Das elektronische Patientendossier (EPD) ermΓΆglicht Patientinnen und Patienten sowie allen dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen, medizinische Daten zeit- und ortsunabhΓ€ngig einzusehen. So erhalten diese rasch Zugriff auf wichtige Informationen, wie Medikationslisten, den Spital-Austrittsbericht, Angaben zu Allergien usw., und die Sicherheit einer korrekten Diagnose und Therapie steigt.
Mit dem elektronischen Patientendossier sind Patientendaten zeit- und ortsunabhΓ€ngig einsehbar. Die Patientinnen und Patienten bestimmen selbst, wer Zugriffsrechte auf die persΓΆnlichen medizinischen Dokumente erhΓ€lt. Nur im medizinischen Notfall und unter strengen Auflagen kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, um die Behandlungssicherheit von Notfallpatienten zu gewΓ€hrleisten.
Thema Zwei
FΓΌr Sie als Gesundheitsfachperson
- Sie erhalten Einsicht in behandlungsrelevante Informationen, wie z. B. den Austrittsbericht des Spitals, Laborwerte, Impfungen und die aktuelle Medikation Ihrer Patientinnen bzw. Patienten, und kΓΆnnen dadurch die QualitΓ€t Ihrer Arbeit weiter erhΓΆhen, Behandlungsprozesse verbessern oder spezifischer auf die PatientenbedΓΌrfnisse eingehen.
- Dokumente und Daten zu den Patientinnen und Patienten kΓΆnnen direkt im eigenen Informationssystem oder via Webportal abgerufen werden.
- Sie kΓΆnnen jederzeit und ohne Zugriffsrechte Dokumente im Patientendossier speichern (die Leseberechtigung erteilen jedoch die Patientinnen und Patienten).
- Im medizinischen Notfall kΓΆnnen Sie auch ohne explizite Zugriffsrechte Dokumente einsehen und gewΓ€hrleisten so die Patientensicherheit.
FΓΌr Sie als Patientin oder Patient
- Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre persΓΆnlichen Gesundheitsdaten.
- Sie kΓΆnnen eigene fΓΌr Ihre Gesundheit wichtige Dokumente (z. B. PatientenverfΓΌgung oder selbst gemessene Daten) in Ihrem Patientendossier ablegen.
- Sie entscheiden, wer Einsicht in Ihr Patientendossier erhΓ€lt, und behalten jederzeit den Γberblick ΓΌber die Zugriffe.
- In einem medizinischen Notfall ist der Zugriff auf alle wichtigen Dokumente mΓΆglich.
Ihre Sicherheit steigt, da alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen auf die stets aktuellen Gesundheitsinformationen zugreifen.
WeiterfΓΌhrende Informationen fΓΌr Patientinnen und Patienten
Thema Eins

Mit dem EinverstΓ€ndnis der Patientin bzw. des Patienten erΓΆffnet ein Mitglied der sogenannten Stammgemeinschaft (Liste der Gemeinschaften ab Mitte 2018 unter www.patientendossier.ch) das Patientendossier. Die angeschlossenen Γrzte, SpitΓ€ler, Pflegedienste, Apotheken usw. speichern dann fΓΌr die Behandlung relevante Dokumente im Patientendossier ab. Dabei entscheidet die Patientin bzw. der Patient, wer welche Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten erhΓ€lt.
LΓΆst ein Leistungserbringer eine Dokumentenabfrage aus, sucht das System die gewΓΌnschten Daten. Diese werden jedoch nur angezeigt, wenn die Gesundheitsfachperson die entsprechenden Zugriffsrechte von der Patientin bzw. vom Patienten erhalten hat.
WΓ€hrend eines medizinischen Notfalls kann eine Gesundheitsfachperson auch ohne Zugriffsrechte die Dokumente einsehen, damit eine optimale Notfallbehandlung gewΓ€hrleistet werden kann. Die Patientin bzw. der Patient wird ΓΌber solche Notfallzugriffe explizit informiert.
Das EPD wird ab Mitte 2018 eingefΓΌhrt. Bis dahin mΓΌssen sich die SpitΓ€ler in sogenannten Gemeinschaften organisiert haben und das elektronische Patientendossier anbieten (siehe Β«Gesetzliche GrundlageΒ»). Das EPD der Post ist schon heute im Kanton Genf und im Kanton Tessin im Einsatz und wird von den Patientinnen und Patienten rege genutzt.