren unter € 150 verschicken, eine optimale Lösung. Eine simple Registrierung für den Import One Stop Shop reicht aus, und sie können in jedes Land der EU-Waren versenden, ohne dass die Kundinnen und Kunden bei Erhalt noch Zölle und Steuern bezahlen müssen. Diese shoppen also DDP, ohne Einfuhrabgaben an der Haustüre zahlen zu müssen. Ausnahmen kann es leider in gewissen Ländern geben, hier wird trotz IOSS-Mehrwertsteuernummer bei der Zustellung eine Handlinggebühr bei den Empfänger:innen verlangt. Informiere Dich im Vorfeld über die aktuellen IOSS-Handlinggebühren bei Deinem Dienstleister.

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IOSS Kurz und bündig

  • Nur für BtoC Versand (Privatkunden)

  • Nur für intrinsischer Warenwert bis €150 (MwSt., Verpackung- und Versandkosten)

  • Nur für die EU-Mitgliedsstaaten und Ware muss aus der Schweiz versendet werden

  • Wareninhalt darf nicht verbrauchssteuerpflichtig sein (z. B. Alkohol, Tabakwaren, Medikamente, Kaffee)

  • Die Zollfreigrenze von €150 auf Waren bleibt bestehen

  • Schweizer Händler:innen müssen sich für IOSS Diese Registrierung kann allerdings nicht selbst vorgenommen werden, dafür benötigt man einen im MSI (Member State of Identification) ansässigen Vermittelnden – eine Art Fiskalvertretung. Diese IOSS-Vermittelnden findest Du im Netz.

  • Wenn Du via einem Marktplatz/Plattform versendest, wird die Plattform sich registrieren und Dir die IOSS-Nummer mitteilen

  • Die Handling-Gebühren, Vorlageprovision fallen weg. Es ist leider möglich, dass einige Länder (keine Hauptexport-Länder der EU) der EU dennoch eine Handlinggebühr bei den Empfänger:innen

  • Geschenk- oder Mustersendungen mit Angabe des Warenwertes in Absprache mit den Vermittelden sind möglich

IOSS Kurz und bündig

  • Nur für BtoC Versand (Privatkunden)

  • Nur für intrinsischer Warenwert bis €150 (MwSt., Verpackung- und Versandkosten)

  • Nur für die EU-Mitgliedsstaaten und Ware muss aus der Schweiz versendet werden

  • Wareninhalt darf nicht verbrauchssteuerpflichtig sein (z. B. Alkohol, Tabakwaren, Medikamente, Kaffee)

  • Die Zollfreigrenze von €150 auf Waren bleibt bestehen

  • Schweizer Händler:innen müssen sich für IOSS Diese Registrierung kann allerdings nicht selbst vorgenommen werden, dafür benötigt man einen im MSI (Member State of Identification) ansässigen Vermittelnden – eine Art Fiskalvertretung. Diese IOSS-Vermittelnden findest Du im Netz.

  • Wenn Du via einem Marktplatz/Plattform versendest, wird die Plattform sich registrieren und Dir die IOSS-Nummer mitteilen

  • Die Handling-Gebühren, Vorlageprovision fallen weg. Es ist leider möglich, dass einige Länder (keine Hauptexport-Länder der EU) der EU dennoch eine Handlinggebühr bei den Empfänger:innen

  • Geschenk- oder Mustersendungen mit Angabe des Warenwertes in Absprache mit den Vermittelden sind möglich

OSS: Die neue Mehrwertsteuer-Abrechnung für EU ansässige Unternehmen

Seit dem 1. Juli 2021 wurde von der EU für die EU OSS eingeführt. OSS heisst One Stop Shop und ist für E-Commerce Händler:innen mit Ansässigkeit in der EU angedacht, die Warenversand an Privatkund:innen von einem EU-Land in das andere EU-Land betreiben.

Als Schweizer E-Commerce Händler:in kannst Du nur bedingt von der OSS-Lösung profitieren. Entweder via Lager ab der EU und die damit verbundenen Anmeldungen und gesetzlichen Vorgaben oder z. B. mit einer Importeur-Lösung.

Wenn Du als Schweizer als E-Commerce Händler:in von der OSS-Lösung profitieren möchtest, da die IOSS Lösung bzgl. Deinem Business Case nicht optimal ist, empfehlen wir Dir eine Beratung durch unsere Kundenberater:innen.

Doch was bedeutet das nun für EU E-Commerce Händler:innen?

Übersicht Mehrwertsteuer-Abwicklung in Europa ab 1. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 wurden die damaligen länderspezifischen Umsatzschwellen abgeschafft. Eine neue europaweite Umsatzschwelle von € 10‘000  wurde eingeführt.

Umsatzschwelle neu 10'000

Für den E-Commerce-Händler bedeutet OSS, dass er bis zum Auslandsumsatz von 10'000 pro Jahr via seiner lokalen Mehrwertsteuer-nummer verrechnen kann. Wenn sein Auslandsumsatz – Achtung: nicht pro Land, sondern in der gesamten EU! – diesen Betrag übersteigt, muss er sich für OSS registrieren und den Mehrwertsteuer-Satz des Ziellandes in Rechnung stellen.

Transparenz im Webshop

Für seinen Webshop bedeutet das, dass er den Mehrwertsteuer-Satz des Ziellandes ausweisen und abrechnen muss. Moderne Shopsysteme können dies übrigens problemlos umsetzen.

Vereinfachtes Handling mit OSS

Einmal monatlich überweist der E-Commerce Händler schliesslich die gesammelten ausländischen Mehrwertsteuer-Beträge der angemeldeten Steuerbehörde mithilfe des One-Stop-Shop-Portals. Dieses OSS-Portal ist ein Webservice , auf den der Händler mittels Login zugreifen kann. Anschliessend verteilt die Steuerbehörde die Beträge an die jeweiligen EU-Länder, in denen die Endkonsumentinnen und -konsumenten wohnen.

Einmal anmelden und fertig

Der grosse Vorteil des OSS-Systems ist, dass sich der E-Commerce Händler nun nicht mehr in sämtlichen EU-Ländern registrieren muss. Eine einzige OSS-Anmeldung genügt, um den jeweiligen ausländischen EU-Mehrwertsteuer-Satz abzubilden und abzurechnen.

Hinweis: Das OSS (One Stop Shop) kann nicht für die inländische Mehrwertsteuer-Abrechnung verwendet werden!

Das OSS-System ist für EU-Händler also eine sehr effiziente Lösung, die den grenzüberschreitenden E-Commerce stark vereinfachen und auch stärken wird.



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